Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt hatte in einer Betätigungsprüfung darauf hingewiesen, dass nach der Gemeindeordnung in den Gesellschaftsverträgen der mittelbar und mehrheitlich von der Stadt Regensburg gehaltenen R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co KG und R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesellschaft mbH Prüfungsrechte, wie hier vorgeschlagen, zu verankern sind. Das Prüfungsorgan kann sich mit diesen Rechten zur Klärung von Fragen direkt beim Unternehmen unterrichten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen.
Der Beschlussvorschlag des Beteiligungsmanagements folgt insofern dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes.
Der Ausschuss beschließt:
§ 9 des Gesellschaftsvertrages der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co KG und § 8 des Gesellschaftsvertrages der R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesellschaft mbH werden jeweils um folgende Ziffer 4 ergänzt:
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