Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 13.05.2020 bis zum 24.06.2020 drei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1, 1a und 1b).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 553.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 310.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 15.04.2020 bis zum 09.06.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 145.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 93.700,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 40.000,00 €.
3.) Von Direktorium 1 wurde in der Zeit vom 13.05.2020 bis zum 09.06.2020 im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO 1 Mittelbereitstellung verfügt, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 840.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
Beschlussvorschlag:
für die in den Anlagen 1, 1a und 1b beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 553.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 310.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben sowie durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und der Budgetrücklage.
Anlagen: 5 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||