Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 10.06.2020 bis zum 07.07.2020 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 0,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 120.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 10.06.2020 bis zum 07.07.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 100.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
Beschlussvorschlag:
für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 120.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.
Anlagen: 2
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