Vorlage - VO/20/16815/RV  

 
 
Betreff: Erlass und Rückerstattung der Benutzungsgebühren der städtischen Mittagsbetreuung für die Kalendermonate April, Mai und Juni wegen Schließung der Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

I. Ausgangssituation

 

Seit dem 16.03.2020 (Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-65) herrscht für die städtischen Mittagsbetreuungseinrichtungen ein Betretungsverbot auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Die städtischen Mittagsbetreuungen bieten seitdem nur die vorgeschriebene Notbetreuung an.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit KMS vom 20.05.2020 (Az. IV.8 BO 4207 6a.40720) den Trägern von Mittagsbetreuungen mitgeteilt, dass für die Monate April, Mai und Juni vom Freistaat Bayern ein Beitragsersatz auf Basis einer freiwilligen Förderung ohne Rechtsanspruch übernommen wird, sofern in den jeweiligen Monaten keine Betreuungsleistungen in Anspruch genommen wurden bzw. werden. Mit diesen Mitteln sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Benutzungsgebühren r die Teilnehmer zu erlassen und bereits bezahlte Benutzungsgebühren zu erstatten. Nicht berücksichtigungshig sind die Kosten für Verpflegung.

 

Bis spätestens 15. Juli 2020 (Ausschlussfrist) ist ein Erstattungsantrag an den Freistaat Bayern durch die Stadt Regensburg zu stellen. Die Benutzungsgebühren r die Monate April bis Juni 2020, mit Ausnahme der Fälle einer beanspruchten Notbetreuung, sind zu erlassen, bereits bezahlte Benutzungsgebühren sind zu erstatten.

 

II. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Stadt Regensburg ist antragsberechtigt und erhält nach aktuellem Sachstand vom Freistaat Bayern die betroffenen Benutzungsgebühren für April, Mai und Juni 2020 in voller Höhe zurück.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (MaSGS) erhobenen bzw. zu erhebenden Benutzungsgebühren werden für den Zeitraum von 1. April bis 30. Juni 2020 erlassen, sofern keine Notbetreuung durch die städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung in Anspruch genommen worden ist. Bereits bezahlte Benutzungsgebühren werden zurückerstattet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen und die vom Freistaat Bayern hierfür in Aussicht gestellte Kostenerstattung (siehe Sachverhalt) zu beantragen.