Vorlage - VO/20/16739/20  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen für Corona bedingt abgesagte oder in veränderter Form stattfindende kulturelle Veranstaltungen; Freigabe der freiwilligen Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
2. Kulturreferent Dersch
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Gemäß den Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg vom 13.11.2014 nnen die im Stadtgebiet Regensburg tätigen Künstlerinnen und Künstler, kulturellen Vereinigungen, Gruppen und Initiativen als wesentliche Teile des kulturellen Lebens auf Antrag freiwillige Zuschüsse für Einzelprojekte und Veranstaltungen von bis zu 30% der Gesamtkosten erhalten.

 

 Über die Gewährung von Zuwendungen für das Haushaltsjahr 2020 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.11.2019 entschieden, wobei die Auszahlung der freiwilligen Leistungen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eines gesonderten Stadtratsbeschlusses bedarf.

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurden bereits zahlreiche kulturelle Veranstaltungen abgesagt bzw. nnen nicht in der geplanten Form durchgeführt werden.

 

Dennoch sind vielen Veranstaltern bereits Kosten wie zum Beispiel Künstlerhonorare und Mieten entstanden.

 

Da diese Kosten in direktem Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung stehen, wird vorgeschlagen, r Corona bedingt abgesagte oder in veränderter Form stattfindende kulturelle Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit und derr Haushaltsjahr 2020 bereits beschlossenen Zuwendungen einen Zuschuss zu den nachgewiesenen zuschussfähigen Ausgaben in Höhe von bis zu 30% zu gehren, maximal bis zur Deckung der Finanzierungslücke.

 

r Veranstaltungen, die auf 2021 verschoben werden, wird der im Bewilligungsbescheidr 2020 festgesetzte Bewilligungszeitraum um 1 Jahr bis 31.12 2021 verlängert.    

 

Die Auszahlung der Zuschüsse steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

2. In Anbetracht der sich zunehmend verschlechternden Finanzsituation, insbesondere durch einen deutlichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen und nicht geplanten steigenden Ausgaben, wird vorgeschlagen, die Freigabe der freiwilligen Leistungen in einem ersten Schritt bis zu 50% dem Stadtrat im Juni 2020 zur Entscheidung vorzulegen. Über die restlichen bis zu 50% soll in einem zweiten Schritt zusammen mit der Vorlage über die Nachtragshaushaltssatzung nach Bekanntgabe der Interimssteuerschätzung von Anfang September 2020 entschieden werden.

 

 

 

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

1. Auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg und der für das Haushaltsjahr 2020 bereits beschlossenen Zuwendungen werden für  Corona bedingt abgesagte oder in veränderter Form stattfindende kulturelle Veranstaltungen Zuschüsse in Höhe von bis zu 30% der nachgewiesenen zuschussfähigen Ausgaben gewährt, maximal in Höhe der Finanzierungslücke.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

2. Die Freigabe der freiwilligen Leistungen von bis zu 50% wird dem Stadtrat im Juni 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Über die restlichen bis zu 50% wird zusammen mit der Vorlage über die Nachtragshaushaltssatzung voraussichtlich im September 2020 entschieden.