Vorlage - VO/20/16702/DB1  

 
 
Betreff: Bestellung der Verbandsräte für den Zweckverband Sparkasse Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg stellt für den Zweckverband Sparkasse Regensburg neben dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin (Verbandsvorsitzende/r bzw. Stellvertretende/r Verbandsvorsitzende/r) 13 Verbandsräte sowie deren Stellvertreter (§ 4 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Regensburg). Diese werden durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Regensburg bestellt.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Regensburg kann zum Verbandsrat nur bestellt werden, wer die sparkassenrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse erfüllt (Art. 9 und 10 Abs. 1 SpKG). Die genannten Bestimmungen des Sparkassengesetzes sind als Anlage beigefügt.

 

Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des Fusionsvertrages wendet die Stadt Regensburg bei der Entsendung von 12 der 13 auf sie entfallenden Verbandsräte die für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse geltenden Vorschriften des Art. 33 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 GO entsprechend an. Für die Stadt Regensburg ist in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat das Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer vorgeschrieben. Haben danach Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Losverfahren.

 

Von 12 Verbandsräten entfallen auf die Stadtratsfraktionen der CSU und vonndnis 90/Die Grünen je 3 Verbandsräte. Die Stadtratsfraktionen der SPD, der Brücke, der ÖDP, der Freien Wähler, der AfD und der FDP erhalten je einen Verbandsratsitz.

 

Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden übernommen.

 

Als weiterer (13.) Verbandsrat wird gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 des Fusionsvertrages für die Stadt Regensburg der jeweilige zweite Bürgermeister/die jeweilige zweite rgermeisterin bestellt. Diese/r ist gem. § 9 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Regensburg weiterer Stellvertreter/weitere Stellvertreterin des Verbandsvorsitzenden. Für den zweitenrgermeister/die zweite rgermeisterin ist vom Stadtrat ebenfalls ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Art. 9 und 10 SpkG

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat bestellt für den Zweckverband Sparkasse Regensburg folgende Verbandsräte:

 

Verbandsrat

Stellvertretung

Christian Janele

Bernadette Dechant

Dr.-Ing. Josef Zimmermann

Dagmar Schmidl

Ariane Weckerle

Michael Lehner

Monir Shahedi

Michael Achmann

Jürgen Mistol

Theresa Eberlein

Stefan Christoph

Maria Simon

Joachim Wolbergs

Florian Rottke

Dr. Thomas Burger

Dr. Klaus Rappert

Astrid Lamby

Benedikt Suttner

Günther Riepl

Kerstin Radler

Erhard Brucker

Thomas Straub

Horst Meierhofer

Gabriele Opitz

 

 

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 des Fusionsvertrages wird die zweite Bürgermeisterin,
Frau Dr. Astrid Freudenstein, zur Verbandsrätin und Herr Stadtrat Marcus Troidl als ihr Stellvertreter bestellt.