Vorlage - VO/20/17018/67  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
25.08.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

In seiner Sitzung am 29. Mai 2019 hat der Stadtrat das gesamtstädtische Konzept zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich Jahninsel und Grieser Spitz (Vorlage VO/19/15467/D1) beschlossen mit der Zielsetzung, die Störungen im öffentlichen Raum zu reduzieren.

 

In der Folge wurde unter anderem die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg am 25. Juli 2019 neu erlassen (Vorlage VO/19/15659/67). Eine der Änderungen war, dass in § 3 Abs. 6 Nr. 11 für die Grünanlagen Gries und Jahninsel in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ein Verbot für den Gebrauch von Rundfunk- oder Tonwiedergabegeräten sowie Musikinstrumenten eingefügt wurde.

 

Es zeigt sich jedoch zunehmend im Laufe der letzten Monate, dass die zuletzt beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen. Trotz veränderter Regelungen und verstärkter Durchführung von Öffentlichkeitsmaßnahmen haben die Lärmbeschwerden der Anwohner sogar deutlich weiter zugenommen.

Zu Spitzenzeiten drängen auf der Grünanlage Gries ca. 500 Personen und auf der Jahninsel bis zu 800 Personen. Es gestaltet sich sehr schwierig, hier Ruhe herzustellen. Zudem sind bei fortschreitendem Alkoholkonsum regelmäßig Verstöße gegen das Abstandsgebot festzustellen. In diesem Jahr mussten Jahninsel und Grieser Spitz bereits 30 Mal geräumt werden.

 

 

Daneben kommt es auch in anderen Grünanlagen vermehrt zu starken Ruhestörungen, insbesondere durch Boom-Boxen.

 

 

Es soll deshalb in die Grünanlagensatzung ein Verbot von elektrisch verstärkter Musik sowie ein bis 31. Oktober 2021 befristetes Betretungsverbot der Grünanlagen Gries und Jahninsel für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in den Monaten April bis Oktober aufgenommen werden.

 

Zweck der Neuregelung ist es, die Nachtruhe für die Anwohner mittels einer Verhinderung von übermäßigem Lärmaufkommen durch eine zeitweise Schließung der Grünanlagen Gries und Jahninsel zu erreichen. Zusätzlich kann durch diese Maßnahme eine Reduzierung des exorbitanten Müllaufkommens erreicht werden. Die Neuregelung ist zudem auch im Hinblick auf den Infektionsschutz in Bezug auf das Corona-Virus förderlich. Nach der derzeit gültigen Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Feiern auch in öffentlichen Grünanlagen bereits an sich unzulässig.

Das Betretungsverbot ist für die Zweckerreichung geeignet, da die Geräuschkulisse und Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen voraussichtlich signifikant reduziert werden können.

Die Regelung ist für einen effektiven Vollzug erforderlich. Diesbezüglich wird auch auf die in der Anlage auszugsweise wiedergegebenen Stellungnahmen von Polizei und Kommunalem Ordnungsservice verwiesen. Mildere, gleichfalls geeignete Mittel stehen nicht zur Verfügung. Insbesondere sind die derzeitigen Regelungen nicht ausreichend.

Das zeitlich und jahreszeitlich eingeschränkte Betretungsverbot ist auch angemessen, da es einen adäquaten Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen sämtlicher Benutzer der Grünanlagen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer vorrangigen Erholungsfunktion der betroffenen Grünanlagen, und der Aufrechterhaltung der Nachtruhe der Anwohner und des Infektionsschutzes andererseits schafft.

 

Zweck des Verbots von elektrisch verstärkter Musik ist die Verhinderung von Lärmbelästigungen.

Es ist geeignet, da damit die Geräuschkulisse gesenkt werden kann. Mangels milderer, gleichfalls geeigneter Mittel ist das Verbot von elektrisch verstärkter Musik auch erforderlich. Insoweit wird wieder auf die in der Anlage auszugsweise wiedergegebenen Stellungnahmen verwiesen. Einzelmaßnahmen von Polizei und Kommunalem Ordnungsservice sind meist nicht erfolgreich und doch sehr zeitintensiv.

Das Verbot elektrisch verstärkter Musik ist auch angemessen, da es nur eine vertretbare Einschränkung bei der Nutzung der Grünanlagen mit sich bringt, gleichzeitig aber eine Vielzahl von Lärmverstößen wegen zu lauter Musik vermieden werden kann.

 

 

Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen bei den Flächen und Anlagen werden im Grün- und Spielanlagenplan sowie Grün- und Spielanlagenverzeichnis jeweils ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Anlage 1)

Grünanlagenplan (Anlage 2)

Spielanlagenplan (Anlage 3)

Stellungnahmen  (Anlage 4)

Synopse (Anlage 5)

 


 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung-GrünanlS) vom 25.07.2019 laut beigefügtem Satzungsentwurf vom 03. August 2020 (Anlage 1), beigefügtem Entwurf des abgeänderten Grünanlagenplans (Anlage 2) sowie beigefügtem Entwurf des abgeänderten Spielanlagenplans (Anlage 3), die wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses sind.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung zur Änderung der Grünanlagensatzung (Anlage 1) (115 KB)    
Anlage 2 2 Grünanlagenplan (Anlage 2) (4775 KB)    
Anlage 3 3 Spielanlagenplan (Anlage 3) (5056 KB)    
Anlage 4 4 Stellungnahmen (Anlage 4) (123 KB)    
Anlage 5 5 Synopse (Anlage 5) (84 KB)