Vorlage - VO/20/16901/65  

 
 
Betreff: Ostumgehung / Pilsenallee
Anpassung der Abfahrtsrampe Odessaring - Pilsenallee zur Freimachung bestehender Einrichtungen der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung
ergänzender Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
21.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Anlass

Der Odessa Ring überbaut im Übergang in die Walhalla Allee nach der Schwabelweiser Donaubrücke seit Jahrzehnten zwei Hauptversorgungsleitungen der REWAG KG. Es handelt sich um eine Fernwasserleitung DN 700 in einem Stahlschutzrohr DN 1200 und eine Ferngasleitung DN 300 in einem Schutzrohr  DN 1200. Südlich der Querung knicken beide Leitungen nach Westen ab und verlaufen am Rande des Parkplatzes der Donauarena. Nördlich der Querung knicken beide Leitungen an sogenannten Schieberkreuzen nach Osten ab und verlaufen am Rande des Baseballgeländes in Richtung Donau.

Im Zuge des Neubaus der Ostumgehung (Pilsen Allee) wurde ein höhenfreier Knotenpunkt mit Kreisverkehr und den Auf- und Abfahrtsrampen zum Odessa Ring hergestellt. Dadurch wurde der Straßendamm an der Querungsstelle der Leitungen höher und breiter. In den Planfeststellungsunterlagen zum Neubau der Ostumgehung gab es dafür keine besonderen technischen Angaben. Vor der Herstellung der Straßendämme wurden die Schutzrohre soweit wie möglich, d.h. jeweils bis kurz vor den Leitungsknicken verlängert. Um das bestehende Schieberkreuz und die ungeschützten Leitungen nicht zu überschütten, waren in der Ausführungsplanung Stützmauern einfacher Konstruktion zur Reduzierung der Böschungsbreite vorgesehen.

 

In der laufenden Abstimmung zwischen dem Tiefbauamt und der REWAG erwies sich die Planung und Bau der Stützmauern und der Schutz der Leitungen während und der Betrieb der Leitungen nach dem Bau der Stützmauern als zunehmend schwierig. An die Gas- und Wasserleitung müssen Anforderungen der allerhöchsten Sicherheitsstufe gestellt werden, vor allem wegen der enormen Drücke und Dimensionen und wegen der zentralen Bedeutung für die Versorgung der Stadt Regensburg. Alle Varianten einer Mauergründung hätte entweder eine vollständige Freilegung der Leitungen oder alternativ deren vorübergehende Stilllegung erfordert. Eine Freilegung hätte eine umfangreiche Abgrabung und Vollsperrung der Abfahrtsrampe vom Odessaring in Richtung Kreisverkehr und Donaustaufer Straße zu Folge gehabt. Eine vorübergehende Stilllegung der Leitungen wäre wegen der Versorgungssicherheit nur mit dem Aufbau eines Ersatznetzes realisierbar gewesen, was alleine schon eine Millioneninvestition bedeutet hätte.

 

Nachdem in absehbarer Zeit an den Leitungen Wartungsarbeiten anstehen, muss eine Freilegung der Leitungseinrichtungen umgesetzt werden. Wegen des damit verbundenen großen Aufwandes muss aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine auch in Zukunft praktikable und betrieblich sinnvolle und einfach zugängliche Lösung gefunden werden.

 

Beschreibung der Maßnahme:

Als kostengünstigste und einzige realisierbare Lösung verbleibt der dauerhafte Rückbau der nördlichen Böschung ohne aufwändige Stützkonstruktionen. Dies ist nur mit einer Verschiebung der nördlichen Abfahrtsrampe vom Odessa Ring zum Kreisverkehr bzw. Unterführung zur Donaustaufer Straße möglich. Die Rampe kann um bis zu 6 m an die durchgehende Fahrbahn der Walhalla Allee heranrücken. Die bestehende Fahrbahn wird weitestgehend in den Umbau einbezogen. Die Umbaulänge der Hauptabfahrtsrampe zum Kreisverkehr beträgt rund 175 m. Hinzu kommt eine Umbaulänge in Richtung Unterführung zur Donaustaufer Straße von rund 100 m. Die Abmessungen der fahrdynamisch trassierten Fahrbahn bleiben unverändert. Es werden die Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Verkehrszeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Leitungen an die neuen Verhältnisse angepasst. Die nicht mehr benötigte Fahrbahn wird rückgebaut. Auf den angrenzenden und im erforderlichen Maße neu zu modellierenden Böschungen werden die vorhandenen Baumpflanzungen durch neue ersetzt. Nachdem der bisherige Baumwuchs weit hinter den Erwartungen zurückblieb, werden in diesem Zuge auch die Standortbedingungen und Wurzelräume durch Bodenaustausch unter Verwendung von Bodensubstrat verbessert.

Im Bereich der Leitungsquerungen wird die bestehende Dammböschung abgegraben und anstelle einer Regelböschungsneigung von 1:1,5 mit 1:1 etwas steiler ausgeführt. Damit kann die REWAG künftig die Schutzrohrenden, Schiebereinrichtungen und sonstige Leitungsteile mittels eines einfachen Leitungsgrabens ohne besondere Mehraufwendungen freilegen und zugänglich machen.

 

rechtliche Voraussetzungen:

Die Rampenänderung ist keine wesentliche Änderung der Ostumgehung. Die Oberflächenentwässerung und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz bleiben unverändert. Es werden nur städtische Grundstücksflächen in Anspruch genommen.

Mit dieser Vorlage wird der Maßnahmenbeschluss zum Neubau der Ostumgehung vom 27.04.2009 ergänzt.

 

Finanzierung:

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 650.000,- € brutto. Die REWAG hat eine Beteiligung mit einem Festbetrag in Höhe von 200.000,- €  netto in Aussicht gestellt. Hierzu wird zwischen der Stadt und der REWAG eine Vereinbarung geschlossen werden.

Im gültigen Investitionsprogramm 2019 2023 sind für den Schutz der Gas- und Wasserleitungen derzeit rd. 250 T€ vorgesehen, im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 2024 sind die erforderlichen Mittel i. H. v. insgesamt 650 T€ im UA 6474/00 auf der Haushaltstelle 1.6474.9500 berücksichtigt.

 

Durchführung der Maßnahme:

Die Umsetzung der Maßnahme ist im Jahr 2021 vorgesehen. Die Verbindung Odessa Ring Pilsen Allee wird grundsätzlich während der Bauzeit aufrechterhalten. Zeitweise wird der Verkehr der Unterführung in Richtung Pilsen Allee über den Kreisverkehr und die Verbindungsspange umgeleitet. Dazu finden rechtzeitig vor Baubeginn noch Verkehrsbesprechungen statt.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Verlegung der Abfahrtsrampe Odessa Ring – Pilsen Allee erfolgt entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der REWAG KG eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung abzuschließen.

 


Anlagen:

Nr. 1: Übersichtslageplan Maßstab 1:2.500 (DIN A4)

Nr. 2: Lageplan unmaßstäblich (DIN A 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_20_16901_65_Beschlussvorlage_Anlagen1 (214 KB)    
Anlage 2 2 VO_20_16901_65_Beschlussvorlage_Anlagen2 (627 KB)