Vorlage - VO/20/17223/56  

 
 
Betreff: Alten- und Pflegeheim Johannesstift;
Jahresabschluss und Lagebericht 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Entscheidung
21.10.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

I.

Beiliegend werden der gemeinsame Jahresabschluss und der Lagebericht 2019 für das Johannesstift und für den Ambulanten Pflegedienst vorgelegt.

 

Die Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis:

 

Bilanzsumme               9.827.016,31             

Summe der Erträge (GuV-Rechnung) 6.036.519,12 

Summe der Aufwendungen (GuV-Rechnung) 6.381.441,59 

 

Jahresfehlbetrag gesamt -              344.922,47             

 

II.

Jahresergebnis nur Johannesstift -              160.969,16             

 

1.

Früher lagen die jährlichen Defizite des Johannesstifts über lange Zeit im hohen Bereich zwischen ca. 700.000 € bis knapp 1 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür waren die große Sanierungs- und Neubaumaßnahme des Heimes bis zum Abschluss 2004 sowie verschiedene weitere Faktoren. Die Stiftungsverwaltung arbeitete seither durchwegs daran, das Defizit deutlich zu senken. Das Defizit 2018 betrug schließlich nur noch 162.000 €. Das aktuelle Defizit 2019 orientiert sich mit 161.000 € am Vorjahresergebnis.

 

Bemühungen um die Senkung des Defizits verfolgt die Stiftungsverwaltung nur unter dem Grundsatz, dass die hohen Qualitätsstandards des Hauses aufrechterhalten werden können. Mit dem Betrieb und Unterhalt des Alten- und Pflegeheims Johannesstift erfüllt die Stiftung einen wichtigen satzungsgemäßen Stiftungszweck (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung). Der optimalen Versorgung der alten, oft kranken Menschen kommt vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung zu und das Defizit ist diesem unterzuordnen.

 

Hier sollen noch einige Faktoren aufgelistet werden, die der Umsetzung einer weiteren Senkung des Defizits entgegenstehen bzw. zu einer Erhöhung des Defizits führen können:

-          Die stationären Pflegeeinrichtungen werden nicht ausreichend von den Kostenträgern finanziert; die Entgelte sind nur sehr begrenzt verhandelbar.

-          Die Anzahl der allgemeinen Mitarbeiter und des Fachpersonals ist gesetzlich festgelegt.

-          Die bis 2004 (nach Stiftungsausschussbeschluss) durchgeführte kostenintensive Sanierung schlägt weiterhin mit hohen Abschreibungen zu Buche.

-          Das Personal wird nach dem TVöD vergütet, der hohe Tarifabschlüsse vorgibt.

-          Es werden viele ältere Mitarbeiter beschäftigt, die Altverträge aufweisen und tariflich sehr hoch eingruppiert sind.

 

Prognose für 2020:

Die Corona-Pandemie wird einen deutlichen Anstieg des Defizits zur Folge haben. Die Belegung musste seit dem Ausbruch im März r einige Zeit verringert werden, da Evakuierungsmöglichkeiten geschaffen werden mussten. Für die regelmäßigen Beschaffungen von notwendigen Sicherheitsausrüstungen für das Personal werden entsprechend hohe Kosten anfallen. Ob und inwieweit staatliche Unterstützungen gewährt werden, um das zusätzliche Defizit aufzufangen, kann momentan noch nicht gesagt werden.

 

2.

Bzgl. der Einzelpositionen wird auf den ausführlichen Lagebericht verwiesen.

 

 

3.

Der für die Stiftung wichtigste Aspekt der hohen Qualität des Hauses liegt weiterhin aufgrund der Qualitätsstandards und der Qualitätsansprüche des Hauses unverändert vor. Bei den jährlichen Überprüfungen des Heimes durch die Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird die hohe Qualität regelmäßig bestätigt und sehr gute Bewertungen (2019: 1,6) erreicht. Auch die Heimbewohner, die Angehörigen und die Mitarbeiter zeichnen von der Versorgungsqualität ein sehr positives Bild. Das Heim mit dem Qualitätssiegel für Pflegeheime nach IQG (Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistern) ausgezeichnet und zertifiziert.

 

4.

Nach der neuen vom Rechnungsprüfungsamt und dem Bayerischen Kommunalen Pfungsverband (BKPV) festgelegten Systematik erfolgt der Ausgleich des Jahresfehlbetrags durch die Stiftung erst nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt, dem Vorliegen des Feststellungs- und Entlastungsbeschlusses des Stadtrats und dem Ausgleichsbeschuss des Stiftungsausschusses.

 

III.

Jahresfehlbetrag nur Ambulanter Dienst -              183.953,31             

 

Früher lag das Defizit des Ambulanten Dienstes niedriger, zwischen ca. 86.000 € - 130.000 €, 2018 betrug das Defizit schließlich 187.000 €. Das aktuelle Defizit 2019 konnte mit 184.000 € nur geringfügig verbessert werden. Hauptgrund hierfür war der völlig unerwartete Wegfall der Leitung des Ambulanten Dienstes bereits zu Beginn des Jahres 2019 aufgrund sofortigen Beschäftigungsverbots wegen Mutterschaft.

Das plötzliche Fehlen der Leitung hat den Ambulanten Dienst stark getroffen. Die Stelle wurde ausgeschrieben, konnte aber nicht besetzt werden, da der Stellenmarkt im Pflegebereich und im Besonderen in der ambulanten Pflege sehr schwierig ist. Der Ambulante Dienst befand sich in einer existentiellen Situation. Die Stiftungsverwaltung arbeitete eng mit der stellvertretenden Pflegedienstleitung zusammen und es gelang, den Ambulanten Dienst trotz der Situation auf dem gegebenen Niveau zu halten.

 

Erst seit Mitte 2020 konnte ein Abteilungsleiter für die Sozialen Einrichtungen eingestellt werden und nach wiederholter Ausschreibung auch ein neuer Pflegedienstleiter. Ziel ist es, ab 2021 die wirtschaftliche Situation des Ambulanten Dienstes sukzessive wieder zu verbessern.

 

Hier sollen noch einige Faktoren aufgelistet werden, die bei der Führung des Ambulanten Dienstes und bei der Senkung des Defizits Schwierigkeiten verursachen:

-          Die Marktlage ist nicht leicht. Es gibt viele Anbieter von Pflegedienstleistungen in Regensburg. Es ist schwierig, nach dem Wegfall von versorgungsintensiven Kunden sofort wieder Kunden mit entsprechendem Leistungsbedarf zu finden.

-          Es ist schwierig, im ambulanten Pflegebereich ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, um zusätzliche Kunden zu versorgen.

-          Wie auch im Altenheim Johannesstift werden die Leistungen des Ambulanten Dienstes nicht ausreichend von den Kostenträgern finanziert.

-          Analog dem Alten- und Pflegeheim Johannesstift sind die Personalkosten des Ambulanten Dienstes wegen der Vergütung der Mitarbeiter im TVöD hoch. Die Kosten sind höher als bei Konkurrenzunternehmen, die außerhalb des TVöD deutlich weniger bezahlen. Die Stiftung begrüßt aber wie auch beim Alten- und Pflegeheim Johanneesstift die ordentliche Vergütung der Mitarbeiter durch den TVöD.

 

Der Ambulante Dienst erfüllt eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Stiftungszwecks der Altenhilfe. Das Defizit ist diesem unterzuordnen. Der Ambulante Dienst hat einen sehr guten Ruf in Regensburg und ist ein positives Aushängeschild der EWR. Zudem kommt dem Ambulanten Dienst im Hinblick auf die derzeitigen Überlegungen zur Entwicklung des Areals am Emmeramsplatz (Seniorenwohnen) eine wichtige Aufgabe zu. Die Qualität des Ambulanten Dienstes ist erfreulich und konstant hoch. Seit Jahren wird der Ambulante Dienst der EWR bei den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes immer sehr gut bewertet.

 

 

 

 


Der Stiftungsausschuss beschließt:

 

Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Lagebericht 2019 für das Alten- und Pflegeheim Johannesstift Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 Lagebericht 2019 (7485 KB)