Sachverhalt:
Der Mischwasserkanal und die Anschlusskanäle in der Oberen Bachgasse mit dem Baujahr 1901 sowie in weiteren Straßen in diesem Bereich wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels Kamerabefahrung im Jahr 2007 im Zuge der selektiven Erstinspektion erstmalig inspiziert. Im gesamten inspizierten Bereich wurde erheblicher Sanierungsbedarf, insbesondere in den Anschlusskanälen festgestellt und das „Kanalsanierungsgebiet Obere Bachgasse“ festgelegt. Aufgrund anderer notwendiger Prioritätensetzungen konnte die Sanierung der Kanäle in der Oberen Bachgasse bisher nicht durchgeführt werden. Mittlerweile hat auch die REWAG dringenden Handlungsbedarf zur Erneuerung der Versorgungsleitungen – insbesondere der Gasleitung – angemeldet. Die Sanierung der Gasleitung ist lt. REWAG absolut dringlich und muss in 2021 durchgeführt werden, da bereits Undichtigkeiten und Gasgeruch festgestellt wurden und damit Gefahr in Verzug ist. Darüber hinaus sollen Hausanschlüsse der Wasserversorgung und Stromleitungen erneuert sowie Telekommunikationsleitungen neu verlegt werden. In einer abgestimmten Maßnahme soll die Sanierung der Kanäle und Versorgungsleitungen nun im Jahr 2021 umfassend durchgeführt werden mit abschließender vollständiger Wiederherstellung der gepflasterten Oberflächen im Sommer 2022. Für die Planung wurden die Kanäle und Anschlusskanäle Anfang 2020 mit neuester Technik dreidimensional vermessen, nachuntersucht und hinsichtlich des baulichen Zustandes aktuell bewertet. Dabei wurden in einigen Anschlusskanälen Schäden festgestellt, die als Sofortmaßnahmen einzustufen waren, da die Betriebssicherheit und Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Diese besonders schwerwiegenden Schäden wurden bei einer Vorabmaßnahme (gemäß Maßnahmenverfügung vom 26.03.2020) durch punktuelle Aufgrabungen überwiegend im Zeitraum der durch die Corona-Pandemie veranlassten Geschäftsschließungen im April / Mai 2020 behoben.
Die überwiegende Anzahl der Anschlusskanäle zu den einzelnen Gebäuden konnte aber bei der Sofortmaßnahme 2020 u. a. wegen des begrenzten Zeitfensters noch nicht erneuert werden. Aufgrund der vorhandenen Schäden, wie z. B. Scherbenbildung, Längs- und Querrisse, Versätze, Ablagerungen und der durch das Kanalalter begründeten Undichtheit, ist eine Sanierung dieser Anschlusskanäle zeitnah erforderlich. Die Schäden und Randbedingungen bei den Grundstücksanschlusskanälen und den Straßenentwässerungsleitungen erfordern eine Erneuerung in offener Bauweise. Für die Belange des Kanalunterhaltes (Zugänglichkeit, Spülmöglichkeiten, Dichtheitsprüfungen etc.) werden mehrere Schächte neu erstellt.
Der Sammelkanal in der Oberen Bachgasse ist ein gemauertes Ei Profil 600/1050 aus dem Jahr 1901 und befindet sich in einem überwiegend guten Zustand. Hier sind lediglich partielle Reparaturen und der Verschluss von stillzulegenden Abzweigen vorgesehen.
Zeitlicher Ablauf der Maßnahme: Die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Obere Bachgasse in Verbindung mit der Erneuerung von Versorgungsleitungen der REWAG ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Die genannte Wiederherstellung der Oberflächen wird voraussichtlich bis Sommer 2022 abgeschlossen sein.
Umfang der Maßnahme: Die Kanalsanierung Obere Bachgasse umfasst voraussichtlich folgenden Umfang:
ca. 14 Stck. Revisionsschächte DN 600 - 800 ca. 32 Stck. Erneuerung von Grundstücksanschlusskanälen ca. 2 Stck. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z. B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.
Grundsätzlich ist eine Wiederherstellung der vorhandenen Oberfläche vorgesehen. Aufgrund der umfangreichen Aufgrabungen sowie bereits vorhandenem Verschleiß der Oberfläche, insbesondere der Verfugung, wird auch außerhalb der Rohrgräben von einem vollständigen Ausbau mit anschließender Wiederherstellung der Oberfläche ausgegangen, sodass nach der Maßnahme eine einheitliche und verkehrssichere Straßenfläche gewährleistet ist. Es ist beabsichtigt, diese mit dem vorhandenen, gebrauchten Kleinsteinpflaster einschließlich der Rinne aus Hirschlinger Pflaster durchzuführen.
Da im Bereich der Maßnahme viele Händler, Gastronomen und Gewerbetreibende angesiedelt sind, soll die Maßnahme – analog zur Sanierung der zentralen Fußgängerzone und Wahlenstraße – kommunikativ begleitet werden. Durch die diesjährigen coronabedingten Einschnitte kämpfen bereits jetzt Händler, Gastronomen und Gewerbetreibende um ihre Existenz. Baustellenbedingte Umsatzeinbußen ab 2021 werden die ansässigen Betriebe vor weitere Herausforderungen stellen. Um die Betroffenen nicht alleine zu lassen und die Baumaßnahme so transparent und erträglich wie möglich zu gestalten, sind neben den kommunikativen Maßnahmen auch Marketingmaßnahmen geplant. Zur Unterstützung der Verwaltung soll eine Agentur beauftragt werden.
Kosten der Maßnahme (brutto inkl. Baunebenkosten): Kosten der partiellen Reparatur des Sammelkanals, der Grundstücksanschlüsse und Neubau der Schächte 876.000,- EUR Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen 39.000,- EUR Kosten für die Straßenwiederherstellung außerhalb von Rohrgräben: 222.000,- EUR Kosten für Kommunikation und Marketing 70.000,- EUR
Gesamtkosten der Maßnahme: 1.207.000,- EUR
Haushaltsmittel: Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 – 2024 wie folgt berücksichtigt: UA 7009/11 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95011 für die Mischwasserkanäle UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung UA 6370/04 auf der Haushaltsstelle 1.6370.9504 für die Straßenwiederherstellung/ Erneuerung außerhalb von Kanalgräben Haushaltsstelle 7911.63210 für Kommunikation und Marketing während der Baumaßnahme
Im gültigen im IP 2019-2023 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt/ Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Die Erneuerung von Anschlusskanälen mit Neubau von Schächten in der Oberen Bachgasse ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.
Anlagen: Übersichtslageplan unmaßstäblich
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