Vorlage - VO/20/16923/63  

 
 
Betreff: Ergänzung der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
21.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Anlass:

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, aus Transparenzgründen Regelungen für die Entschädigungen bzw. Honorare in der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat zu treffen. Diesem wird nun mit der Ergänzung der Geschäftsordnung nachgekommen.

 

Ergänzung der Geschäftsordnung:

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassene Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) sind mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für die staatlichen Behörden verpflichtend. Die Anwendung für kommunale Gebietskörperschaften, Kommunen und andere Auslober wird

empfohlen. Ergänzend dazu hat die Bayerische Architektenkammer Empfehlungen zur Aufwandsentschädigung für Fachpreisrichter u.a. formuliert.

 

Die Vergütung der Gutachterleistungen der Regensburger Gestaltungsbeiräte orientiert sich an den Empfehlungen der Bayerischen Architektenkammer. Um die Transparenz zu wahren, wird die Geschäftsordnung um den § 10 Aufwandsentschädigung für Gestaltungsbeiräte ergänzt. Hiermit werden auch Anpassungen an die aktuellen Kammerempfehlungen festgesetzt. Abweichend von den Entschädigungsempfehlungen der Bayerischen Architektenkammer wird die Geschäftsordnung mit einem Stundensatz ergänzt, um sonstige Beratungstätigkeiten oder Sondertermine vergüten zu können. Dieser wird abgeleitet von den empfohlenen Tagessätzen. Außerdem sollen alle Gestaltungsbeiratsmitglieder gleichwertig nach den Tagessätzen vergütet werden. Vorsitzende sollen keinen höheren Tagessatz erhalten.

 

Gestaltungsbeirat Hintergrund:

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Regensburg wurde 1998 gegründet. In diesem Zusammenhang wurde am 30.04.1998 vom Stadtrat eine Geschäftsordnung für dieses Gremium verabschiedet.

 

Seit nunmehr über 20 Jahre agiert der GBR erfolgreich als Instrument zur Qualitätssicherung in Bezug auf Architektur und Städtebau. Das unabhängige Beratergremium hat mit dieser Arbeit über Jahre hinweg das Stadtbild mit geprägt und ist zu einer festen Instanz der baukulturellen Entwicklung in Regensburg geworden. Durch die Überzeugungsarbeit der Beiräte und die Arbeit der Verwaltung genießt der Gestaltungsbeirat mittlerweile eine breite Akzeptanz bei Bauherren, Investoren und Architekten. Auch in Fachkreisen genießt der Regensburger Gestaltungsbeirat bundesweit ansehen. Das Modell Regensburg ist als einer der ersten Gestaltungbeiräte in Deutschland zum Vorbild für andere Kommunen zur Einführung ihrer Gestaltungsbeiräte geworden.

 

Als unabhängiges Gremium, das sich aus sechs Fachleuten aus dem Bereich Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur zusammensetzt, berät der Gestaltungsbeirat die Stadt, Architekten und Bauherren in architektonischen und stadtgestalterischen Fragen bei Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel fünf Mal im Jahr statt. Auch die Baukulturvermittlung ist eine wichtige Aufgabe des Gestaltungsbeirats.

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschließt, die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats um § 10 Aufwandsentschädigung für Gestaltungsbeiräte zu ergänzen.

 

 

 


Anlagen:

 

- Entwurf Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung der Stadt Regensburg

- Broschüre 20 Jahre Gestaltungsbeirat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GBR Geschäftsordnung 2020 (221 KB)