Vorlage - VO/20/16957/DB1  

 
 
Betreff: Konzept und Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.07.2020 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg hat sich durch die Gründung der Antidiskriminierungsstelle zum 01.01.2018 zu ihrer besonderen Verpflichtung zum Schutz und zur Erhaltung der Menschenrechte bekannt, wozu auch ein umfassender Diskriminierungsschutz gehört.

 

Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ist das in Deutschland seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund der folgenden Diskriminierungsmerkmale: Rassismus und Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und Sexuelle Identität.

 

Als Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wurde ein Konzept erarbeitet (siehe Anlage 1). Alle Bürger*innen von Regensburg, die sich an die Antidiskriminierungsstelle werden, werden in einem geschützten Rahmen individuell, kostenfrei und unabhängig in allen Diskriminierungsfragen beraten und begleitet. Alle Beratungsfälle werden dokumentiert und in einem jährlichen anonymisierten Tätigkeitsbericht dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage 2).

 

Die Beratungen in allen sechs Diskriminierungsmerkmalen, die Schaffung und Erhaltung einer Vernetzungsstruktur mit allen in diesen Bereichen arbeitenden Organisationen sowie die, für den Gedanken der Diskriminierungsarbeit wesentliche Öffentlichkeitsarbeit, ist mit der bisher eingeplanten halben Stelle nur unzureichend zu bewältigen.

 

Die ersten fast zwei Jahren des Aufbaus der Antidiskriminierungsstelle in Regensburg haben deutlich gemacht, dass die Komplexität der Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen des AGG in einem Oberzentrum mit einer halben Stelle nur unzureichend wahrnehmbar sind. Mit Bekanntwerden der Antidiskriminierungsstelle sind außerdem stetig steigende Beratungszahlen zu verzeichnen. Gleichzeitig ist die Gesetzeslage einem ständigen Wandel unterworfen (z.B. in Fragen zum sog. „3. Geschlecht“). Vor dem Hintergrund wachsender Zuwanderung und der Arbeit mit geflüchteten Menschen gewinnen der Diskriminierungsschutz und Fragen der Gleichbehandlung weiter an Bedeutung. Daneben sind Öffnungsprozesse für Vielfalt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiterhin notwendig, ebenso wie barrierefreie Zugangs- und Nutzungschancen. Fragen der Intersektionalität d.h. Mehrfachdiskriminierungen und Mehrfachzugehörigkeiten, werden noch stärker in den Fokus rücken. Auch der Bedarf an Beratung bei Diskriminierungsfragen im Kontext kommunaler Aufgabenbereiche, aber auch der Politik, steigt kontinuierlich.

 

Unter Bezugnahme auf das beiliegende Konzept sowie den Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle für das Jahr 2019 wurde zum Stellenplan für den Haushalt 2021 beantragt, das Stellenvolumen in der Antidiskriminierungsstelle von einer halben Stelle auf eine ganze Stelle zu erhöhen. Die Stellenmehrung wäre voraussichtlich mit Mehrkosten
i. H. v. rund 34.625,00 Euro verbunden. Die Entscheidung hierzu fällt in die vorberatende Zuständigkeit des Personalausschusses.


 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

  1. Der Stadtrat nimmt das Konzept der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Fortschreibung des Konzepts der Antidiskriminierungsstelle. Der Stadtrat wird einmal im Jahr über die Fortschritte und Tätigkeiten der Antidiskriminierungsstelle informiert.

 

 

 


Anlagen:

 

 

I:   Konzept der Antidiskriminierungsstelle

II: Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Konzept Anti_09.07.2020 (136 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Tätigkeitsbericht Anti_19.06.20 (1386 KB)