Vorlage - VO/20/17142/DB1  

 
 
Betreff: Ergänzung der Gesellschaftsverträge der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co KG und der R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
30.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte in einer Betätigungsprüfung darauf hingewiesen, dass nach der Gemeindeordnung in den Gesellschaftsverträgen der mittelbar und mehrheitlich von der Stadt Regensburg gehaltenen R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesell­schaft mbH & Co KG und R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesell­schaft mbH Prüfungsrechte, wie hier vorgeschlagen, zu verankern sind. Das Prüfungsorgan kann sich mit diesen Rechten zur Klärung von Fragen direkt beim Unternehmen unterrichten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen.

 

Der Beschlussvorschlag des Beteiligungsmanagements folgt insofern dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

§ 9 des Gesellschaftsvertrages der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co KG und § 8 des Gesellschaftsvertrages der R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesellschaft mbH werden jeweils um folgende Ziffer 4 ergänzt:

„Die Stadt Regensburg übt die Rechte nach § 53 Absatz 1 des Haushaltsgrund­sätzegesetzes aus. Dem örtlichen und dem überörtlichen Prüfungsorgan werden die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt.“