Vorlage - VO/20/16956/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 10.06.2020 bis zum 07.07.2020 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              0,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              120.000,00 €

und

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              0,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 10.06.2020 bis zum 07.07.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              100.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              0,00 €.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              120.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 100.000,00 €.

 


Anlagen: 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_3102_9491_AfVFB_07-2020_Anlage-1 (297 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2020_AfVFB_07-2020_Anlage-2 (100 KB)