Sachverhalt:
Aufgrund der Corona-Krise ist die weltweite Wirtschaftsleistung deutlich zurückgegangen. Deshalb hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, damit Arbeitsplätze gesichert werden, die Existenz von Unternehmen gewährleistet ist und soziale Notlagen vermieden werden.
Eine Maßnahme ist die sog. „Innovationsprämie“ bzw. „Umweltprämie“. Mit dieser Umweltprämie wird der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch mehr klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge erreicht. Die Förderung des Bundes steigt von bisher 3.000 auf 6.000 Euro für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Die Prämie der Hersteller von ca. 3.000,- Euro bleibt davon unberührt. Maximal kann es durch diese beiden Förderungen einen Betrag von bis zu 9.000 Euro ergeben. Darüber hinaus gibt es von der Stadt Regensburg zusätzlich eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro, was einer Gesamtförderung von bis zu 13.000,- Euro für ein E-Fahrzeug der Klasse M1 bzw. N1 entspräche.
Der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln erfordert die Änderung der Richtlinie. Außerdem kommen die Fördergelder dann einem größeren Kreis von Antragstellerinnen und Antragstellern zugute, weil statt der Förderung von einem E-Auto mehrere andere kleine E-Fahrzeuge gefördert werden können. Das ist ein gewisser Beitrag zur Verbesserung des Modal Splits.
Beispiel: Bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro beträgt die Förderung bisher 6.000 Euro, mit der Änderung werden es 9.000 Euro (Bei über 50.000 Euro sind es bisher 5.000 Euro). Kleinwagen Listenpreis: 22.605,00 Euro Umweltbonus: bisher 3.000 Euro Förderung, bald: 6.000 Euro Förderung Herstellerprämie: 3.000 Euro Förderung der Stadt Regensburg: 4.000 Euro Mit der jetzigen Regelung erhält der Käufer (inkl. Förderung Stadt Regensburg) 13.000 € an Förderung und zahlt selbst 9.605 Euro.
Übersicht der bisherigen Förderungen mit dem Programm „Regensburg-effizient“ der Stadt Regensburg zur allgemeinen Information: Laut der beiliegenden Tabelle wurden über einen Zeitraum von ca. viereinhalb Jahren 2.620 Anträge bearbeitet und eine Fördersumme von über 1.5 Mio Euro finanziell abgewickelt.
Tabelle 1: Übersicht über die bisherigen Fördermaßnahmen zur allg. Information
Zusammenfassung:
1. Richtlinie ändern: Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität zu ändern und zum 25.07.2020 in Kraft zu setzen. Die Richtlinie vom 01.06.2018 wird mit Ablauf vom 24.07.2020 außer Kraft Gesetzt. Bisher wurden E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 jeweils mit 4.000,- Euro gefördert.
In der neuen Richtlinie vom 23. Juli 2020 werden die E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 nicht mehr gefördert.
2. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das neue Programm zur Förderung der Elektromobilität von insgesamt 1 Mio Euro
Für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 sind Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro pro Jahr in die Mittelplanungen einzustellen.
Damit können weiterhin Lastenpedelecs, E-Roller, Fahrradanhänger usw. gefördert werden.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die „Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung der Elektromobilität“ zu ändern und zum 25.07.2020 in Kraft zu setzen. Kraftfahrzeuge M1 zur Personenbeförderung und Kraftfahrzeuge N1 zur Güterbeförderung werden zukünftig nicht mehr gefördert.
2. Für das neue Programm „Förderung der Elektromobilität der Stadt Regensburg“ sind für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 je Jahr 250.000,- Euro bzw. insgesamt 1 Mio. Euro einzuplanen.
Anlagen:
- Förderrichtlinie Elektromobilität - Antrag Elektromobilität
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