Vorlage - VO/20/16703/DB1  

 
 
Betreff: Bestellung von Beiräten für die Stadtbau-GmbH Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Nach § 5 der Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg werden die Stiftungszuwendungen von einem Beirat festgelegt, der aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin der Stadtbau-GmbH und dessen Vertreter/deren Vertreterin bzw. dem jeweiligen Vertreter/der jeweiligen Vertreterin im Amt und zwei Stadtratsmitgliedern besteht, die dem Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH angehören müssen.

 

Bei der Bestellung der beiden Stadtratsmitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbildlichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).

 

Es wird vorgeschlagen, die Bestellung der Beiratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen.

 

Demnach treffen auf die CSU­ Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktionndnis 90/Die Grünen jeweils 1 Beiratsmitglied.

 

Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.

 

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

In den Beirat der Stadtbau-GmbH Stiftung werden folgende Stadtratsmitglieder entsandt:

 

Beirat

Stellvertretung

Erich Tahedl

Ellen Bogner

Maria Simon

Theresa Eberlein