Vorlage - VO/20/17189/32  

 
 
Betreff: Regensburger Christkindl- und Weihnachtsmärkte - Dezentralisierung 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
08.10.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Durch die andauernde Pandemie kann der Regensburger Christkindlmarkt nicht in der bisher gewohnten Form durchgeführt werden. Es sind daher Maßnahmen zu einer Dezentralisierung der Veranstaltung durchzuführen. Die Durchführung des dezentralen Christkindlmarktes ist von 23.11.2020 bis 23.12.2020 geplant. Es wird folgendes Konzept vorgeschlagen, wobei darauf hingewiesen wird, dass dessen endgültige Realisierung unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie entsprechender Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht:

 

- Neupfarrplatz: Ursprünglich bestand der Christkindlmarkt am Neupfarrplatz aus 69 Buden.

Dieser soll auf das Höchstmaß von ca. 30 Buden reduziert werden. (Aufbau ab 09.11.2020, Abbau bis 30.12.2020)

 

- Kassiansplatz: 7 Stellplätze (Aufbau ab 09.11.2020, Abbau bis 30.12.2020)

 

- Domplatz: Südseite 5 Plätze / Nordseite 4 Plätze (Aufbau ab 09.11.2020, Abbau bis       30.12.2020)

 

- Thundorferstraße: 8 Plätze (Aufbau ab 02.11.2020, Abbau bis 30.12.2020)

 

- Vorplatz des Hauses der bayerischen Geschichte: 9 Plätze (Aufbau ab 02.11.2020, Abbau bis 30.12.2020)

 

Daneben finden von 22.11. bis 31.12.2020 am Haidplatz, Rathausplatz, Kohlenmarkt und Fechthof (Lukrezia-Markt, und voraussichtlich von 04.12. bis 06.12.2020 am Bismarckplatz (Soziale Initiativen) und voraussichtlich von 11.12. bis 13.12.2020 ebenfalls am Bismarckplatz (Die Brücke – Ideen verbinden Menschen e.V.) Weihnachtsmärkte statt, bei denen die Stadt nicht Veranstalterin ist. Hierfür zuständig ist die Stadtkämmerei, Anträge sind wie jedes Jahr bei der Abteilung Sondernutzung zu stellen.

 

Der für die Veranstaltungsorte beigefügte Plan ist Bestandteil dieser Vorlage.

Die o.g. Standorte stehen unter Berücksichtigung der Zeit für den Aufbau und den Abbau für neu zu schaffende oder bereits bestehende/erweiterte Freisitzflächen nicht zur Verfügung. Bereits erteilte Sondernutzungserlaubnisse werden für den entsprechenden Zeitraum widerrufen.

 

Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr wird sich bemühen, als Veranstalter für jeden Platz des dezentralen Christkindlmarktes eine gute Mischung zwischen Gastronomie- und Warenangeboten zu bieten, um eine hohe Attraktivität bei der Bevölkerung und damit verbunden auch bei den Beschicker*innen zu gewährleisten und gleichzeitig die größtmögliche Beachtung des Infektionsschutzes sicherzustellen.

 

Die Öffnungszeiten sollen mit Montag bis Sonntag von 10 bis 20 Uhr einheitlich gestaltet werden. Bisher war am Donnerstag, Freitag und Samstag bis 21 Uhr geöffnet.

 

Die Platzgelder sind in Höhe der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg vom 16.11.1978 zu entrichten.

 

Nach derzeitigem Rechtsstand sind folgende Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen:

 

• Jede*r Beschicker*in, die bzw. der Speisen und Getränke verkauft, verfügt über ein eigenes Infektionsschutz-Konzept.

• Hinweisschilder werden aufgestellt.

• Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Areal ist Pflicht. Befreit sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und ein individuelles ärztliches Attest vorweisen können.

• Marktstände und Gastronomie sorgen für eigene Desinfektionsmittelspender.

• Die Einhaltung der Vorgaben wird durch Wachpersonal im Streifendienst und Kontrollen der verantwortlichen Veranstalter überprüft.

• Die Mindestabstände zwischen den Mitarbeiter*innen, Marktverkäufer*innen und Besucher*innen sind einzuhalten.

• Vor den Ständen werden die Abstände für den Fall der Schlangenbildung markiert, soweit erforderlich.

Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, wie eine Abgrenzung der Marktfläche sowie die Kontrolle der Besucher an Zu- und Abgängen und eine Besucherlenkung aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten umgesetzt werden können.

 

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sachverhalt vorgestellte Konzept umzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2-2 Beschluss VO201718932 Anlage 1_final (938 KB)