Vorlage - VO/20/16839/61  

 
 
Betreff: Machbarkeitsstudie Quartiersgarage Emmeramsplatz und Neugestaltung der Straßen und Plätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
21.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 04. April 2017 das Strategiekonzept „Parken in der Innenstadt“ (vgl. VO/17/12821/61, Parkraumkonzept) beschlossen. Eines von fünf Leitprojekten ist die Entwicklung einer unterirdischen Quartiersgarage am Emmeramsplatz.

Abweichend vom Parkraumkonzept wird die Vorkonzeption einer unterirdischen Quartiersgarage unabhängig von der Nachnutzung des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses und dem sich daraus ergebenden Stellplatzbedarf erfolgen.

Im Jahr 1995 wurde der Bereich „Westlich der Bachgasse“ bereits als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Anlass für die Festlegung des Sanierungsgebiets war unter anderem die schwierige verkehrliche Situation, die den Stadtraum wesentlich prägt und die Straßen und Plätze im Quartier negativ bestimmt. Es wurde zum Ziel erklärt, die Straßenräume neuzuordnen und die Plätze (insbesondere Emmeramsplatz und Ägidienplatz) wieder auszubilden, um ein angemessenes städtebauliches Verhältnis von Bebauung, Straßenraum und Freiraum herzustellen.

Im Zusammenhang mit der beschriebenen Maßnahme steht die Möglichkeit, das Sanierungsgebiet ggf. über den 31. Dezember 2021 hinaus aufrechtzuerhalten und damit Mittel der Städtebauförderung auch weiterhin einsetzen zu können.

 

 

Defizite im Bestand

Der Emmeramsplatz wird stark vom ruhenden Verkehr und überdimensionierten Verkehrsflächen dominiert. Er bietet somit keine platztypische Aufenthalts- und Erholungsfunktion. Auch der Ägidienplatz wird zur Hälfte seiner Fläche als Bewohnerparkplatz genutzt. Die andere Hälfte bietet als vorhandene Grünfläche ein hohes Aufwertungspotential.

Weiter fehlt es dem umgebenden Stadtraum an einer angemessenen einheitlichen Gestaltung. Entsprechend den Regensburger Gestaltungsprinzipien für die Ausbildung der Straßen und Plätze in der Altstadt (z. B. barrierefreie Gestaltung, Pflasterung, Ausstattungselemente, Begrünung) besteht grundlegender Handlungsbedarf.

Durch die zukünftigen Nutzungsänderungen des Pfarrhauses sowie des ehem. Evangelischen Krankenhauses erhöht sich der Nutzungsdruck auf den Emmeramsplatz.

 

 

Ziele

Verbesserung der Verkehrssituation

Die Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Gebiet würde die nötige Voraussetzung schaffen, um eine Neugestaltung im Stadtraum zu ermöglichen und die städtebauliche Sanierung des Gebietes voranzutreiben.

Im Bereich des Emmeramsplatzes und Ägidienplatzes sowie in den angrenzenden Straßenräumen sind 119 Stellplätze für Bewohner und 61 öffentliche Stellplätze vorhanden (Anlage 1). Von diesen besteht von 6 Stellplätzen aus ein Zugang zu einer Elektroladesäule (3 Elektroladeladesäulen insgesamt).

Aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in den umliegenden Parkhäusern (Tiefgarage am Theater und Parkhaus Petersweg) könnten die öffentlichen Stellplätze, gegebenenfalls auch Bewohnerstellplätze, zumindest teilweise vom Emmeramsplatz dorthin verlagert werden.

 

Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz

In einer unterirdischen Quartiersgarage am Emmeramsplatz könnten ca. 80 Bewohnerstellplätze nachgewiesen werden (planungs- und anbieterabhängig). Die verbleibenden Bewohnerstellplätze werden im Rahmen der Neugestaltung der beiden Plätze und der angrenzenden Straßenräume neu angeordnet. Zudem wird die Optimierung der Verkehrsführung angestrebt. Es sollen zusätzlich Maßnahmen für die Nahmobilität (z. B. Bike- und Car-Sharing sowie ausreichend Fahrradabstellplätze) mit betrachtet werden.

Die öffentlichen Stellplätze, welche mit einer Elektroladesäule ausgestattet sind, sowie die Stellplätze für Taxen, motorisierte Zweiräder und Stellplätze für Schwerbehinderte mit Parkausweis müssen auch bei einer Neugestaltung oberirdisch und öffentlich zugänglich erhalten werden.

 

 

Neugestaltung der Plätze und umgebenden Straßen

Die Aufwertung der beiden Plätze Emmeramsplatz und Ägidienplatz ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Sanierung. Es soll eine Neugestaltung der Plätze und Straßenräume unter Anwendung der Regensburger Gestaltungsprinzipien erfolgen. Der Emmeramsplatz soll zu einem repräsentativen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität ausgebildet werden. Der Ägidienplatz wird als ein grüner Platz gesehen und soll als solcher in seinem Bestandscharakter gestärkt werden. Dem Emmeramsplatz wird dabei höhere Priorität zugeordnet.

Standort Emmeramsplatz

Als potentieller Standort für eine Quartierstiefgarage auf dem Emmeramsplatz eignet sich der Bereich des ehemaligen Löschwasserbeckens. Entsprechend der Luftbildauswertung kann die Lage (Anlage 2) und die Dimension (Durchmesser ca. 30 m) des Löschwasserbeckens relativ genau ermittelt werden. Auch geht aus einem Bericht der Denkmalpflege (Denkmalpflege in Regensburg; Band 8; Seite 43-44) hervor, dass das Löschwasserbecken eine Tiefe von mehreren Metern aufweist.

Eine Markterkundung hat ergeben, dass zunehmend unterirdische, automatisierte Parkierungsanlagen angeboten werden, bei denen lediglich an der Oberfläche ein Übergabebereich (d. h. Aufzugsschacht) vorzusehen ist. Auf Grund der geometrischen Rahmenbedingungen durch das ehemalige Löschwasserbecken bietet sich eine radial angeordnete Parkierungsanlage mit voraussichtlich 12 Stellplätzen je Ebene an.

Eine verwaltungsinterne Vorprüfung hat ergeben, dass bei einer maximalen Anzahl von sieben Parkebenen (ca. 15 m Tiefe) in solch einer Anlage bis zu ca. 80 Stellplätze angeboten werden können (Anlage 3 - schematische Darstellung einer automatisierten Tiefgarage im Grundriss und Schnitt).

Beispiel München

In München wurde bereits eine automatisierte Quartiersgarage realisiert, die durch die Firma Park + Ride GmbH München betrieben wird. Die Quartiersgarage in der Donnersbergerstraße verfügt über 284 Stellplätze mit insgesamt 4 Übergabekabinen und befindet sich seit April 2006 in Betrieb. Die Fahrzeuge werden über die entsprechende Übergabekabine mittels einer Hebetechnik automatisch in der Garage geparkt.

Ein detaillierter Bericht über die Funktion dieser Parkierungsanlage ist unter dem folgenden Link im Internet frei zugänglich: https://www.baulinks.de/webplugin/2006/0314.php4.

Denkmalpflegerische Einschätzung

Aus denkmalpflegerischer Sicht werden eine Quartiersgarage am Emmeramsplatz sowie die Aufwertung des Stadtraumes positiv bewertet. Die denkmalpflegerische Einschätzung bezieht sich dabei vorerst nur auf die Planung und den Bau der unterirdischen Quartiersgarage am Emmeramsplatz. Weitere denkmalpflegerische Beurteilungen und Maßnahmen werden im Zuge der Neugestaltung hinzukommen.

Bodendenkmalpflege

Das gesamte Areal des Emmeramsplatzes steht als Bodendenkmal gem. Art. 1 Abs. 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) unter Schutz. Im Boden ruhen hier die Kulturschichten und Bebauungsreste zweier römischer Besiedelungsphasen: Die sog. Donausiedlung des Kohortenlagers Kumpfmühl der römischen Kaiserzeit des 1./2. Jahrhunderts n. Chr. sowie die westliche Zivilsiedlung (canabae legionis) des Legionslagers (2.-4. Jahrhundert n. Chr.). Ferner ist am Emmeramsplatz als dem Standort der Kaiserpfalz Arnulfs von Kärnten aus dem 9. Jahrhundert mit den entsprechend hochrangigen Architekturbefunden zu rechnen. Hinzu kommen mit großer Wahrscheinlichkeit die Zeugnisse hoch- und spätmittelalterlicher Bebauung aus der Zeit, bevor der Emmeramsplatz als Freifläche entstand.

Archäologie

Vor dem Baubeginn soll die präzise Lokalisierung des Löschwasserbeckens durch archäologisch begleitete Schürfungen durchgeführt werden. Unter der Voraussetzung, dass die neue Baugrube die Grundfläche der Sohle des Löschwasserbeckens nicht überschreitet, kann bis zu einer Tiefe von mindestens 5,00 m davon ausgegangen werden, dass keine weiteren archäologischen Belange zu berücksichtigen sein werden. Ab einer Tiefe von ca. 5,00 m ist zu erwarten, dass der natürlich gewachsene Boden ansteht. Während der Baumaßnahmen ist daher ebenfalls eine archäologische Untersuchung des Sohlenbereichs des ehem. Löschwasserbeckens vorzunehmen. Des Weiteren sind möglicherweise sehr tief reichende archäologische Befunde, wie Brunnen- oder Latrinenschächte, nicht auszuschließen. Um diesen fachgerecht begegnen zu können, wäre im Bedarfsfall eine archäologische Begleitung der Aushubarbeiten unter der Sohle des Löschwasserbeckens durch eine Grabungsfirma nach Maßgabe des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vorzunehmen.

Baudenkmalpflege

Die trapezförmige Platzanlage ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“. Im Süden grenzt der Platz an das Areal der ehemaligen Klosteranlage von St. Emmeram, auf den übrigen drei Seiten wird er von klassizistisch geprägten Großbauten gefasst: im Westen vom ehemaligen im Kern barocken Äeren Palais von St. Emmeram (heute Sitz der Regierung der Oberpfalz), im Norden von einem Verwaltungsbau der Regierung der Oberpfalz und im Osten vom Komplex des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses. Im Zentrum des nördlichen Platzbereichs steht seit 2014 wieder die erstmals 1868 dort aufgestellte Bischof-Sailer-Statue. Die Rückführung dieses auf Initiative König Ludwigs I. errichteten Personendenkmals wurde damals seitens der Denkmalpflege bereits mit Blick auf die Neugestaltung des Platzes und seine (weitgehende) Befreiung von ruhendem Verkehr unterstützt.

Bronzestandbild Bischof Johann Michael Sailer

Im Rahmen der in den letzten Jahren vorgenommenen Denkmalrückführungen wurde 2014 das Bronzestandbild des Bischofs Johann Michael Sailer wieder am ursprünglichen Ort aufgestellt. Die originalen Fundamente waren wegen des am Ende des 2. Weltkrieges eingebauten Löschwasserbeckens nicht erhalten, so dass der Standort anhand des Plan- und Fotomaterials rekonstruiert wurde.

Im Zuge der Planung der Quartiersgarage und der Positionierung der Liftanlage muss der Standort für das Bronzestandbild unter stadträumlichen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten geprüft werden. Das Ergebnis soll in die weiteren Planungsschritte einfließen.

 

Städtebauförderung

Das Vorhaben liegt innerhalb des förmlich festgelegten städtebaulichen Sanierungsgebiets „Westlich der Bachgasse“. Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB ist die Sanierungssatzung spätestens zum 31. Dezember 2021 aufzuheben. Mit der Aufhebung entfällt auch die Grundlage für den Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung im Gebiet.

Eine Verlängerung der Geltungsdauer für das Sanierungsgebiet über den 31. Dezember 2021 hinaus wird angestrebt. Voraussetzungen dafür sind unter anderem eine verbindliche Fortschreibung der städtebaulichen Planung sowie eine darauf basierende Kosten- und Finanzierungsübersicht, in der die im Verlängerungszeitraum durchzuführenden Maßnahmen dargestellt sind. Gemäß § 136 Abs. 1 BauGB ist die Verlängerung auf den zur zügigen Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlichen Zeitraum zu beschränken.

Da die Errichtung der Quartiersgarage am Emmeramsplatz eine zentrale Bedeutung für den Erfolg der städtebaulichen Sanierung im Gebiet hat, ist eine erfolgreiche Überprüfung ihrer Machbarkeit im Rahmen der Voruntersuchung eine wesentliche Voraussetzung, um ggf. Schritte für eine Verlängerung der Sanierungssatzung einleiten zu können.

Sowohl die Realisierung der Quartierstiefgarage als auch die damit im Zusammenhang stehenden Neugestaltungsmaßnahmen der öffentlichen Räume sind grundsätzlich durch die Städtebauförderung rderfähig (in Höhe von bis zu 60% der förderfähigen Kosten), allerdings nur, wenn sie zum Zeitpunkt der Umsetzung innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Dies bedeutet, dass die Verlängerung der Sanierungssatzung „Westlich der Bachgasse“ eine zwingende Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in diesem Rahmen darstellt.

Unabhängig von einer möglichen Verlängerung der Sanierungssatzung kann gegenwärtig für extern zu vergebende Leistungen, wie z.B. für Voruntersuchungen sowie für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie oder eines technischen Entwurfs mit Kostenermittlung für den Bau einer Quartierstiefgarage, eine Förderung durch Städtebauförderungsmittel beantragt werden.

 

Vorgehensweise

1. Schritt - Voruntersuchung

Im Rahmen der Baugrunduntersuchung sollen die Lage des ehemaligen Löschwasserbeckens verifiziert und der Aufbau des Bodens untersucht werden. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten zusammengefasst.

Noch in diesem Jahr (2. Jahreshälfte 2020) soll die Baugrunduntersuchung im Bereich des ehemaligen Löschwasserbeckens am Emmeramsplatz an einen externen Anbieter vergeben und durchgeführt werden. Die geschätzten Kosten für die Baugrunduntersuchung belaufen sich auf insgesamt rund 42.500 €. Die Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt unter der Haushaltstelle 0.6105.6555 zur Verfügung. Die Kosten für die weiteren Voruntersuchungen belaufen sich auf ca. 90.000 €. Die Öffentlichkeit soll rechtzeitig über die Durchführung informiert werden.

Da Voruntersuchungen grundsätzlich förderfähig sind, wurde hierfür bereits ein Zuwendungsantrag gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) gestellt. Dieser wurde von der Regierung der Oberpfalz mit dem Bescheid vom 04.06.2020 bewilligt.

Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Vorprüfung und der Baugrunduntersuchung sollen verwaltungsintern in einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst werden. Mit Hilfe der Machbarkeitsstudie kann dann eine Aussage zur Umsetzbarkeit der Quartiersgarage am Emmeramsplatz getroffen werden. Sofern ein positives Ergebnis erzielt wird, kann die Verlängerung der Geltungsdauer des Sanierungsgebietes in die Wege geleitet werden.

2. Schritt - Planung, Bau und Betrieb der Quartiersgarage

Es ist zu prüfen, wie das Projekt - gegebenenfalls durch Dritte - realisiert werden könnte.

r die Planung und Herstellung der Quartiersgarage belaufen sich die geschätzten Kosten aus heutigem Kenntnisstand auf ca. 3 Mio. €.

3. Schritt - Neugestaltung der Plätze und umgebenden Straßen

Nach Klärung der Rahmenbedingungen für die Tiefgarage ist die Planung für die Neugestaltung des Stadtraumes einzuleiten. In verwaltungsinternen Workshops soll ein städtebauliches Gestaltungskonzept in Varianten erarbeitet werden. Diese werden anschließend dem Stadtrat vorgestellt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den städtischen Fachämtern soll darauf aufbauend ein städtebaulicher Vorentwurf erarbeitet werden, der dann auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

 

Haushalt

Die Maßnahme ist im gültigen Investitionsprogramm 2019 2023 nicht eingeplant und wird auch im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 2024 nicht berücksichtigt.

 

Des Weiteren ist zu prüfen, ob Mittel aus der Stellplatzablöse eingesetzt werden können.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Ergebnisse der Voruntersuchung zur Quartiersgarage in einer Machbarkeitsstudie zusammenzufassen und den Stadtrat darüber zu informieren, sowie unter Berücksichtigung der finanziellen Voraussetzungen einen Vorschlag über das weitere Vorgehen vorzulegen.

 

 

 


Anlagen:

 

1. Stadtraum Emmeramsplatz und Ägidienplatz Übersichtskarte Stellplätze im Bestand

2. Stadtraum Emmeramsplatz und Ägidienplatz Planungsumgriff Neugestaltung

3. Emmeramsplatz - Parksystem Schematische Darstellung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-06-03_Anlage 1_ Übersichtskarte Stellplätze im Bestand_A4_ (1554 KB)    
Anlage 2 2 2020-06-03_Anlage 2_Planungsumgriff Neugestaltung_A4_ (812 KB)    
Anlage 3 3 2020-06-03_Anlage 3_Emmeramsplatz Parksystem (369 KB)