Vorlage - VO/20/16884/52  

 
 
Betreff: Weiterführung Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) in Bayern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.07.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

PQB dagogische Qualitätsbegleitung

 

 

1. Sachverhalt: 

 

Allgemeine Informationen

PQB ist ein Kooperationsprojekt und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gesteuert. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) ist für die konzeptionell-inhaltliche Ge­staltung, methodische Entwicklung und Qualifizierung sowie Weiterbildung der PQBs verantwortlich.

 

dagogische Qualitätsbegleitung (PQB) wurde im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs von 2015 bis Ende 2018 und einer anschließenden Zwischenfinanzierungsphase bis Ende März 2020 erprobt und anhand der Ergebnisse weiterentwickelt und optimiert. An diesem Modellversuch nahm die Stadt Regensburg -  Amt für Tagesbetreuung von Kindern  - erfolgreich teil.

PQB ist ein unabhängiges und trägerübergreifendes Unterstützungssystem für Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte) in Bayern, welches für die Kindertageseinrichtungen freiwillig und kostenfrei zur Verfügung steht. Ziel von PQB ist die systematische Begleitung und Beratung von Kindertageseinrichtungen bei ihrer Qualitätssicherung und deren Weiterentwicklung insbesondere im Bereich der Interaktionsqualität. Da erfolgreiche Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen gute Beziehungen zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern brauchen, damit Kinder optimal lernen und sich entwickelnnnen.

Zum anderen werden die Kindertageseinrichtungen in ihrer professio­nellen Lern- und Weiterentwicklungsfähigkeit gestärkt. Es findet eine Vernetzung von PQB mit bestehenden Systemen (z. B. Träger, Fachberatung, Fortbildung) und in einem Qualitätsnetzwerk auf Landesebene statt.

Zahlreiche Studien, unter anderem die NUBBEK-Studie, sowie der ausdrückliche Wunsch vieler Kindertageseinrichtungen, eine intensivere Unterstützung in ihrer täglichen pädagogischen Arbeit zu erfahren, waren die Grundlage für die Schaffung von PQB. Exakt an dieser Stelle setzt die Arbeit von PQB an. In Beratungsprozessen und mit Hilfe von Inhouse-Coaching werden aktuelle Fragen und Themen der Kindertageseinrichtungen aufgegriffen, auf Fachkraft- und Teamebene reflektiert und partnerschaftlich qualitativ weiterentwickelt.

 

Struktureller Aufbau und Umsetzung:

Der Verlauf der PQB-Tätigkeit in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen gestaltet sich je nach Stand des PQB-Prozesses individuell. Der idealtypische Ablauf des PQB-Prozesses erfolgt in 7 Schritten: Schaffen von Sicherheit und Vertrauen, Formulieren eines Themas, Beschrei­ben der aktuellen Situation, Reflektieren der aktuellen Situation, Planen von Veränderungen, Erproben und Reflektieren des Prozesses.

Im Moment gibt es neue inhaltliche Konzeptionierungen, die jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie noch nicht umgesetzt werden konnten, weil endgültige Vorgaben von Seiten des Staatsministeriums noch ausstehen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um die konzeptionelle Umsetzung, wovon die Finanzierung sowie die Fortführung von PQB nicht betroffen sind (siehe Anhang Ministerialblatt).

Derzeit sind 1,5 Stellen als PQB bei der Stadt Regensburg Amt für Tagesbetreuung von Kindern besetzt.

Davon eine PQB Vollzeitstelle (EG S 12) sowie eine PQB Teilzeitstelle (19,5 Stunden, EG S 12).

 

Zudem ermitteln die PQBs im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Weiterentwicklungsbedarf der päd. Fachkräfte in verschiedenen Bereichen und stellen daraufhin Vernetzungen und Kooperationen mit anderen Stellen her.

Beispielsweise wurde eine Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie Jugendschutzstelle zum Thema Nutzung digitaler Medien in der Kindertagesein­richtung eingegangen. Die teilnehmenden Kindertageseinrichtungen haben in verschiedenen Workshops die Möglichkeit sich mit digitalen Medien auseinanderzusetzen und Möglichkei­ten der Nutzung für die Kita zu erproben.

 

Um die Nachhaltigkeit des Modellversuchs sicher zu stellen, haben die PQBs damit begon­nen, Qualitätsmerkmale und Qualitätsmindeststandards für die Stadt Regensburg zu erar­beiten. Diese Qualitätsmerkmale r Kindertageseinrichtungen sollen nftig in der jeweiligen Trägerstruktur hinterlegt und an alle Mitarbeiter zur verbindlichen Umsetzung ausgegeben werden. Höhere Kosten sind damit nicht verbun­den. Es geht um die Nutzung vorhandener Ressourcen. Weitere Vernetzungstreffen sind, um die Nachhaltigkeit des Modellversuchs sicher zu stellen, geplant.

 

Als weitere Qualitätssicherungsmaßnahme findet die jährliche Elternbefragung in den Kin­dertageseinrichtungen statt. Diese wurde in den letzten Jahren von der PQB in den städtischen Ein­richtungen begleitet und koordiniert.

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten werden nach Ziffer 1.5 der Richtlinie mit bis zu 90 % gefördert; die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, welche an die vorhandenen Stellen gekoppelt ist. Dadurch ergibt sich eine Förderung von ca. 71% der Kosten (siehe nachfolgende Tabelle). Anfallende förderfähige Sachkosten wurden im vergangenen Jahr mit 1.206 € beziffert, diese sind folgend nicht berücksichtigt:

 

Berechnung der Förderung für PQB:

 

Stellen

VZÄ

KdA
(je für EG S 12)

rderhöchstbetrag
(65.000 € je Vollzeitstelle für Personal- und Sachkosten)

Eigenanteil Stadt Regensburg pro Jahr

(Differenz)

52 00005

0,5

45.675 €

32.500 €

13.175 €

52 20001

0,5

45.675 €

32.500 €

13.175 €

52 20002

0,5

45.675 €

32.500 €

13.175 €

 

 1,5

137.025 €

97.500 €

39.525 €

 

 

 

 

(entspricht ca. 71 % der KdA; Sachkosten wurden nicht berücksichtigt)

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die PQB wird weitergeführt bis 31.12.2022, vorbehaltlich der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

 

 


Anlagen:

Schlussbescheid

rderrichtlinie zur Förderung des Einsatzes von PQB vers. Anstellungsträger

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schlussbescheid (1289 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie zur Förderung des Einsatzes von Pädagogischen Qualitätsbegleiterinnen u. Qualitätsbegleitern(PQB) in Kindertageseinrichungen (1467 KB)