Sachverhalt:
Nach § 8 des Gesellschaftsvertrags der Stadtbau-GmbH Regensburg (Stadtbau) besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Die Gesellschafterin entsendet demnach als Mitglied zum einen den/die jeweilige(n) Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister oder eine/einen Bürgermeisterin/Bürgermeister der Stadt Regensburg und zum anderen weitere acht Mitglieder, die durch die Gesellschafterin auf die Dauer der Gemeindewahlperiode aus Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Regensburg bestimmt werden.
Es wird vorgeschlagen, die Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat der Stadtbau zu entsenden.
Bei der Entsendung der weiteren acht Mitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbildlichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).
Es wird vorgeschlagen, die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen. Haben danach Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Losverfahren.
Bei den acht weiteren zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedern entfallen auf die CSU-Stadtratsfraktion und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen je 2 Sitze. Die Stadtratsfraktionen der SPD, der Brücke, der ÖDP und der Freien Wähler erhalten je einen Sitz.
Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.
Der Stadtrat beschließt:
In den Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg werden folgende Personen entsandt:
- die Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg - Erich Tahedl - Ellen Bogner - Maria Simon - Theresa Eberlein - Ernst Zierer - Dr. Klaus Rappert - Benedikt Suttner - Christian Janele
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