Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 6 und 7 vorzuberaten:
Einzelplan 6: UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08, UA 6406/00 bis UA 6900/19 sowie Einzelplan 7: UA 7000/09, UA 7009/03 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12, UA 7916/11 und 7916/12 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/09
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2020 bis 2024, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), der Aufstellung der o.g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlage Investitionsprogramm 2020 bis 2024
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024
UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08, UA 6406/00 bis UA 6900/19 sowie
UA 7000/09, UA 7009/03 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12, UA 7916/11 und 7916/12 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/09
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 aufzunehmen.
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