Vorlage - VO/20/17071/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
29.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Für die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2021 mehrere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen zu ersetzen.

 

Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und wer­den zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Re­paratur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren, bei Bürgersteigkehrmaschinen von nur 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume fest:

 

  • 6 Jahre für Kleinkehrmaschinen und Ladekräne für Grüngutfahrzeuge
  • 10 Jahre für Fahrzeuge mit starker Auslastung, wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t, Müllentsorgungsfahrzeuge, Mobilbagger, Radlader und Transporter
  • 12 Jahre für Pkws, Großkehrmaschinen, Kleinkommunalfahrzeuge, Lkw mit aufgebauten Ladekränen für die Bauhöfe, Lkw mit Hubarbeitsbühnen und Straßenfräsen sowie
  • 16 Jahre für Schlammsaugfahrzeuge, Zugmaschinen (Unimog), Gabelstapler

oder den Spielbus

 

Bei den zur Ersatzbeschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten. Die rechtzeitige Beschaffung bietet folgende Vorteile:

 

  • bei Altfahrzeugen können kostspielige Reparaturen unterbleiben
  • die stetig zunehmende Beschaffung rein elektrisch angetriebener Kraftfahrzeuge reduziert die vom Fahrzeugbestand verursachte Feinstaub- und Umweltbelastung
  • verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch und führt zu niedrigeren Grenzwerten beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen
  • die 2-, teilweise bis zu 4-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten
  • die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und kostenrechnenden Einrichtungen können somit die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 sieht für das Jahr 2021 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:

 

1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Müllfahrzeug

R ST 7805

2011

2021

250.000 Euro

Großkehrmaschine

R FU 904

2009

2021

300.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R ST 7922

2014

2021

120.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R ST 7923

2014

2021

120.000 Euro

Lkw mit Ladekran

R ST 7713

2005

2021

220.000 Euro

E-Transporter 3,5 t zGG

R ST 7721

2011

2021

25.000 Euro

E-Transporter 3,5 t zGG

R ST 7723

2011

2021

25.000 Euro

Pkw Mittelklasse

R FU 626

2009

2021

25.000 Euro

 

 

 

Summe 1:

1.085.000 Euro

 

Für die Beschaffung der beiden Kleinkehrmaschinen sind im Haushaltsplan 2020 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die Ersatzfahrzeuge möglichst bald im Jahr 2021 zum Einsatz gelangen können.

 

2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Lkw bis 18 t mit Ladekran

R FU 711

2009

2021

180.000 Euro

Lkw bis 18 t mit Ladekran

neu

 

 

210.000 Euro

E-Pkw Kleinwagen

R FU 506

2009

2021

30.000 Euro

E-Pkw Mittelklasse

R FU 508

2009

2021

40.000 Euro

 

 

 

Summe 2:

460.000 Euro

 

 

 

Gesamt 1+2:

1.545.000 Euro

 

Für die Beschaffung des Lkw mit Ladekran mit dem amtlichen Kennzeichen R FU 711 ist im Nachtragshaushaltsplan 2020 eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass das neue Fahrzeug möglichst bald im Jahr 2021 zum Einsatz gelangen kann.

 

3. Geräte für den Winterdienst

 

Bezeichnung

Gerätenummer

Baujahr

eingeplante Finanzmittel

Solebehälter

Ersatz

1997

50.000 Euro

Schneepflug

P 176

2007

15.000 Euro

Schneepflug

P 180

2009

15.000 Euro

Aufsatzstreuer

A 122

2009

35.000 Euro

Aufsatzstreuer

A 123

2009

35.000 Euro

 

 

Summe:

150.000 Euro

 

Der seit dem Jahr 1997 in der aktuell bestehenden Salzhalle genutzte Solebehälter darf, da er nur einwandig gebaut ist, aufgrund von Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung nicht in die neue Salzlagerhalle umgesetzt werden. Aus Sicherheitsgründen muss für die neue Salzlagerhalle ein doppelwandiger Solebehälter beschafft, aufgestellt und in Betrieb genommen werden.

 

4. Fahrzeuge für das Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhalt

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Straßenkaltfräse

---

2009

2021

230.000 Euro

Anhänger für Fräse

R TB 106

2009

2021

35.000 €uro

 

 

 

Summe:

265.000 Euro

 

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 sieht für das Jahr 2022 unter anderem die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge vor:

 

5. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen und sonstige städtische Einrichtungen im

    Jahr 2022

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

E-Kleinkehrmaschine

R ST 7927

2015

2022

220.000 Euro

Grüngutanhänger

neu

---

2022

70.000 Euro

 

 

 

Summe:

290.000 Euro

 

Für die Beschaffung der rein elektrisch angetriebenen Kleinkehrmaschine wird im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2021 eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Gleiches gilt für den Grüngutanhänger. Damit könnte die Ausschreibung der Fahrzeuge voraussichtlich bereits im Herbst 2021 erfolgen mit dem Vorteil, dass sie möglichst zeitnah im Jahr 2022 zum Einsatz gelangen können.

 

6. Allgemeines

 

Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.

 

Bei Standard-Pkw jedoch gibt es Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sind. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt erkundet, um die günstigste Variante zu wählen. Die Einführung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Kommunalen Ordnungsservice, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellt. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen gehen nämlich die finanziellen Vorteile durch die nach Beendigung der Leasingverträge bei der Rückgabe der Fahrzeuge entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Regensburg dort, wo es die dienstlichen Belange zulassen, rein elektrisch angetriebene Pkw oder Hybrid-Pkw beschafft. Städtische Pkw, die mit herkömmlichen Antrieben ausgestattet sein müssen, verfügen nahezu ausschließlich über Benzinmotoren.

 

Das Angebot rein elektrisch angetriebener Lastkraftwagen bzw. Nutzfahrzeugen ist aktuell noch sehr gering und muss speziell für Kommunalfahrzeuge erst noch erprobt werden.

 

Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 – 2024 – UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.