Sachverhalt:
Die Mischwasserkanäle einschließlich der Anschlussleitungen im Gebiet Roter-Brach-Weg wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels Kamerabefahrung erstmals im Jahr 2010 inspiziert. Da der Straßenzustand im Roten-Brach-Weg im genannten Abschnitt dringend eine Erneuerung der Fahrbahndecke sowie der Gehwege erfordert, wurden die Inspektionsergebnisse des Kanals detailliert ausgewertet, mit dem Ergebnis, dass die Sanierung des Kanals im Roten-Brach-Weg mit dem Baujahr 1958 und 1963 aufgrund der festgestellten Schäden erforderlich ist. Um spätere Aufgrabungen der erneuerten Straßenoberfläche zu vermeiden, ist die Maßnahme vor der Straßenertüchtigung durchzuführen. Bei den rd. 60 Jahre alten Steinzeugsammelkanälen DN 250 – 400 wurden z.B. Risse, schadhafte Anschlüsse, Muffenversätze etc. festgestellt. Eine Vielzahl von schweren Schäden befindet sich insbesondere in den Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen. Diese weisen u.a. verschobene Verbindungen, Risse mit Scherbenbildung, Wurzeleinwüchse und Ablagerungen auf. Die erforderliche Dichtheit des Sammelkanals und der Anschlusskanäle ist aufgrund der vorhandenen Schäden und des Kanalalters nicht gegeben.
Die Schäden im Sammelkanal können grabenlos mittels vor Ort härtendem Schlauchlining-Verfahren renoviert werden, da der Kanal gemäß hydraulischer Berechnung eine noch ausreichende Rohrdimension aufweist. Bei den Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen wurde nach Möglichkeit ebenfalls eine grabenlose Sanierung mittels Schlauchliner geplant. Die Schäden und Randbedingungen erfordern jedoch in einigen Fällen deren Erneuerung in offener Bauweise (Aufgrabung). Gas- u. Wasserleitungen wurden durch die REWAG bereits erneuert.
Zeitlicher Ablauf der Maßnahme: Die Kanalbaumaßnahme soll in 2021 durchgeführt werden, wobei Aufgrabungen und grabenlose Sanierung aufgrund der nötigen unterschiedlichen Qualifikation der Firmen voraussichtlich in getrennten Aufträgen ausgeführt werden. Im Anschluss daran erfolgt die Straßenertüchtigung durch Erneuerung der Gehwege und der Straßendecke im Rahmen des Straßenunterhaltungsprogramms (gesonderter Beschluss) mit voraussichtlicher Fertigstellung in 2022.
Umfang der Maßnahme: Die geplante Kanalsanierung Roter-Brach-Weg BA 1 umfasst folgenden Umfang:
Kanalsanierung grabenlos mittels Schlauchlining: ca. 475 m Sanierung Mischwasserkanal DN 300 - 400 ca. 70 m Sanierung Straßenentwässerungskanal DN 250 ca. 22 Stck. Sanierung Grundstücksanschlüsse DN 150 - 200 ca. 12 Stck. Sanierung Straßenentwässerungsleitungen DN 150
Kanalerneuerung in offener Bauweise (Aufgrabung): 1 Stck. punktuelle Erneuerung (ca. 6m) Mischwasserkanal DN 300 ca. 15 Stck. Erneuerung Grundstücksanschlüsse DN 150 - 200 ca. 17 Stck. Erneuerung Straßenentwässerungsleitungen DN 150
Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen. Der Umfang der Straßenwiederherstellung ergibt sich durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau und die technischen Regelwerke.
Kosten:
Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:
Kosten für die Erneuerung und Renovierung der Mischwasserkanäle, Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle 656.000,- €
Kosten für die Erneuerung und Renovierung der Straßenentwässerungsleitungen 161.000,- €
Kosten der Gesamtmaßnahme: 817.000,- €
Haushaltmittel:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 – 2024, im UA 7009/20 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95020 für die Mischwasserkanäle und im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung, entsprechend berücksichtigt.
Im gültigen Investitionsprogramm 2019 - 2023 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Kanalsanierung „Roter-Brach-Weg“ zwischen Klosterackerweg und An den Klostergründen ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.
Anlagen:
Übersichtslageplan unmaßstäblich
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