Sachverhalt:
1: Sachverhalt zu Punkt 1: Der Abschluss der Abstimmungsvereinbarung zwischen den Systembetreibern und der Stadt Regensburg wird nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Entwurfs rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen.
1.1 Historie
Die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung verpflichtete die Wirtschaft in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Die in Deutschland tätigen Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche gründeten daraufhin einen Verbund (Duales System Der Grüne Punkt), der die Erfüllung der Verwertungspflichten bündelte. Der Begriff Duales System rührt von der Tatsache, dass neben den entsorgungspflichtigen Körperschaften erstmals ein weiterer Akteur zur Abfallentsorgung bestimmter Abfälle verpflichtet ist. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter dieser Dienstleistung Duales System. Sie werden Systembetreiber genannt. Die Systembetreiber müssen ihre Sammelsysteme mit dem Sammelsystem der entsorgungspflichtigen Körperschaften (= öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger örE) abstimmen (Abstimmungsvereinbarung). Dabei können die Entsorgungsträger die Mitbenutzung ihrer Sammeleinrichtungen gegen angemessenes Entgelt verlangen. Die Stadt Regensburg hat mit allen Systembetreibern die Sammlung der Verpackungsabfälle wie folgt abgestimmt: - Glasverpackungen werden über Glascontainer gesammelt. - Leichtverpackungen werden mit dem gelben Sack erfasst. - PPK-Verpackungen (Papier, Pappe, Kartonagen) werden mit anderen Abfällen aus Papier, Pappe und Kartonagen in der Papiertonne gesammelt. - Der Recyclinghof ist eine Sammelstelle.
Rechtsgrundlagen hierfür war die Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und dem Systembetreiber „Der Grüne Punkt Duales System Deutschland Aktiengesellschaft“ vom 21.07/05.09.2003 verlängert durch die Verlängerungsvereinbarung vom 26.05/31.05.2006 und durch die weitere Verlängerungsvereinbarung vom 07.04.2009/30.04.2009. Die im Anschluss daran entstandenen Systembetreiber haben sich dieser Abstimmungsvereinbarung jeweils unterworfen und somit war diese auch für sie gültig. Für die PPK-Verträge wurde jeweils für das laufende Jahr jährlich mit jedem Systembetreiber ein separater Vertrag geschlossen
1.2. Neues Verpackungsgesetz
Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz sieht grundsätzlich neue rechtliche Rahmenbedingungen für eine Abstimmungsvereinbarung vor. Aus diesem Grunde wurde mit Beschluss des Umweltausschusses vom 27.09.2017 und mit Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen vom 28.09.2017 und mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2017 die Verwaltung beauftragt eine neue Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern auszuhandeln. Neben operativen Tätigkeiten wird als wesentlicher Teil die Mitbenutzung der Papiertonne zum 01.01.2019 verhandelt (Verpackungsanteil und Vergütung)
Die Regelungen für die neue Abstimmungsvereinbarung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also der Stadt Regensburg und den Dualen Systemen finden sich in § 22 VerpackG. Die Abstimmung erfolgt durch eine schriftliche Abstimmungsvereinbarung (§ 22 Abs. 1 VerpackG), die zwischen dem örE und dem von den Dualen Systemen zu bestimmenden gemeinsamen Vertreter (§ 22 Abs. 7 VerpackG) vor Ort zu verhandeln ist. Es gibt nur noch eine einheitliche Abstimmungsvereinbarung, die alle abstimmungsrelevanten Aspekte von § 22 VerpackG umfasst und für alle Dualen Systembetreiber gilt. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung mit dem örE genügt es, wenn zwei Drittel der beteiligten Dualen Systembetreiber dem Verhandlungsergebnis zustimmen (§ 22 Abs. 7 VerpackG).
1.3. Erstellung der neuen Abstimmungsvereinbarung
Nachdem der Stadt Regensburg erst im Januar 2019 ein gemeinsamer Vertreter gemäß § 22 Abs. 7 VerpackG benannt wurde, nämlich die Firma Reclay Systems GmbH konnten erst im Februar 2019 die Verhandlungen beginnen. Nach mehreren Gesprächen vor Ort mit der Firma Reclay Systems GmbH als gemeinsamer Vertreter wurde vorliegende Abstimmungsvereinbarung ausverhandelt. Der Gemeinsame Vertreter teilte uns im Frühjahr 2020 mit, dass nun die erforderliche 2/3 Mehrheit vorliegt.
Insgesamt sind in Bayern derzeit 10 Systembetreiber tätig: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH Interseroh Dienstleistungs GmbH LandbellAG für Rückhol-Systeme BellandVision GmbH Zentek GmbH & Co. KG Reclay Systems GmbH Noventiz Dual GmbH Veolia Umweltservice – Dual GmbH RK Recycling Kontor GmbH & Co. KG PreZero Dual GmbH
Die bisherigen Abstimmungsvereinbarungen wurden wirksam gekündigt zum 31.12.2019.
Die Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung wurden anhand der vom Deutschen Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit den Systembetreibern ausgehandelten Orientierungshilfe geführt. Die Verhandlungen wurden geleitet vom Umweltamt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark. Weitere Unterstützung gab es nicht, Erfahrungswerte anderer Kommunen liegen noch nicht vor. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Abstimmungsvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten wird und dass die Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2021 enden wird. Die zeitliche Begrenzung wurde auf Anraten des VKU eingefügt, da aufgrund der großen Veränderungen die Auswirkungen noch recht unklar sind und es somit die Möglichkeit eröffnet wird mögliche Fehler oder Unklarheiten zu revidieren und sich an die Marktgegebenheiten wieder neu anzupassen.
1.4. Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Regensburg:
1.4.1 PPK (Papier, Pappe, Kartonagen)
Grundsätzlich müssten die Systembetreiber die Verpackungsabfälle selbst entsorgen. Nach dem Verpackungsgesetz kann die Stadt die Mitbenutzung der Papiertonnen verlangen (§22 Abs. 4 VerpackG). Die Systembetreiber zahlen an die Stadt ein Mitbenutzungsentgelt für die Mitbenutzung der Papiertonne. Zusätzlich ist die Erlösbeteiligung für die gesammelten Mengen zu regeln.
Mitbenutzungsentgelt
In der Anlage 7 Mitbenutzungsentgelt PPK ist festgelegt, dass der Verpackungsanteil bei PPK 33,5 v.H. Masseprozent an der jährlichen Gesamtmenge beträgt. Dies entspricht bei einer jährlichen Sammelmenge von ca. 12.000 Tonnen einem Verpackungsanteil von rund 4.020 Tonnen.
Das monatliche Entgelt, dass die Systeme an die Stadt zahlen müssen, setzt sich aus dem oben genannten Verpackungsanteil x 122,33 Euro netto x Marktanteil des Systems auf der Grundlage von § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 VerpackG für PPK zusammen. Somit werden, bei Annahme der obengenannten Sammelmenge, Entgelte i.H.v. ca. 492.000 Euro netto p.a. vereinnahmt.
Die Menge des Verpackungsanteiles wurde zentral zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem VKU und den Systembetreibern ausgehandelt und als Muster der Anlage 7 den Städten als Empfehlung vorgegeben. Der Betrag in Höhe von 122,33 € wurde von der Verwaltung an Hand der Kosten für die Abholung, Verwiegung und das Pressen in Ballen ausverhandelt. Dabei ist auch ein Anteil für die Mitbenutzung des Recyclinghofes enthalten.
Erlösbeteiligung
Nach dem Verpackungsgesetz hat jeder Systembetreiber ein Wahlrecht zwischen einer gemeinsamen Verwertung durch die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und der Herausgabe eines seiner Systemmenge entsprechenden Teiles des Sammelgemisches.
Bei gemeinsamer Verwertung (§ 22 Abs. 4 S. 6 VerpackG) ist der Wert des Verpackungsanteiles für den Vertragszeitraum auf null Euro/Tonne festgelegt worden
Entscheiden sich einzelne Systembetreiber für eine Herausgabe des Verpackungsanteils nach § 22 Abs. 4 S. 7 VerpackG ist die Stadt berechtigt, den durch die Herausgabe verursachten Verlust nach § 22 Abs. 4 S. 8 VerpackG den Systemen in Rechnung zu stellen. Zusätzlich zu den bereits oben genannten 122,33 Euro werden dann noch fixe Zusatzkosten für die Übergabe i.H.v. 40 €/t netto und ein variabler Wertausgleich, der monatlich entsprechend der Preise auf dem Altpapiermarkt fortgeschrieben wird (im Dezember 2019: 66,50 €/t) in Rechnung gestellt. Die Kosten beziehen sich jeweils auf die abgeholte Menge.
Die Anlage 7 hat die gleiche Laufzeit wie die Abstimmungsvereinbarung also rückwirkend vom 01.01.2020 bis 31.12.2021.
Ohne Abstimmungsvereinbarung fließen keine Entgelte für die Mitbenutzung der Papiertonnen. Unsere Sammelkosten für die Papiertonnen werden damit anteilig von den Dualen Systemen getragen. Die dabei erzielten Entgelte fließen den Müllgebühren zu, daher wird ein rückwirkender Abschluss als notwendig und förderlich betrachtet.
1.4.2 LVP und Glas
Bei LVP und Glas findet zwischen der Stadt Regensburg und den Systembetreibern kein Geldfluss statt. Die Leichtverpackungen (LVP) werden mit dem Gelben Sack erfasst. Nach Ausschreibung durch die Dualen Systeme wurde die Firma Meindl im Stadtgebiet mit der Einsammlung beauftragt. Glas wird im Stadtgebiet in Glascontainern gesammelt, hierfür haben die Systeme ebenfalls die Firma Meindl beauftragt. Die Stadt Regensburg ist an diesen Sammlungen nicht beteiligt. Lediglich ist sie berechtigt die Grundprinzipien der Sammlung festzulegen, nachzulesen in den Systemfestlegungen. Diese sind bei der Abstimmungsvereinbarung die Anlagen 3a und 3b für LVP, sowie die Anlage 4a und 4b für Glas.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abstimmungsvereinbarung samt Anlagen rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft zu setzen um zeitnah unsere entstandenen Kosten zur Abrechnung zu bringen. Die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ergibt sich aus dem Beschluss des Stadtrates vom 28. Mai 2020. 2. Sachverhalt zu Punkt 3: Die Vertragsabschlüsse der 8 Einzelverträge zwischen der Stadt Regensburg mit den Systembetreibern werden nachträglich genehmigt.
2.1 Historie
Ursprünglich war geplant, dass die neue Abstimmungsvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten sollte. Die Verhandlungen mit den Systembetreibern waren bis zum Herbst 2019 auch sehr gut gediehen. Aber aus ungeklärtem Grunde teilte uns der Gemeinsame Vertreter mit, dass für das Jahr 2019 keine neue Abstimmungsvereinbarung von Seiten der Systeme unterschrieben werde. Somit stellte sich für die Stadt Regensburg die Situation im Spätherbst 2019 folgendermaßen dar: Es war die bisherige alte Abstimmungsvereinbarung nach der Verpackungsverordnung in Kraft, da die Kündigung erst zum 31.12.2019 erfolgte und eine Aufhebung durch eine neue Abstimmungsvereinbarung kam nicht zustande.
Somit wäre der Stadt ein 6-stelliger Betrag entgangen, wenn nicht schnellstmöglich, sowie in den vorhergehenden Jahren üblich, mit jedem Systembetreiber separat ein Vertrag bezüglich der von der Stadt Regensburg erbrachten Sammelleistungen bezüglich PPK abgeschlossen worden wäre. Nachdem jedoch davon ausgegangen worden war, dass eine neue Abstimmungsvereinbarung abgeschlossen wird und somit keine Einzelverträge erforderlich werden, war vorab kein Auftrag des Stadtrates zum Abschluss von Einzelverträgen eingeholt worden. Ein Zuwarten auf den nächsten Umweltausschuss war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Somit wurden die Verträge, um finanzielle Nachteile für die Stadt Regensburg zu vermeiden, ohne Auftrag des Stadtrates geschlossen.
2.2 Finanzielle Auswirkungen
Durch die Abschlüsse der acht Einzelverträge konnten für das Jahr 2019 nachträglich 159.514,62 Euro netto (189.822,39 Euro brutto) durch die monatlichen Entgelte vereinnahmt werden, die dem Müllgebührenhaushalt zuflossen.
Derzeit haben vier Duale Systeme die nachträglichen Erlösbeteiligungen für das Jahr 2019 der Stadt Regensburg in Rechnung gestellt. Der Betrag, der an die Dualen Systeme geleistet wurde, belief sich auf 5.277,22 € brutto.
2.3 Ergebnis
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Einzelverträge für das 2019 zwischen der Stadt Regensburg und den Systembetreibern nachträglich zu genehmigen.
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ergibt sich aus dem Beschluss des Stadtrates vom 28. Mai 2020.
Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
3. Die Vertragsabschlüsse der 8 Einzelverträge zwischen der Stadt Regensburg mit den Systembetreibern werden nachträglich für das Jahr 2019 genehmigt.
Anlagen:
Abstimmungsvereinbarung samt Anlagen |
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