Vorlage - VO/20/16705/DB1  

 
 
Betreff: Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG (REWAG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Hiervon können die das Stadtwerk Regensburg GmbH als Mitglieder den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg und seinen Stellvertreter/seine Stellvertreterin und die Bayernwerk AG ein Mitglied entsenden. Sieben weitere Mitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt, fünf weitere Mitglieder werden nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes durch die Betriebsangehörigen der REWAG KG gewählt.

 

Hinsichtlich der sieben durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder ist nach dem Konsortialvertrag zwischen der Stadt Regensburg, der das Stadtwerk Regensburg GmbH, der Bayernwerk AG und der das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH bei fünf Personen darauf hinzuwirken, dass diese aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder der Stadt Regensburg durch Nominierungsbeschluss des Stadtrats gewählt werden.

 

Bei der Nominierung dieser fünf Mitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbildlichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).

 

Es wird vorgeschlagen, die Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen. Haben danach Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Losverfahren.

 

Nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entfallen auf die CSU-Stadtratsfraktion, auf die Stadtratsfraktionndnis 90/Die Grünen, auf die SPD-Stadtratsfraktion und auf die Stadtratsfraktion die Brücke jeweils 1 Stadtratsmitglied.

 

Auf das letzte zu nominierende Stadtratsmitglied haben die Stadtratsfraktionen der CSU, der ÖDP und der Freien Wähler den gleichen Anspruch, so dass hier das Losverfahren entscheiden wird.

 

Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.

 

Die Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Netz GmbH erfolgt gemäß Konsortialvertrag mit der Bayernwerk AG personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der REWAG.

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG werden folgende fünf Stadtratsmitglieder nominiert:

 

 Dagmar Schmidl

 Hans Teufl

 Bettina Simon

 Dr. Thomas Burger

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