Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Absatz 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Sportausschuss sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 5 vorzuberaten:
Einzelplan 5: UA 5531/00 bis UA 5700/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2020 bis 2024, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Der Sportausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 im Einzelplan 5 – UA 5531/00 bis UA 5700/00 – enthaltenen Maßnahmen einschließlich den Änderungen und den Empfehlungen in die Beratung für das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 aufzunehmen. Anlagen: Investitionsprogramm 2020 bis 2024 Auszug aus dem Verwaltungsentwurf
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