Vorlage - VO/20/16877/20  

 
 
Betreff: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes - momentane Einschätzung der Auswirkungen auf die Stadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes, das der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossen hat, soll Bürger, Wirtschaft, Länder und Kommunen stärken. Es enthält 57 Punkte. Zur Umsetzung sind noch Verfassungs- und Gesetzesänderungen erforderlich, so dass derzeit nur grob geschätzt werden kann, welche Entlastungswirkung es für die Stadt Regensburg bringen wird. 

 

Im Wesentlichen ist die Stadt folgenden Maßnahmen betroffen:

 

Ziffer 18.

Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Wir wollen dabei verhindern, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher werden wir in der Verfassung abweichend regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr}

 

r die Stadt Regensburg wird dies jährlich eine Verbesserung von rund 5 Mio. € bringen.

 

Ziffer 19.

Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht. {Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund}

 

Momentan ist noch nicht bekannt, wie ermittelt wird, welche Ausfälle krisenbedingt sind.

 

Der Deutsche Städtetag geht in einer Mitteilung vom 04.06.2020 davon aus, dass als Referenzgröße das für das Jahr 2020 nach Steuerschätzung vom November 2019 prognostizierte Aufkommen als Vergleich herangezogen wird. Die Stadt Regensburg hätte demnach in 2020 ein Aufkommen von knapp 166 Mio. € zu erwarten gehabt. Aktuell wird nur mit 100 Mio. € gerechnet.

Wenn die Differenz i. H. v. 66 Mio. € ausgeglichen wird, verbessert sich die Lage der Stadt nach Abzug der Gewerbesteuerumlage in 2020 per Saldo um rund 60 Mio. €. Wegen der Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen in 2022 und die Bezirksumlage in 2022 und 2023 verringert sich die Entlastung um knapp 17 Mio. € auf 44 Mio. €.

 

Die Steuerschätzung vom Mai 2020 hat für den Finanzplanungszeitraum 2020 2024 bei den Steuereinnahmen, den Schlüsselzuweisungen, der Gewerbesteuer- und der Bezirksumlage insgesamt eine Verschlechterung um 266 Mio. € gebracht. Dies kann sich nun auf 222 Mio. € reduzieren.

 

 

Ziffer 1.

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. {Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro}

 

Die Stadt Regensburg erhält einen Anteil der Umsatzsteuer. Laut Auskunft des Bayerischen Städtetages wird die Auswirkungen der Senkungen des Mehrwertsteuersatzes der Bund alleine tragen.

 

 

Ziffern 21 und 22:

 

21. Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich. 

22. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}

 

Derzeit werden von SMO die Einnahmeausfälle und die geringeren Ausgaben wegen der Reduzierung der Betriebsleistunghrend der Ausgangsbeschränkungen ermittelt. Die Höhe des Ausgleiches kann erst genannt werden, wenn die Notifizierung und die weiteren Regelungen erfolgt sind.

 

 

Zusammenfassend kann nach derzeitigem Stand vorsichtig davon ausgegangen werden, dass das Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm der Stadt bis 2024 eine Entlastung von ca. 70 Mio. EUR bringen könnte.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Vom Bericht wird Kenntnis genommen.