Vorlage - VO/20/17042/68  

 
 
Betreff: Stadtbahn: Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau   
Beratungsfolge:
Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn Entscheidung
15.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Mit diesem Sachstandsbericht wird zum einen ein kurzer Abriss des aktuellen Arbeitsstands gegeben, zum anderen zum zukünftigen Vorgehen sowie einer möglichen zeitlichen Realisierungsabfolge berichtet.

 

 

Organisationsaufbau

 

Mittlerweile werden die Räumlichkeiten in der Hemauerstraße vom Amt für Stadtbahnneubau und dem Team Strategische ÖPNV-Planung der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) genutzt. Die Büros sind bezogen und im Erdgeschoss können größere Besprechungen abgehalten werden. Derzeit wird die Ladeneinheit mit Zugang von der D.-Martin-Luther-Straße für eine Ausstellung zum Projekt Bahnhofsumfeld vorbereitet. Dies ist sinnvoll, da vis-a-vis die Maßnahmen für den provisorischen ZOB im Gange sind.

Anfang September wurde verwaltungsseitig das letzte noch ausstehende Besetzungsverfahren für eine Ingenieurstelle abgeschlossen.

Die Vorbereitungen zur Einführung des Regiebetriebes Amt für Stadtbahnneubau Regiebetrieb der Stadt Regensburg (vgl. VO/20/16893/20) werden seit dem Zeitpunkt der Beschlussfassung intensiviert. Mehrere städtische Ämter allen voran die Stadtkämmerei sind hier involviert. Auf der Grundlage der vom Berater BBG vorgelegten Projektdokumentation, ist die Rollenverteilung zwischen Stadt und SMO für die Planungsphase festlegt (vgl. VO/20/16447/668), die Kooperation von Stadt und SMO wird im Weiteren konkretisiert.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung - Konzept zur Bürgerbeteiligung

 

Mit der Einführung der Dachmarke bzw. eines Designkonzeptes (vgl. Top 3 der heutigen Sitzung) erfolgt der Einstieg in eine professionelle und auf die Dauer des Vorhabens angelegte Projektkommunikation. Parallel wird ab dem 15. September 2020 die Pressestelle im Amt für Stadtbahnneubau besetzt. Damit kann nun als ein nächster wichtiger Baustein ein Konzept zur Ausschreibung eines Beteiligungsprozesses erarbeitet werden. Ziel ist es, dieses parallel zum laufenden Ausschreibungsverfahren Masterplan voranzutreiben, um dann anhand konkreter Pläne in einen professionell geleiteten Dialog mit der Bürgerschaft und Interessierten eintreten zu können.

 

 

Grundlagenermittlung Untersuchungsschwerpunkt Brücken

 

Nachdem schon Ende 2019 erste Spartenabfragen und Grundlagen entlang der Trasse erhoben wurden, kristallisieren sich die im Trassenverlauf gelegenen Brückenbauwerke als Schwerpunktthema der weiteren Planung heraus. Die im Trassenverlauf gelegenen bestehenden Brückenbauwerke sind in der Tabelle aufgeführt (zu deren Lage siehe Anlage 1).

 

Name bzw. Ort der Brücke

nge m

Baujahr

Berücksichtigung der Option Stadt-bahn bei ursprünglicher Planung

Brücke Holzgartenstraße
(nördl. Nibelungenbrücke)

13,40

1975

nein

Brücke Johannisstraße Mitte (nördl. Nibelungenbrücke)

und

Brücke Johannisstraße Busspur

(nördl. Nibelungenbrücke)

 

9,90

 

 

11,00

 

1935

 

 

2004

nein

 

 

ja

Nibelungenbrücke Nord

206,90

2004

ja

Eiserne Brücke

78,43

1991

nein

Brücke über Bahnhofstraße (nördl. Galgenbergbrücke)

29,98

1990

nein

Galgenbergbrücke

109,33

2004

nein

 

Aktuell werden einzelne Brücken vertiefend geprüft: Die Galgenbergbrücke wird im Zusammenhang mit dem Bahnhofsprojekt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf die Möglichkeit, für die Stadtbahn genutzt werden zu können, in mehreren Varianten geprüft und entsprechende Varianten ausgearbeitet. Auch für die Eiserne Brücke wurden erste Untersuchungen eingeleitet.

Der Neubau einer oder mehrerer Brücken im Zuge der geplanten Stadtbahntrasse stellt sowohl eine zeitliche, kostenmäßige als auch planungsrechtliche Herausforderung dar, die im weitreichendsten Fall zur Prüfung von Trassenalternativen insbesondere hinsichtlich deren Nutzen-/Kosten-Faktors führen kann. Daher laufen derzeit intern intensive Abstimmungen, bei denen neben einzelnen Neubaulösungen Sonderverfahren zur Ertüchtigung der Bauwerke diskutiert werden. Danach stehen Abstimmungen mit Dritten respektive Kreuzungsbeteiligten wie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dem Wasserwirtschaftsamt oder der Deutschen Bahn AG im Nachgang an. Einen ähnlichen Aufwand könnten Sparten verursachen, die im Zuge der Planungen aufgrund technischer Vorgaben oder wegen deren Schutzbedürftigkeit verlegt werden müssen.

 

 

Gespräche Immobilien Freistaat Bayern

 

Im Bereich des Universits-Campus gilt es, für die Stadtbahntrasse eine geeignete und mit den einzelnen Umfeldnutzungen abgestimmte Querung zwischen Galgenberg- und Universitätsstraße zu erarbeiten. Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) ist der Stadt als koordinierender Ansprechpartner für die Belange der Universität, der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) und des Universitätsklinikums in Sachen Stadtbahnplanung benannt worden. Wie in der Sitzung am 07.07.2020 angekündigt, fand mit diesen Beteiligten ein erster Austausch zum weiteren planerischen Vorgehen auf deren Areal statt. Hierbei spielten die vorhandene Erschließungssituation, die Option einer möglichen Straßentrasse, die Sicherung des zentralen Grünzugs mit Aufenthalts- und Erschließungsfunktion für Fußnger eine Rolle. Dieses Gespräch ist als ein erster Auftakt zu sehen für ein gemeinsames, partnerschaftliches Vorgehen bei der weiteren Planung.

Im Zuge der Abstimmungen soll das Projekt Stadtbahn konkretisiert werden, um dies in die Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem Freistaat, in der die städtebauliche Entwicklung von Universität und OTH im Einvernehmen mit der Stadt geregelt wird, aufnehmen zu können. Die derzeit geltende Rahmenvereinbarung läuft 2022 aus; deren Fortschreibungsinhalte werden 2021 zwischen beiden Partnern abgestimmt.

 

 

Beauftragungen und Vergaben

 

Wie in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn berichtet, wurde zwischenzeitlich die europaweite Ausschreibung des Masterplans auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlicht. Damit läuft der hier vorgegebene Teilnahmewettbewerb. Das Amt für Stadtbahnneubau konzentriert sich nun gemeinsam mit der Vergabestelle auf die weiteren noch geplanten nationalen Vergaben; Insbesondere die Beauftragung einer Planungsbegleitung, z.B. zur Fortschreibung der Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie zugehörige vorbereitende Schritte zur Erstellung des Masterplans. Im kommenden Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn ist vorgesehen, zum Stand der Studie Bemessungsfahrzeug sowie zum Einstieg in die vergleichende Standortuntersuchung eines Betriebshofs zu berichten.

 

 

 

 

Zeitplan

 

Mehrfach wurde in den zurückliegenden Monaten über die Realisierungsdauer einer Stadtbahn diskutiert. Regensburg ist eine der wenigen Städte Deutschlands, die sich auf den Weg gemacht hat, ein solches Verkehrsmittel völlig neu aufzubauen und im Stadtbild zu integrieren. Bereits in den Berichten der letzten Ausschüsse wurde hier deutlich gemacht, dass dies eine besondere zeitliche Herausforderung darstellt, da die Planung und Realisierung von sehr vielen projektinternen und externen Einflüssen abhängt und kaum auf Prozesserfahrungen aus Vergleichsprojekten zurückgegriffen werden kann. Für Regensburg ist eine Realisierung innerhalb von 10 Jahren angestrebt. Da es im Rahmen von Planfeststellungsverfahren nicht selten zu Verzögerungen z.B. durch Klagen kommen kann, ergeben sich Projektrisiken, auf die zum gegebenen Zeitpunkt zu reagieren ist. Beispielhaft sei angeführt: die vorzeitige Beauftragung der Ausführungsplanung, der vorsorgliche Erwerb möglicher Schlüsselgrundstücke oder der Einstieg in den Beschaffungsprozess für Fahrzeuge, obgleich Baurecht für die Infrastruktur erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden kann.

 

Einen wichtigen Meilenstein wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens darstellen. Hier erscheint ein Zeitraum von fünf Jahren als machbar. Das Planfeststellungsverfahren und dann die bauliche Umsetzung selbst schließen sich mit mindestens 1 1/2 Jahren Verfahrensdauer bzw. mindestens ca. 3 1/2 Jahren Bauzeit an. Die beiliegende Anlage 2 gibt einen groben Überblick zum Zeitbedarf bis zum Beschluss des Stadtrates zum Antrag auf Planfeststellung. Eine Detailierung erfolgt mit den nächsten Planungsschritten.

 

 

 

Anlagen:

1. Lage Bestandsbrücken im geplanten Trassenverlauf der Stadtbahn

2. Zeitplan bis Antrag auf Planfeststellung


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Bestandsbrücken (2605 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 _Zeitplan bis Planfeststellung (815 KB)