Sachverhalt:
I.
Die Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis
II. Vom Verwaltungshaushalt konnten dem Vermögenshaushalt rd. 1,9 Mio. € zugeführt werden. Die Gründe für die Zuführung liegen in Mehreinnahmen bei den Mieten, Pachten, Erbbauzinsen von rd. 600 T€ (insb. wegen den Einnahmen aus der Vermietung der Räumlichkeiten des ehemaligen Ev. Krankenhauses), Minderausgaben im Bereich des Grundstücks- und Gebäudeunterhalts von rd. 250 T€, der nicht in Anspruch genommenen vorgeschriebenen Deckungsreserve beim Personal von rd. 300 T€ und Minderausgaben im Personalbereich von rd. 600 T€. Die Minderausgaben im Personalbereich begründen sich nicht in eingespartem Personal. Stellen konnten wegen der schwierigen Personalgewinnung aufgrund der sehr guten Konjunkturlage teilweise erst Ende 2019 besetzt werden. Die eingeplanten Personalkosten wurden in diesen Fällen nur sehr begrenzt benötigt. Zudem wurde aufgrund der Organisations- und Strukturierungsprozesse der Stiftung ein gewisses Stellenkontingent vorsichtshalber eingeplant, um ggf. handlungsfähig zu sein.
Im Verwaltungshaushalts ist zu berücksichtigen, dass wie eingeplant die Defizite des Johannesstifts/Ambulanten Diensts der Jahre 2015 (rd. 860 T €), 2016 (rd. 460 T €) und 2017 (rd. 79 T €) ausgeglichen wurden. Auf Feststellung des Rechnungsprüfungsamts und des Bay. Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) ist ein Verlust der Einrichtungen nicht mehr wie bisher im laufenden Jahr zu decken. Der Ausgleich erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgter Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt und nach dem Vorliegen eines Feststellungs- und Entlastungsbeschlusses des Stadtrates und eines Ausgleichbeschlusses des Stiftungsausschusses. Die genannten Beschlüsse für die Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 liegen mittlerweile vor. Die Jahresdefizite 2015, 2016 und 2017 konnten deshalb ausgeglichen werden.
Der Verlust des Jahresabschlusses des Johannesstifts/Ambulanten Diensts 2019 von rd. 345 T € (TOP 3) wird aufgrund der neuen Systematik deshalb erst in einer späteren Jahresrechnung berücksichtigt.
Dem Vermögenshaushalt wurden wie dargestellt rd. 1,9 Mio. € zugeführt. Aufgrund dessen musste eine geplante Kreditaufnahme von 1 Mio. € nicht erfolgen und die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage konnte von rd. 1,5 Mio. € auf rd. 260 T € reduziert werden.
Für nähere Erläuterungen wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen.
III. Mehrausgaben sind in verschiedenen Unterabschnitten im Verwaltungshaushalt in Höhe von 46.555,57 € und in verschiedenen Unterabschnitten im Vermögenshaushalt in Höhe von 99.971,18 € entstanden. Den Mehrausgaben stehen Minderausgaben im Stiftungshaushalt gegenüber. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushalts.
Der Stiftungsausschuss beschließt:
1. Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 Kenntnis.
2. Die Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 46.555,57 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 99.971,18 € werden gemäß Art. 66 GO genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushalts.
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