Sachverhalt:
Nach § 7 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der das Stadtwerk Regensburg GmbH (SWR) besteht der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden von der Stadt Regensburg entsandt, nämlich:
Sechs Mitglieder sind nach den Bestimmungen des Drittelparitätsgesetzes zu wählen.
Die Besetzung des Aufsichtsrats der
erfolgt gemäß den Gesellschaftsverträgen dieser Unternehmen personenidentisch, d.h. die Aufsichtsratsmitglieder der SWR sind automatisch auch Aufsichtsratsmitglieder dieser Unternehmen.
Es wird vorgeschlagen, die Oberbürgermeisterin sowie die zweite Bürgermeisterin in den Aufsichtsrat der SWR zu entsenden.
Bei der Entsendung der weiteren 10 Mitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbildlichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).
Es wird vorgeschlagen, die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen. Haben danach Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Losverfahren.
Bei den 10 weiteren zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedern entfallen auf die CSU-Stadtratsfraktion 3 Sitze und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze. Die Stadtratsfraktionen der SPD, der Brücke, der ÖPD und der Freien Wähler erhalten je einen Sitz. Auf den letzten zu verteilenden Sitz haben die Stadtratsfraktionen der AfD und der FDP gleichen Anspruch, so dass das Losverfahren entscheidet.
Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.
Da die Amtszeit der bisherigen vom Stadtrat entsandten Aufsichtsratsmitglieder nicht automatisch mit der Entsendung der neuen Mitglieder endet, sind die bisherigen Mitglieder zuvor abzuberufen; der Gesellschaftsvertrag der SWR sieht in § 7 Absatz 4 die Möglichkeit der jederzeitigen Abberufung dieser Aufsichtsräte durch die Stadt vor. Die Neuentsendung soll zum 24.06.2020 erfolgen; das ist der Tag, an dem die konstituierende Sitzung geplant ist.
Der Stadtrat beschließt:
Die bisher vom Stadtrat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden mit Wirkung zum Ablauf des 23.06.2020 abberufen.
In den Aufsichtsrat der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden mit Wirkung ab dem 24.06.2020 folgende Stadtratsmitglieder neu entsandt:
• die Oberbürgermeisterin, • die zweite Bürgermeisterin sowie • Bernadette Dechant • Jürgen Eberwein • Michael Lehner • Michael Achmann • Anna Hopfe • Thomas Thurow • Hans Holler • Joachim Graf • Ludwig Artinger • …………………
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