Vorlage - VO/20/16862/11  

 
 
Betreff: Neuberechnung von Beförderungsämtern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
15.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
08.10.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Auf Basis des Stellenplans 2020 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

 

1.  Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzenberechnung

 

     Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs-

     kommission vom 27.04.2020 ergeben sich Stellenanpassungen.

 

     Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

 

 

 

UA

Stkz

Punktwert

von

Besoldungsgruppe

Nach

Besoldungsgruppe

0201

10 1002

25

A 8

A 9 (2. QE)

0201

10 1003

25

A 8

A 9 (2. QE)

0221

11 1004

40

A 9 A 11

A 11

5000

31 312

25

A 8

A 9 (2. QE)

1121

32 3118

25

A 6 A 8

A 9 (2. QE)

4011

50 3000

60

A 12

A 13 (3. QE)

4050

59 2113

36

A 9   (2. QE)

A 9 - A 11

4050

59 2221

36

A 9   (2. QE)

A 9 - A 11

4050

59 2313

36

A 9   (2. QE)

A 9 - A 11

6131

63 113

49

A 10 / A 11

A 12

6200

66 42205

22

A 6 A 8

A 8

1165

77 21105

35

A 9    (2. QE)

A 9 - A 11

 


2. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz

 

2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches

       Besoldungsgesetz- 4. QE -

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 15

 

       31,00

 

5% aus 736,14= 36,81

 

37,00

 

6,00 Anhebungen

glich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 6 Planstellen von A 13 / A 14  nach A 15.

 

Auf Grund der Stellenbewertungen werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

 

0231  30 100   A 13 / A 14   A 15

 

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16

 

 

 

      10,00

 

 

 

1,5% aus 736,14 =  11,04

 

 

11,00

 

 

 

 

1,00 Anhebung

glich

 

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 15  nach A 16.

 

Auf Grund der Stellenbewertungen werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

 

0221  11 0001  A 15    A 16

 

 

2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden

       oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5  Besoldungsgesetz

 

 

BesGrp

Vollstellen lt.

Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16+Z

 

0,0

 

30% aus 4,0 = 1,20

 

1,0

1 Anhebung möglich

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach

A 16 + Z.

 

Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.


3. Stadtinterne Obergrenzenregelungen

 

3.1. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) 4. QE

       Lehrkräfte an beruflichen Schulen  (Schl. 40 + 49) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes Lehrkräfte an beruflichen Schulen beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

142,08

7,00

149,08

 

   141,08

 

A 15

  56,00

0,00

  56,00

  30 = 63,62

     64,00

8 Anhebungen möglich

A 15 + Z

    3,00

0,00

    3,00

 

       3,00

 

A 16

    4,00*)

0,00

    4,00

 

       4,00

 

 

 

 

212,08

 

   212,08

 

 

*) davon 1 Planstelle im Schulaufsichtsdienst (StKz 40 0001)

 

Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 8 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach

A 15.

 

Aktuell wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

3.2. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) 4. QE

       Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes Lehrkräfte an Gymnasien beschlossen.

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

45,00

1,00

46,00

 

     46,00

 

A 15

21,00

0

21,00

30 = 20,70

     21,00

 

A 15 + Z

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

A 16

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

 

 

69,00

 

     69,00

 


3.3. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit

       Eingangsamt BesGr A 10 - 3. QE - (Schlüssel 42) - sowie

 

       Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Fachlehrkräfte für

       Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 - 3. QE - (Schl. 44) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

 26,00

4,00

30,00

 

    30,00

 

A 12

 10,00

0,00

10,00

25 = 10,00

    10,00

 

 

 

 

40,00

 

    40,00

 

 

 

4. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die

  stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten

  schaffen. Die Beförderungsämter können übertragen werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,

 

die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.

 

  1. Der Personalausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Nachtragshaushalt 2020 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Nachtragshaushalt 2020 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die am 15.09.2020 vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.