Sachverhalt:
Für die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2021 mehrere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen zu ersetzen.
Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren, bei Bürgersteigkehrmaschinen von nur 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume fest:
oder den Spielbus
Bei den zur Ersatzbeschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten. Die rechtzeitige Beschaffung bietet folgende Vorteile:
Der Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 sieht für das Jahr 2021 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:
1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen
Für die Beschaffung der beiden Kleinkehrmaschinen sind im Haushaltsplan 2020 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die Ersatzfahrzeuge möglichst bald im Jahr 2021 zum Einsatz gelangen können.
2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen
Für die Beschaffung des Lkw mit Ladekran mit dem amtlichen Kennzeichen R FU 711 ist im Nachtragshaushaltsplan 2020 eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass das neue Fahrzeug möglichst bald im Jahr 2021 zum Einsatz gelangen kann.
3. Geräte für den Winterdienst
Der seit dem Jahr 1997 in der aktuell bestehenden Salzhalle genutzte Solebehälter darf, da er nur einwandig gebaut ist, aufgrund von Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung nicht in die neue Salzlagerhalle umgesetzt werden. Aus Sicherheitsgründen muss für die neue Salzlagerhalle ein doppelwandiger Solebehälter beschafft, aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
4. Fahrzeuge für das Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhalt
Der Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 sieht für das Jahr 2022 unter anderem die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge vor:
5. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen und sonstige städtische Einrichtungen im Jahr 2022
Für die Beschaffung der rein elektrisch angetriebenen Kleinkehrmaschine wird im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2021 eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Gleiches gilt für den Grüngutanhänger. Damit könnte die Ausschreibung der Fahrzeuge voraussichtlich bereits im Herbst 2021 erfolgen mit dem Vorteil, dass sie möglichst zeitnah im Jahr 2022 zum Einsatz gelangen können.
6. Allgemeines
Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.
Bei Standard-Pkw jedoch gibt es Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sind. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt erkundet, um die günstigste Variante zu wählen. Die Einführung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Kommunalen Ordnungsservice, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellt. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen gehen nämlich die finanziellen Vorteile durch die nach Beendigung der Leasingverträge bei der Rückgabe der Fahrzeuge entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Regensburg dort, wo es die dienstlichen Belange zulassen, rein elektrisch angetriebene Pkw oder Hybrid-Pkw beschafft. Städtische Pkw, die mit herkömmlichen Antrieben ausgestattet sein müssen, verfügen nahezu ausschließlich über Benzinmotoren.
Das Angebot rein elektrisch angetriebener Lastkraftwagen bzw. Nutzfahrzeugen ist aktuell noch sehr gering und muss speziell für Kommunalfahrzeuge erst noch erprobt werden.
Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 – 2024 – UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.
Der Ausschuss beschließt:
Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.
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