Vorlage - VO/20/16856/70  

 
 
Betreff: Strukturelle Überarbeitung der Unterkünfte für die Straßenreinigung (Anstellungen) - Grundsatzbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
21.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

 

Das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark der Stadt Regensburg ist unter anderem für die Organisation und Durchführung der Straßenreinigung sowie des manuellen Winterdienstes zuständig. Hierfür sind derzeit 120 Mitarbeiter*innen im Einsatz und starten ihren Dienst von insgesamt 11 Unterkünften (Hauptstandort Markomannenstraße 3 sowie 10 weitere Unterkünfte unterschiedlicher Größe, sogenannte „Anstellungen“), die im Stadtgebiet verteilt sind. Die Anstellungen sind in ihrer Verteilung historisch gewachsen. In Abhängigkeit des Flächenzuwachses (neu gewidmete Straßen) der Stadt Regensburg wurden die Anstellungen in Bezug auf Kapazität, soweit möglich, erweitert bzw. optimiert.

 

Durch das stetige Wachstum der Stadt Regensburg ist die Dimensionierung der Anstellungen an die Kapazitätsgrenze gelangt. Gleichzeitig gilt es, die Ausstattung der Anstellungen an gesetzliche Vorgaben auszurichten, insbesondere an Arbeitsschutzstandards und die Biostoffverordnung. Durch den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 ergeben sich Anforderungen, denen die aktuellen Anstellungen nicht gerecht werden. Konkret lassen sich folgende Punkte anführen, die es im Rahmen der Überarbeitung der Anstellungen zu lösen gilt:

  • keine Möglichkeit zur Darstellung einer Schwarz-Weiß-Anlage (räumliche Trennung zwischen Rein- und Schmutzbereich),
  • in Teilen fehlende Trockenräume,
  • Platzmangel zur Bereitstellung von regelkonformen Spinden,
  • notwendige Lagerung von Ersatz-Arbeitskleidung in Teilen nicht möglich,

(Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 erfordern die Reinigung, Wartung und Instandhaltung durch den Arbeitgeber),

  • in Teilen fehlende Duschmöglichkeiten; sofern vorhanden nur für ein Geschlecht realisiert,
  • Vorschriften zur Hygiene in Pausenräumen können nicht immer eingehalten werden (z.B. Wechsel der Kleidung vor Pausenbeginn).

 

r den Hauptstandort Markomannenstraße 3 ist die Überarbeitung bereits gestartet (siehe Beschluss vom 21.04.2020 aufbauend auf dem Beschluss vom 18.11.2018). Für die erste Phase (Vorbereitung) ist die das Stadtwerk.Regensburg GmbH gemäß Beschluss beauftragt worden. Im Rahmen der Vorbereitung ist dabei auch zu berücksichtigen, welche Lösung für die 10 Anstellungen (Dimensionierung; Verteilung im Stadtgebiet) angestrebt wird bzw. umgesetzt werden soll.

 

2. Erste Vorüberlegungen zur gesamthaften Überarbeitung der Anstellungen

 

Ein Entwicklungs- bzw. Abstimmungsprozess zur Überarbeitung der Anstellungen wurde Ende 2019 gestartet. Ziel dabei war zunächst zum einen eine sinnvolle Dimensionierung der Größe und Verteilung der Anstellungen im Stadtgebiet zu ermitteln, die den Bedarfen für das Jahr 2030 fortfolgend gerecht wird. Dabei wurden Flächenzuwächse von Baugebieten berücksichtigt, die in Kürze in die Widmung gelangen und somit zusätzlich zu bewirtschaften sind. Ebenso wurde berücksichtigt, dass durch die Anwendung der EU-Arbeitszeitregelung ein rein rechnerischer Mehrbedarf an Mitarbeitern entsteht (zur EU-Arbeitszeitregelung siehe Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. 115/17).

 

Zum anderen wurden mögliche Standorte definiert, die geeignet und verfügbar sind. Als Planungsprämisse wurde gesetzt, dass die Anzahl der Anstellungen reduziert und ihre Kapazität erhöht werden. Dadurch reduzieren sich die Investitionsaufwände zur Einhaltung der gesetzlich zwingenden Vorgaben, insbesondere die Darstellung einer Schwarz-Weiß-Anlage. Ebenso wurde berücksichtigt, dass an 2 Standorten in Regensburg bereits neue Anstellungen geplant bzw. in Umsetzung sind, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Biostoffverordnung:
 

  1. Bauhof Nord: Im Bauhof Nord ist eine Anstellung mit Platz für 17 Mitarbeiter vorgesehen und soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden.
  2. Altstadt: Gemäß Beschluss vom 03.03.2020 wird derzeit die Anstellung in der Keplerstraße 1 als Ersatz für die Anstellung im Ägidiengang 2 errichtet und ist in der Dimensionierung an die Bedarfe der Altstadtsituation angepasst (ca. 17 Mitarbeiter*innen). Die Fertigstellung ist für Oktober 2020 geplant.

 

In Ergänzung zu den beiden in Umsetzung befindlichen Anstellungen (Bauhof Nord sowie Altstadt) gilt es weitere Standorte zu definieren, die als Ersatz für die bisherigen Anstellungen dienen können und von der Kapazität für eine größere Anzahl an Mitarbeiter*innen zweckdienlich sind. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitssicherheit sowie dem örtlichen Personalrat eine Bemessung des Platzbedarfs für ca. 50 Mitarbeiter*innen durchgeführt (maximale Planungsgröße für eine Anstellung; Fokus auf Flächenbedarf). Dabei wurden alle notwendigen Einrichtungen bzw. Freiflächen berücksichtigt (siehe Anlage 1). In Summe ergibt sich für die Musteranstellung ein Flächenbedarf von ca. 2000 qm netto zzgl. Verkehrsflächen (entspricht ca. 2.500 qm brutto). Den tatsächlichen Mehrbedarf an Mitarbeiter*innen (zusätzlich zu den derzeit 120 Mitarbeiter*innen der Straßenreinigung) gilt es weiter zu plausibilisieren bzw. zu konkretisieren. Der ermittelte Flächenbedarf bietet gleichwohl eine gute Orientierung, um mögliche Standorte zu bewerten. 

 

Auf Basis des Flächenbedarfs für eine Musteranstellung erfolgte in einer ersten Klärung mit dem Liegenschaftsamt, welche Standorte ggf. verfügbar und unter Berücksichtigung einer sinnvollen Standortverteilung realisierbar wären. Dabei zeigen sich mehrere Optionen, die weiter zu prüfen und in Bezug auf eine optimale Verteilung im Stadtgebiet zu bewerten sind. Hier werden auch bestehende größere sowie neuere Anstellungen dahingehend geprüft, inwieweit diese umgebaut werden können (insbesondere die Anstellung „Kaulbachweg“). Um die Investitionsaufwände so gering wie glich zu halten, sollen in der Ziel-Lösung nach Möglichkeit nur 3 weitere, größere Standorte entwickelt und umgesetzt werden , sodass in Summe anstelle der jetzt 10 Anstellungen dann nur 5 Anstellungen im Stadtgebiet verteilt sind (Altstadt, Bauhof Nord, 2. Standort im Stadtnorden, 1 Standort im Stadtwesten und 1 Standort im Stadtosten).  

 

3. Weitere Vorgehensweise

 

Die strukturelle Überarbeitung der Anstellungen ist nicht isoliert zu betrachten. Zum einen besteht eine Abhängigkeit zu den Planungsmaßnahmen Markomannenstraße 3 bzw. den Überlegungen eines weiteren Standortes für einen Recyclinghof im Stadtgebiet Regensburg, zum anderen lassen sich Konsequenzen in Bezug auf Streckenplanung, Einsatzplanung sowie Mobilitätskonzept ableiten. So wird in Bezug auf die Mobilitätsanforderungen für Belange der Straßenreinigung (sowie des manuellen Winterdienstes) im Sommer 2020 eine Testphase angestrebt, inwieweit E-Lastenfahrräder für den Einsatz in der Straßenreinigung geeignet sind (unter der Voraussetzung, dass die Technik der E-Lastenfahrräder auch den Anforderungen des manuellen Winterdiensteinsatzes standhält). Die Realisierung der 3 möglichen Standorte wäre als jeweils einzelne Projekte zu begreifen, die zeitlich getrennt durchgeführt werden können. Auch die Errichtung der Anstellungen per se lässt sich ggf. modular abbilden, um die tatsächliche räumliche Dimensionierung der Anstellungen dem Flächenzuwachs über die Jahre hinweg schrittweise anzupassen. Eine entsprechende gesamthafte Vorgehensweise ist derzeit in Erarbeitung und Abstimmung.

 

Die finanziellen Aufwendungen für die eigentliche Umsetzung der 3 neuen Standorte (tatsächliche Anzahl in Abhängigkeit möglicher Standorte/Verteilung und daraus abgeleitet die Größe) sind in der gültigen Investitionsplanung 2019-2023 nicht enthalten. Die Ermittlung und Detaillierung dieser Aufwände soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen. Hierfür sind Haushaltsmittel im Rahmen der aktuellen Investitionsplanung (Entwurf des Investitionsprogramms 2020-2024) vorgesehen.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die grundlegenden Vorüberlegungen zur strukturellen Überarbeitung der Unterkünfte für die Straßenreinigung (Anstellungen) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beauftragt, parallel zur Neuordnung der Infrastruktur des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark am Gelände Markomannenstraße 3 (Hauptstandort; Beschluss vom 21.04.2020) die strukturelle Überarbeitung der Anstellungen weiterzuentwickeln und auf die zukünftigen Bedarfe der Stadt Regensburg abzustimmen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beauftragt, in Abhängigkeit der Lösung zu den Anstellungen ein optimales Bewirtschaftungs- bzw. Mobilitätskonzept zu erarbeiten sowie den Übergang von der Ist-Situation zur Ziel-Lösung aufzubereiten.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Flächenbedarf Musteranstellung (103 KB)