Sachverhalt:
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der BioPark Regensburg GmbH (BioPark) besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglieder den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürger-meister/in der Stadt Regensburg und sechs weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.
Aufgrund der engen operativen Verbindung der BioPark Regensburg GmbH und der
Es wird vorgeschlagen, die Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat des BioPark zu entsenden.
Bei der Entsendung der weiteren sechs Mitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbild-lichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).
Es wird vorgeschlagen, die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen. Haben danach Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Losverfahren.
Bei den sechs weiteren zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedern entfallen auf die CSU-Stadtratsfraktion 2 Sitze und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktion die Brücke je 1 Sitz. Auf den letzten zu verteilenden Sitz haben die Stadtratsfraktionen der ÖDP und der Freien Wähler gleichen Anspruch, so dass das Losverfahren entscheiden würde. Die beiden Fraktionen haben sich jedoch auf einen Vorschlag der Freien Wähler verständigt.
Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.
Der Stadtrat beschließt:
In den Aufsichtsrat der BioPark Regensburg GmbH werden folgende Personen entsandt:
- die Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg - Dagmar Schmidl - Marcus Troidl - Stefan Christoph - Joachim Wolbergs - Dr. Thomas Burger - Ludwig Artinger
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