Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg beträgt die Ferienzeit des Stadtrates sechs Wochen; sie beginnt mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Stadtrat mit Umlaufbeschluss vom März 2020 die Ferienzeit für das Jahr 2020 davon abweichend wie folgt festgelegt: 02.04.2020, 21.04.2020, 29.04.2020 und 27.07.2020 bis 29.08.2020.
Für die Ferienzeit wird ein Ferienausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden und 16 Stadtratsmitgliedern besteht (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung i.V.m. Anl. 1, Buchst. A, Ziffer XII zur Geschäftsordnung).
Die Bestellung der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Stadtrat auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen (Art. 32 Abs. 4 und Art. 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg). Die Benennungen der Stadtratsfraktionen sind im Beschlussvorschlag unverändert übernommen.
Der Stadtrat beschließt:
Entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen werden folgende Stadtratsmitglieder zu Mitgliedern des Ferienausschusses bestellt:
CSU
Bündnis 90/Die Grünen
Brücke
SPD
ÖDP
Freie Wähler
AfD
FDP
Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Frank
Anlagen: |
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