Vorlage - VO/20/16753/46  

 
 
Betreff: Fortführung des gebührenfreien Musikunterrichts an Grundschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Amt für musische Bildung   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
01.07.2020 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Musikunterricht an Grundschulen

 

Die Sing- und Musikschule ist bereits seit dem Jahr 1910 fester Bestandteil des außerschulischen Unterrichts an Regensburger Grundschulen. Der Unterricht der „Singschule“ beschränkte sich dabei ausschließlich auf Angebote der „Musikalischen Grundfächer“ insbesondere der Sing- und Blockflötenklassen.

 

Ganztagsschulen

 

In den Ganztagsschulen ist die Sing- und Musikschule lt. Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018 mit ihrem Musikunterricht in den Fächern Singklassen, Instrumentalklassen (Flöte und Schlagzeug) sowie Chorklassen vor Ort. Nutznießer dieses gebührenfreien Angebots sind Teilnehmer aus den offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie der weiteren Ganztagseinrichtungen: Horte und der langen Mittagsbetreuung.

 

Grundschulen

 

Mit Beschluss vom 11.4.2019 eröffnete der Stadtrat allen Schüler/innen der Regensburger Grundschulen die Möglichkeit am gebührenfreien Grundausbildungsunterricht in den Fächern Singklasse, Instrumental- oder Chorklasse teilzunehmen.

 

Im Schuljahr 2018/19 leistete die Sing- und Musikschule im Bereich der musikalischen Grundausbildung an Regensburger Grundschulen mit Sing-, Flöten-, Trommel- und Chorklassen einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Ausbildung der Grundschulkinder. Dabei ist die Sing- und Musikschule an 16 Grundschulen vertreten, hinzu kommen Chorklassen im Haus der Musik. Derzeit werden insgesamt 1.724 bzw. 2.074 Schüler/innen in Sing- und Instrumental-, sowie Chorklassen unterrichtet. Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich dadurch, dass manche Schüler/innen zweifach zählen, da sie sowohl bei Sing- als auch Instrumentalklassen teilnehmen (Kombi).

 

 

Kosten

Die mit dem Unterricht verbundenen Personalkosten belaufen sich auf etwa 150.000 € für 52 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.

 

 

Ermittlung des fiktiven Gebührenausfalls durch den kostenfreien Unterricht:

 

 

Schüler

Gebühr

Gesamt

Chor

522

            84 €

         43.848 €

Singklassen

571

          120 €

         68.520 €

Instrumental

491

          144 €

         70.704 €

Kombi

158

          180 €

         28.440 €

 

1.742

 

       211.512 €

 

Dieser Betrag beruht allerdings auf der Annahme, dass für alle aktuell teilnehmenden Kinder auch die vollen Gebühren zu bezahlen wären. Tatsächlich ist aber zu berücksichtigen, dass

  • ein Teil der Schüler/innen Gebührenermäßigungen erhalten hätten,
  • ein Teil der Schüler/innen nicht am Unterricht teilnehmen würde, wenn dieser kostenpflichtig wäre oder nicht im Rahmen von Schule, Hort oder Mittagsbetreuung stattfinden würde,
  • die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Ganztagsbeschulung wohl rechtlich nicht zulässig wäre.

 

Aufgrund dieser Faktoren ist es nur schwer möglich den tatsächlichen Gebührenausfall zu ermitteln. Ergänzend wird die Feststellung noch durch den schrittweisen Ausbau des kostenfreien Angebots und eine parallel laufende gestaffelte Gebührenerhöhung im Zeitraum 2015 bis 2019 beeinträchtigt. Nach Gesprächen zwischen dem Amt für musische Bildung und der Stadtkämmerei wird der Gebührenausfall auf ca. 90.000 € geschätzt.

 

 

 

 


 

Der Kulturausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Der Unterricht der musikalischen Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) wird für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Regensburger Grundschulen (Klasse 1-4) im Schuljahr 2020/21 weiterhin gebührenfrei angeboten.

 

Die Fortschreibung des gebührenfreien Angebots ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Regensburg und wird jährlich überprüft. Dem Stadtrat ist einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

Die mit dem Angebot verbundenen Kosten und Mindereinnahmen werden bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades der Sing- und Musikschule bzw. des Cantemus-Chores nicht berücksichtigt.