Vorlage - VO/20/17086/65  

 
 
Betreff: Kanalerneuerung in der Chamer Straße im Bereich zwischen Amberger Straße und Lamer Straße - Wasserschutzgebiet Sallern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
29.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
30.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Aktualisierung des Beschlusses VO/17/13023/65 vom 24.05. 2017.

Die auf dieser Grundlage in 2017 erfolgte Ausschreibung der Baumaßnahme (Vergabe-Nr. 17 A 097) musste jedoch wegen zu großer Abweichung des Submissionsergebnisses (günstigstes von 3 abgegebenen Angeboten ca. 960 T€) zur kalkulierten Vergabesumme (ca. 600 T) aufgehoben werden.

Die ursprünglich kalkulierten Kosten der Gesamtmaßnahme (incl. Baunebenkosten) waren gemäß diesem Beschluss mit ca. 700 T€ veranschlagt.

(Hinweis: Die Maßnahme war ursprünglich als BA I der Kanalsanierung „Wasserschutzgebiet Sallern bezeichnet. Die Kanalsanierung BA II ist mittlerweile durchgeführt)

 

Folgende Faktoren machten vor einer erneuten Ausschreibung eine Überarbeitung der Planung erforderlich:

 

Die Planungen mussten mit den zwischenzeitlich parallel laufenden Planungen für das Baugebiet „Gallingkofen Ost BPlan Nr. 257“ sowie den damit einhergehenden Maßnahmen der REWAG und des Straßenbaus in verschiedenen Varianten abgestimmt werden.

 

In der damaligen Ausschreibung war für den Bereich der geplanten Erneuerung des Sammelkanals ein unterirdisches Rohrvortriebsverfahren vorgesehen, für das jedoch die angebotenen Preise deutlich höher lagen als angenommen. Deshalb wurden für eine bessere Einschätzung der Randbedingungen zusätzliche Baugrunduntersuchungen veranlasst, mit dem Ergebnis, dass für eine unterirdische Bauweise aufgrund der Baugrund- und Grundwassersituation weiterhin große Unsicherheiten für einen Rohrvortrieb bestehen würden, bei gleichzeitig relativ geringen Vorteilen z.B. für die Verkehrsführung.

 

Die Planung wurde deshalb auf eine mit weniger Risiken behaftete offene Bauweise für den Bereich der Erneuerung des Sammelkanals umgestellt. Im Bereich der Anschlusskanäle wurden teilweise nach Möglichkeit unterirdische Renovierungsverfahren mittels Schlauchliner vorgesehen.

Mit der aktuellen Planung werden die Anschlüsse für das geplante Baugebiet „Gallingkofen Ost“ vorbereitet, die in der ursprünglichen Planung noch nicht enthalten waren.

 

Der grundsätzliche Sachverhalt hat sich gegenüber dem Beschluss vom 24.05.2017 nicht geändert und stellt sich nach Überarbeitung der Planung und Kostenberechnung mit Anpassung an das aktuelle Preisniveau wie folgt dar:

 

Der Mischwasserkanal in der Chamer Straße liegt im Bereich des Kanalsanierungsgebietes „Wasserschutzgebiet Sallern“ und wurde im genannten Abschnitt im Zuge des Kanalunterhalts gemäß den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung Sallern vom 22.01.1996 inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Weiterhin wurde die Dichtheit der Anschlusskanäle überprüft.

 

Die Auswertung der Kanalinspektion ergab folgende Ergebnisse:

 

Anschlusskanäle:

In den rund 40 Jahre alten Anschlusskanälen und Straßenentwässerungsanschlüssen wurden bauliche Schäden, z.B. in Form von Rissen und Muffenversätzen festgestellt.

Die geforderte Dichtheit konnte weder für die Anschlusskanäle noch für die Straßenentwässerungsleitungen nachgewiesen werden. Da diese Leitungen innerhalb des Wasserschutzgebietes Sallern liegen ist eine Sanierung dringend erforderlich, die aufgrund des vorhandenen Zustands teilweise durch eine Erneuerung und teilweise durch eine unterirdische Sanierung mittels Schlauchliner  vorgesehen ist.

 

Sammelkanal:

Im Bereich zwischen Amberger Straße und Rodinger Straße ist ein Betonkanal mit Profilgrößen von 700/1050 mm bis 2000 mm (Baujahr 1995) bzw. 2200 mm (Baujahr 1966) eingebaut, der derzeit keinen Sanierungsbedarf aufweist.

 

Im Bereich zwischen Rodinger Straße und Lamer Straße ist eine Erneuerung des Sammelkanals erforderlich. In diesem Abschnitt ist nur ein Mischwasserkanal

DN 200 aus Asbestzement (Baujahr 1977) im Straßenbereich vorhanden, der zudem erhebliche bauliche Schäden aufweist.

Im Gehwegbereich ist ein Straßenentwässerungskanal DN 300 eingebaut.

Hier wird eine Neuordnung der bestehenden Kanäle vorgenommen, indem die parallel verlaufenden Sammelkanäle zur Verbesserung des Kanalunterhalts und zur Gewährleistung der hydraulischen Leistungsfähigkeit zu einem Mischwasserkanal DN 500 zusammengefasst werden. Zusätzlich werden zwei neue Kanäle mit den zugehörigen Einsteigschächten für die Erschließung des BBP257 Gallingkofen Ost erstellt.

 

Die Kanalerneuerungsmaßnahme wird in Abstimmung mit der REWAG durchgeführt.

 

Ausführungszeit:

Die Maßnahme soll im Jahr 2021 durchgeführt werden.

 

Umfang:

Im Rahmen der Kanalerneuerung in der Chamer Straße im Bereich zwischen Amberger Straße und Lamer Straße ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:

 

ca. 115 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 500

ca. 14 m Neubau der Mischwasserkanäle DN 400

ca. 7 m Kanalerneuerung der Regenwasserkanäle DN 500

ca. 7 m Kanalerneuerung der Regenwasserkanäle DN 300

ca. 3 Stk. Erneuerung von Einsteigschächten

ca. 2 Stk. Neubau von Einsteigschächten

ca. 7 m Renovierung von Regenwasserkanälen DN 500 mittels Liner

ca. 12 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen

ca. 8 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

ca. 26 Stk. Renovierung von Hausanschlusskanälen mittels Liner

ca. 19 Stk. Renovierung von Straßenentwässerungsleitungen mittels Liner

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse oder Erschwernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

 

Bei der Erneuerung der Anschlusskanäle ist eine Straßenwiederherstellung im Bereich der Rohrgräben vorgesehen, deren Umfang durch die Grabenbreite, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben wird.

 

Im Bereich der Erneuerung des Sammelkanals (ca. 115 m) ist voraussichtlich eine vollständige Erneuerung der Deckschicht erforderlich, da hier parallel zur Kanaltrasse vorhandene Versorgungsleitungen im Straßenbereich umgelegt werden müssen und deswegen eine Straßenwiederherstellung auf gesamter Breite sinnvoll ist.

 

Bauablauf:

Im ersten Bauabschnitt werden einzelne Hausanschlüsse in geschlossener Bauweise saniert. Diese Arbeiten sollen noch 2020 durchgeführt werden.

 

Im zweiten Bauabschnitt werden die Arbeiten in offener Bauweise, beginnend im Frühjahr, je nach Witterung im März 2021 begonnen. Hierbei ist zunächst eine Vollsperrung der Chamer Straße für einen Zeitraum von maximal 4 Monaten vorgesehen. Während dieser Zeit werden die vollständigen Arbeiten am Hauptkanal und gleichzeitig alle nur unter Vollsperrung durchführbaren Arbeiten an den Hausanschlusskanälen umgesetzt. Die hierzu notwendigen Vorgespräche mit dem Amt für Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr sind bereits im Mai 2018 erfolgt. Eine Umleitung muss für diesen Zeitraum über die B16 erfolgen. Die Anlieger und Rettungsdienste haben immer eine Zufahrtsmöglichkeit, soweit nicht gerade unmittelbar Arbeiten vor den Grundstücken erfolgen. Die einzuhaltenden maximalen Baufeldlängen sind mit den Rettungsdiensten abgestimmt.

Im dritten Bauabschnitt werden dann unter halbseitiger Sperrung der Straße die restlichen Hausanschlusskanäle erneuert. Bedingt durch ein im unmittelbaren Anschluss der Kanalbauarbeiten erfolgenden Baubeginn eines benachbarten, an die Chamer Straße angrenzenden Baugebietes „Gallingkofen-Ost“ und den zwingenden Baubeginn einer Kindertagesstätte im Juni 2021, muss der Bau des Hauptkanals im Überschneidungsbereich von zwei Haltungen im Juni 2021 fertiggestellt sein und die vollständige Kanalbaumaßnahme im September 2021 abgeschlossen. Der geplante Bauablauf wurde im Vorfeld mit dem Erschließungsträger abgestimmt.

 

Kosten:

Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:

 

Kosten für die Erneuerung und Renovierung der

Mischwasserkanäle, Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle   905.000,- €

Kosten für die Erneuerung und Renovierung

der Straßenentwässerungsleitungen          160.000,- €

Kosten für zusätzliche Straßenerneuerungen außerhalb

von Kanalgräben             30.000,- €

 

Kosten der Gesamtmaßnahme:      1.095.000,- €

 

Haushaltmittel:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 2024

im UA 7010/09 auf der Haushaltsstelle 1.7010.9509 für die Mischwasserkanäle,

im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung

im UA 6370/07 auf der Haushaltsstelle 1.6370.9507 für zusätzliche Straßenwiederherstellung / Erneuerung außerhalb von Kanalgräben berücksichtigt.

 

Im gültigen IP 2019-2023 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt

 

Die Kanalerneuerung in der Chamer Straße im Bereich zwischen Amberger Straße und Lamer Straße – Wasserschutzgebiet Sallern – ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 


Anlagen:

Übersichtslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_20_17086_65_Übersichtslageplan Kanalsan Chamer Str (1279 KB)