Vorlage - VO/20/16706/DB1  

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder des Kuratoriums der Sozial- und Sportstiftung der das Stadtwerk Regensburg GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Nach § 8 Abs. 1 Ziffer 3 der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium der Sozial- und Sportstiftung der das Stadtwerk Regensburg GmbH u.a. zwei vom Stadtrat der Stadt Regensburg zu benennende Stadtratsmitglieder an.

 

Bei der Entsendung der zu benennenden Stadtratsmitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbildlichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).

 

Es wird vorgeschlagen, die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen.

 

Demnach treffen auf die CSU­ Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktionndnis 90/Die Grünen jeweils 1 Stadtratsmitglied.

 

Die Vorschläge der beiden Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.

 

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Als Mitglieder im Kuratoriums der Sozial- und Sportstiftung der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden folgende Stadtratsmitglieder benannt:

 

Kuratoriumsmitglied

Stellvertretung

Ellen Bogner

Erich Tahedl

Daniel Gaittet

Wiebke Richter