Bericht der Verwaltung
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 3, 5 und 7 vorzuberaten:
Einzelplan 3: UA 3605/00 bis UA 3605/04 und UA 3651/02 Einzelplan 5: UA 5801/09 bis UA 5941/00 Einzelplan 7: UA 7000/07 und UA 7000/11, UA 7100/02 bis UA 7103/29, UA 7690/00 sowie UA 7916/01 bis UA 7916/03
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2020 bis 2024, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen. Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Investitionsprogramm 2020 bis 2024 - Auszug aus dem Verwaltungsentwurf Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramm 2020 bis 2024 im Einzelplan 3 – UA 3605/00 bis UA 3605/04 und UA 3651/02 im Einzelplan 5 – UA 5801/09 bis UA 5941/00 im Einzelplan 7 – UA 7000/07 und UA 7000/11, UA 7100/02 bis UA 7103/29, UA 7690/00 sowie UA 7916/01 bis UA 7916/03 enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 aufzunehmen.
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