Vorlage - VO/20/17187/61  

 
 
Betreff: Kenntnisnahme Ideenwettbewerb "Nachfolgenutzung Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
27.10.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 02.04.2019 (Rahmenplan Innerer Südosten/74. FNP-Änderung/Aufstellung des BP Nr. 277, ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale) sowie vom 17.12.2019 (Zwischenbericht Nachfolgenutzung Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale/Auslobung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes) hat die Stadt Regensburg einen nicht offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem offenem europaweitem Ausschreibungsverfahren ausgelobt.

 

Im Rahmen dieses Wettbewerbes sollte unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Leitziele und Rahmenbedingungen eine städtebauliche Grundlage erarbeitet werden, die auf der Konversionsfläche des ehemaligen Kasernenareals mit den angrenzenden Arealen die Entwicklung eines Innovationsquartiers ermöglicht.

 

Das Preisgericht tagte am 28./29.07.2020 und empfahl, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit - unter Beachtung der Hinweise aus der schriftlichen Beurteilung und folgenden Hinweisen - der weiteren Planung zugrunde zu legen. Das Büro ISSS research architecture, urbanism aus Berlin zusammen mit Bauchplan ).( Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, München, sind die Entwurfsverfasser (siehe Anlage).

 

Auszug aus der schriftlichen Beurteilung:

 

Der wertvolle und artenschutzrechtlich bedeutende Baumbestand an der Landshuter Straße soll so weit wie möglich erhalten und in das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept eingebunden werden.

Der erste Bauabschnitt sollte so weiterentwickelt und gewählt werden, dass er die zeitlichen, nachbarlichen, immissionsschutzrechtlichen und erschließungstechnischen Belange und Vorgaben berücksichtigt, zeitnah und konfliktarm umgesetzt werden kann. Dabei ist ausreichend Geschossfläche für Wohnnutzung entsprechend den Vorgaben der Auslobung nachzuweisen.

Parallel zum Wohnungsbau sollte ein angemessener Anteil an öffentlichen Gnflächen realisiert werden.

 

 

2. Städtebaulicher Entwurf / Bestand / Bebauungsplan

 

Der prämierte Ideen-Wettbewerb umfasst ein Planungskonzept für das gesamte Kasernenareal (Prinz-Leopold-Kaserne und Pionier-Kaserne) und die angrenzenden Bereiche und ist auf eine langfristige Entwicklung dieses Areals ausgelegt. Von der Stadt konnte bislang nur die Fläche der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne erworben werden. Dieser Bereich des Kasernenareals steht für eine schnelle Umsetzung zur Verfügung.

Der Freistaat Bayern hat sich das Gebiet der ehemaligen Pionier-Kaserne als mögliche Fläche für die Flüchtlingspolitik für die nächsten Jahre zurückbehalten (Ankerzentrum usw.).

Derzeit finden Gespräche statt, ob das nordöstliche Areal der Pionierkaserne ggf. für die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule vorab von der Stadt erworben werden kann.

 

Die bestehenden Gewerbebetriebe entlang der Bahn bzw. des Odessa -Rings haben zum Teil noch langfristige Mietverträge und sind insofern zunächst als Bestand anzusehen.

Deren Erschließung sowie die Vorgaben, die sich aus dem Schallschutz ergeben, sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu beachten. Bei der weiteren Ausarbeitung der Planung bzw. möglichst baldigen Umsetzung des o. g. Konzeptes sind deshalb die vorhandenen Eigentumsverhältnisse und die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen relevant.

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Die Anregungen des Preisgerichts werden in der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes entsprechend berücksichtigt.

 

Im Hinblick auf die dargelegte Grundstücksverfügbarkeit sowie zur schnellen Schaffung von Baurecht gemäß Empfehlung des Preisgerichts (unter Einhaltung der 5-Jahres-Frist gemäß der Verbilligungsrichtlinie des Bundes im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes von der BIMA) wird der Bebauungsplanentwurf entsprechend ausgearbeitet und der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. 277, „ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale“ hinsichtlich der zukünftigen Abgrenzung überprüft, damit insbesondere die Umsetzung der geplanten ca. 368 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau durch die Stadtbau GmbH innerhalb der gesetzten 5-Jahres-Frist ermöglicht wird.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Das Ergebnis des Wettbewerbes wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Der erste Preis soll unter Beachtung der Hinweise des Preisgerichts als Grundlage für die Weiterführung der entsprechenden Bauleitplanverfahren verwendet werden.

 

 


Anlagen:

 

1 Übersicht der Ergebnisse des Wettbewerbs (Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-1-WB-Dokumentation-10-2020 (6022 KB)