Vorlage - VO/20/16740/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2020

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
25.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 13.05.2020 bis zum 24.06.2020 drei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1, 1a und 1b).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              553.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              310.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 15.04.2020 bis zum 09.06.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              145.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              93.700,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              40.000,00 €.

 

 

3.)   Von Direktorium 1 wurde in der Zeit vom 13.05.2020 bis zum 09.06.2020 im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO  1 Mittelbereitstellung verfügt, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              840.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1, 1a und 1b beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              553.000,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              310.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben sowie durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und der Budgetrücklage.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 278.700,00 €.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung i. H. v. insgesamt 840.000,00 €.

 

 

Anlage:

Anlagen: 5

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_2130_6369_AfVFB_06-2020_Anlage-1 (30 KB)    
Anlage 4 2 MB_0_4556_6724_AfVFB_06-2020_Anlage-1a (37 KB)    
Anlage 5 3 MB_1_0601_9420_AfVFB_06-2020_Anlage-1b (298 KB)    
Anlage 2 4 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2020_AfVFB_06-2020_Anlage-2 (119 KB)    
Anlage 3 5 Dringliche-AO_MB_0-7721-5433_Anlage-3 (103 KB)