Vorlage - VO/20/16699/D1  

 
 
Betreff: Maßnahmenbeschluss Gesamtschriftzug für Fußball-Arena
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Ausgangssituation

 

Der Stadtrat hat am 20.02.2020 (VO/20/16356/D1) beschlossen, dass für die bis Ende 2019 „Continental Arena“ genannte Sportstätte gemeinsam mit dem Hauptnutzer, der SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: SSV JR), ein neuer wettbewerbsneutraler Name gefunden werden soll.

Nach dem Ergebnis einer Bevölkerungsbefragung heißt das Fußballstadion nunmehrJahnstadion Regensburg“. Dieser Name soll gem. § 1 Nrn. 3 und 4 des Vertrags mit dem SSV JR zusammen mit den Logos von SSV Jahn Regensburg und der Stadt Regensburg an der Außenfassade als Wort-/Bildmarke angebracht werden. Der neue Name soll auch im Internet sowie ebenfalls als Wort-/Bildmarke auf allen Veröffentlichungen verwendet werden.

 

 

  1. Finanzierung

 

Erste Überlegungen zur Gestaltung und bislang eingeholte, unverbindliche Angebote lassen für die Herstellung und Montage der vier Schriftzüge Kosten in Höhe von rund 180.000 bis 200.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer erwarten. Hinzu kommen Kosten für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 inklusive Aufwendungen für die Erstellung notwendiger Gutachten für die Baugenehmigung (z. B. Statik und Blendwirkung) von insgesamt etwa 35.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer, insgesamt damit voraussichtlich 235.000 Euro netto.

 

Diese Kosten sind im gültigen Wirtschaftsplan 2020 des Regiebetriebs Arena noch nicht becksichtigt, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch von einer Fortsetzung des Vertrags mit dem bisherigen Namensgeber ausgegangen wurde. Es ist deshalb notwendig, die notwendigen Mittel im Vermögensplan auf Position „1.a.2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, um die Arbeiten zeitnah in Auftrag geben zu können.

 

Die Kostendeckung erfolgt einerseits durch einen Finanzierungsbeitrag des SSV JR in Höhe von 50 % der Investitionskosten gemäß § 1 Nr. 6 des Vertrags „über das Namensrecht an dem Fußballstadion“ vom 04.03.2020. Die Finanzierung der restlichen 50 % an Investitionskosten ist mittels Verschiebungen noch nicht begonnener Investitionsmaßnahmen aus dem Jahr 2019 sowie einer Reduktion der Sondertilgung an die Stadt Regensburg geplant. Hierdurch lassen sich im Vermögensplan ausreichende Finanzmittel zur Deckung des Eigenanteils des Regiebetriebs aufbringen.

 

 

  1. Weitere Investitionen im Zusammenhang mit dem neuen Stadionnamen - Information zu überplanmäßigen Ausgaben

 

Die Internet-Domain www.Jahnstadion-Regensburg.de wurde bereits 2014 von einer Privatperson belegt und gesichert. Aufgrund der Namensänderung möchte nun der Regiebetrieb Arena sicherstellen, dass die Stadt Rechteinhaberin des Domainnamens wird. Die bisherigen Verhandlungen verlaufen erfolgversprechend, allerdings ist auch hier im Wirtschaftsplan 2020 bisher kein Betragr den „Erwerb immaterieller Rechte“ vorgesehen. Die hierfür notwendigen überplanmäßigen Mittel einschließlich erforderlicher Beratungsleistungen in Höhe von 6.000 Euro (5.000 Euro Kaufpreis, 1.000 Euro Beratung) wurden auf dem Verwaltungsweg durch D1 als zuständige Referentin bewilligt und auf Position 1.a.1 des Vermögensplans „Immaterielle Vermögensgegenstände“ eingestellt. Der Stadtrat wird hiermit gemäß § 6 Abs. 3 der Betriebssatzung darüber informiert.


Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Maßnahme „Herstellung und Montage eines Gesamtschriftzugs auf allen vier Seiten der Fußball-Arena ‚Jahnstadion Regensburg‘“ inkl. hierfür notwendiger Beratungsleistungen wird zugestimmt.
  2. Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von voraussichtlich gesamt  235.000 Euro (netto) werden im Vermögensplan des Regiebetriebs Arena überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  3. Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass zum Kauf von Domain-Rechten überplanmäßige Mittel in Höhe von 6.000 Euro (netto) bewilligt wurden.