Sachverhalt:
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der Regensburg Tourismus GmbH (RTG) besteht der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg, den/die Kulturreferenten/in der Stadt Regensburg und sechs weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.
Es wird vorgeschlagen, die Oberbürgermeisterin und den Kulturreferenten der Stadt Regensburg in den Aufsichtsrat der RTG zu entsenden.
Bei der Entsendung der weiteren sechs Mitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbild-lichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).
Es wird vorgeschlagen, die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen. Haben danach Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Losverfahren.
Bei den sechs weiteren zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedern entfallen auf die CSU-Stadtratsfraktion 2 Sitze und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktion die Brücke je 1 Sitz. Auf den letzten zu verteilenden Sitz haben die Stadtratsfraktionen der ÖDP und der Freien Wähler gleichen Anspruch, so dass das Losverfahren entscheiden würde. Die beiden Fraktionen haben sich jedoch auf einen Vorschlag der ÖDP geeinigt.
Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.
Der Stadtrat beschließt:
In den Aufsichtsrat der Regensburg Tourismus GmbH werden folgende Personen entsandt:
- die Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg - der Kulturreferent der Stadt Regensburg - Dagmar Schmidl - Kathrin Fuchshuber - Maria Simon - Thomas Thurow - Evelyn Kolbe-Stockert - Benedikt Suttner
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