Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Wirtschaft sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 7 vorzuberaten:
Einzelplan 7: UA 7911/05 Industriegebiet 'Am Ostbahnhof' - Bebauungsplangebiet Nr. 215-I UA 7915/00 Kultur- und Kreativwirtschaft Regensburg UA 7915/09 Kultur- und Kreativwirtschaft Regensburg UA 7918/01 TechCampus – Räumlichkeiten zur Förderung von MINT für Jugendliche im Multifunktionsgebäude UA 7919/09 Breitbandausbau „Schnelles Internet“, Konzept 2025 – Glasfasernetz-
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2020 bis 2024, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen durch die Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlage Investitionsprogramm 2020 bis 2024
Der Ausschuss für Wirtschaft empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024
im Einzelplan 7:
UA 7911/05 UA 7915/00 UA 7915/09 UA 7918/01 UA 7919/09
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 aufzunehmen.
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