Vorlage - VO/20/16875/31  

 
 
Betreff: Änderung des Programms der Stadt Regensburg zur Förderung der Elektromobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
02.07.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Aufgrund der Corona-Krise ist die weltweite Wirtschaftsleistung deutlich zurückgegangen.

Deshalb hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, damit Arbeitsplätze gesichert werden, die Existenz von Unternehmen gewährleistet ist und soziale Notlagen vermieden werden.

 

Eine Maßnahme ist die sog. „Innovationsprämie“ bzw. „Umweltprämie“.

Mit dieser Umweltprämie wird der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch mehr klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge erreicht.

Die Förderung des Bundes steigt von bisher 3.000 auf 6.000 Euro für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021.

Die Prämie der Hersteller von ca. 3.000,- Euro bleibt davon unberührt.

Maximal kann es durch diese beiden Förderungen einen Betrag von bis zu 9.000 Euro ergeben.

Darüber hinaus gibt es von der Stadt Regensburg zusätzlich eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro, was einer Gesamtförderung von bis zu 13.000,- Euro für ein E-Fahrzeug der Klasse M1 bzw. N1 entspräche.

 

 

 

Der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln erfordert die Änderung der Richtlinie. Außerdem kommen die Fördergelder dann einem größeren Kreis von Antragstellerinnen und Antragstellern zugute, weil statt der Förderung von einem E-Auto mehrere andere kleine E-Fahrzeuge gefördert werden können. Das ist ein gewisser Beitrag zur Verbesserung des Modal Splits.

 

Beispiel:

Bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro beträgt die Förderung bisher 6.000 Euro, mit der Änderung werden es 9.000 Euro (Bei über 50.000 Euro sind es  bisher 5.000 Euro).

Kleinwagen Listenpreis: 22.605,00 Euro

Umweltbonus: bisher 3.000 Euro Förderung, bald: 6.000 Euro Förderung

Herstellerprämie: 3.000 Euro

Förderung der Stadt Regensburg: 4.000 Euro

Mit der jetzigen Regelung erhält der Käufer (inkl. Förderung Stadt Regensburg) 13.000 € an Förderung und zahlt selbst  9.605 Euro.

 

 

Übersicht der bisherigen Förderungen mit dem Programm „Regensburg-effizient“ der Stadt Regensburg zur allgemeinen Information:

Laut der beiliegenden Tabelle wurden über einen Zeitraum von ca. viereinhalb Jahren

2.620 Anträge bearbeitet und eine Fördersumme von über 1.5 Mio Euro finanziell abgewickelt.

 

Hinweis: Es handelt sich jeweils um die Anzahl der registrierten Anträge und die Summe der bewilligten Geldbeträge Stand Ende Mai 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsgeräte

Summe

2016

2017

2018

2019

2020

Kühlschrank

116

59

15

16

17

9

5800

2.950

750

800

850

450

Wäschetrockner

94

31

14

24

17

8

4700

1.550

700

1200

850

400

Gefriergerät

48

15

11

5

7

10

2400

750

550

250

350

500

Kühl-Gefrierkombination

122

53

16

14

26

13

6100

2.650

800

700

1300

650

Waschmaschine

271

99

38

51

60

23

13550

4.950

1.900

2.550

3000

1150

Geschirrspülmaschine

77

25

14

27

11

0

3850

1.250

700

1.350

550

0

Summe Anträge

695

282

97

132

131

53

Summe €

36.400

14.100

5.400

6.850

6.900

3.150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elektromobilität

Summe

2016

2017

2018

2019

2020

E-Fahrzeug

185

1

17

40

83

44

714.726

6.000

72.000

179.890

309.059

147.777

Lastenpedelec

586

1

59

212

214

100

378.699

1.000

43.254

127.758

153.690

52.997

E-Roller

195

 

15

89

73

18

113.997

 

8.139

53.834

43.389

8.636

Fahrradanhänger

474

 

21

193

173

87

61.168

 

2.762

25.591

23.300

9.514

Pedelec

369

 

11

142

142

74

176.677

 

5.221

75.053

71.813

24.590

Lastenfahrrad

42

 

3

19

14

6

15.814

 

1.136

6.756

4.868

3.054

Summe Anträge

1.851

2

126

695

699

329

Privatpersonen

1.226

0

90

498

443

195

Summe €

1.461.081

7.000

132.512

468.883

606.118

246.568

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heizungspumpen

Summe

2016

2017

2018

2019

2020

Anzahl Anträge

42

19

12

3

8

0

Summe €

6891,60

3.281,60

2.160,00

175,00

1275

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebäudehülle

Summe

 

2017

2018

2019

2020

Anzahl Anträge

21

 

1

5

8

7

Summe €

21622,36

 

2.634

6.648

12.341

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TGA

Summe

 

2017

2018

2019

2020

Anzahl Anträge

11

 

0

6

5

0

Summe €

7218

 

0

4.018

3.200

0

 

 

 

 

 

 

 

Summe über alle Programme in €

1.533.212

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe/Anzahl aller Anträge

2.620

 

 

 

 

 

Tabelle 1: Übersicht über die bisherigen Fördermaßnahmen zur allg. Information

 

 

Zusammenfassung:

 

1. Richtlinie ändern:

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität zu ändern und zum 25.07.2020 in Kraft zu setzen. Die Richtlinie vom 01.06.2018 wird mit Ablauf vom 24.07.2020 außer Kraft Gesetzt.

Bisher wurden E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 jeweils mit 4.000,- Euro gefördert.

EG-Fahrzeugklasse M1

(E-Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens
8 Sitzplätzen) (nur für Gewerbe)

EG-Fahrzeugklasse N1

(E-Fahrzeug zur Güterbeförderung) (nur für Gewerbe)

 

In der neuen Richtlinie vom 23. Juli 2020 werden die E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 nicht mehr gefördert.

 

 

 

2. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das neue Programm zur Förderung der Elektromobilität von insgesamt 1 Mio Euro

 

Für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 sind Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro pro Jahr in die Mittelplanungen einzustellen.

 

Damit können weiterhin Lastenpedelecs, E-Roller, Fahrradanhänger usw. gefördert werden.

 

 

 


Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die „Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung der Elektromobilität“ zu ändern und zum 25.07.2020 in Kraft zu setzen. Kraftfahrzeuge M1 zur Personenbeförderung und Kraftfahrzeuge N1 zur Güterbeförderung werden zukünftig nicht mehr gefördert.

 

2. Für das neue Programm „Förderung der Elektromobilität der Stadt Regensburg“ sind für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 je Jahr 250.000,- Euro bzw. insgesamt 1 Mio. Euro einzuplanen.

 

 

 


Anlagen:

 

-          rderrichtlinie Elektromobilität

-          Antrag Elektromobilität

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie Elektromobilität (258 KB)    
Anlage 2 2 Antrag Elektromobilität (44 KB)