Vorlage - VO/20/17261/11  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Budgetfortschreibung 2020:

 

Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese so genannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2019 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 21.11.2019, Drucksachennummer VO/19/16037/11). Ferner wurden die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und -minderungen) in die Budgets eingearbeitet. Für die Direktorien und Referate standen zum Stand 2019 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Direktorium / Referat

Personalkosten-budgets 2019

Direktorium 1

12.089.964,95 €

Direktorium 2

17.713.997,31 €

Direktorium 3

15.865.893,96 €

Personal- und Verwaltungsreferat

6.523.649,06 €

Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen

13.239.032,56 €

Rechts- und Regionalreferat

9.919.095,44 €

Kulturreferat

8.198.148,28 €

Referat für Bildung, Sport und Freizeit

28.493.028,16 €

Planungs- und Baureferat

27.817.195,78 €

Insgesamt

139.860.005,50 €

 

Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung
Nr. 11.23 vom 01.02.2012) sind vom Stadtrat Entscheidungen zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.

 

r das Jahr 2020 sind diese Entscheidungen im Hinblick auf die im Folgenden aufgeführten Sachverhalte erforderlich.

 

  1. r den Beamtenbereich wurde zum 01.01.2020 eine Besoldungserhöhung von 3,2 % beschlossen. Durch die prozentuale Besoldungserhöhung ergibt sich ein Mehrbedarf von knapp 1.100.000 Euro.

 

  1. r den Tarifbereich wurde ab 01.03.2020 eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 1,06 % dies entspricht zeitanteilig 0,88 % vereinbart. Durch die prozentuale Entgelterhöhung ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 800.000 Euro.
    Mit Tarifeinigung vom 25.10.2020 für den TVöD wurde die steuerfreie Auszahlung von Corona-Sonderzahlungen noch im Jahr 2020 vereinbart. Diese belaufen sich auf 600 €r die Entgeltgruppen 1 bis 8, auf 400 €r die Entgeltgruppen 9a bis 12 sowie auf 300 r die Entgeltgruppen 13 bis 15. Die Kosten hierfür werden sich auf ca. 900.000 € belaufen.

 

  1. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 13.12.2018 Verbesserungen für Tarifbeschäftigte in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung (Arbeitsmarktzulage) und für Beamtinnen/Beamte im IT-Bereich beschlossen, die sich monatlich zwischen 250 € und 400 € brutto bewegen. Die Kosten hierfür sind den Direktorien und Referaten in den Budgets zur Verfügung zu stellen. Es ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 3.100.000 Euro.

 

  1. r sogenannte strukturelle Kostenänderungen sieht der Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kostenänderungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung insbesondere verstanden

- Änderung der Stufenzuordnung,

- Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

- Beförderungen,

- Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien),

- leistungsbezogene Stufenaufstiege,

- Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

- Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

- Änderung der Stellenbewertung.

 

Um diese strukturellen Kostensteigerungen auszugleichen, sind nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre im Beamtenbereich pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Im Tarifbereich ist ein derartiger Ausgleich seit Einführung des TVöD nicht mehr notwendig, da hier kaum noch entsprechende Sachverhalte auftreten können.

Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2020 würde dies ca. 170.000 Euro in Anspruch nehmen.

 

r die Besoldungs- und Tariferhöhung inklusive der Arbeitsmarktzulage und der Corona-Sonderzahlung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich ergibt sich in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt gut 6 Millionen Euro.

 

Weiterhin werden die Budgets auch im Jahr 2020 um die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
-minderungen) angepasst. Diese einzelfallbezogenen Budgetveränderungen erfolgen erst, wenn die Stellen tatsächlich besetzt sind.

 

Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Direktorien und Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.

 

Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 4 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.

 

2. Erstellung neuer Basisbudgets auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2019:

 

Die vorliegenden Personalkostenbudgets basieren wie oben beschrieben auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007. Diese Personalkostenbasisbudgets wurden seitdem zwar um pauschale Sachverhalte fortgeschrieben, sie sind aufgrund veränderter Rahmenbedingungen aber dennoch regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

In Zusammenarbeit mit der AKDB wurden von der Verwaltung seit einiger Zeit Überlegungen angestellt, die Systematik der Personalkostenbudgetierung zu ändern, sowohl was die sehr aufwändige Erstellung der Personalkostenbasisbudgets als auch was die Fortschreibung und die laufende Überwachung der Personalkostenbudgets betrifft. Eine Überlegung war dabei, die Personalkostenbudgets jährlich neu mittels Vollkraftzahlen zu erstellen, diese dann mit Hilfe eines Soll-Ist-Vergleichs während des Jahres zu überwachen und am Ende unter Zugrundlegung des Rechnungsergebnisses das Budgetergebnis zu ermitteln.

 

Die Stadt hat als Pilotanwender an den erforderlichen Entwicklungen der AKDB mitgewirkt. Bedauerlicherweise konnten die EDV-technischen Voraussetzungen für den Umstieg auf Vollkraftzahlen nicht realisiert werden.

Aus diesem Grund werden die neuen Basisbudgets (wieder) auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2019 ermittelt. Diese neuen Personalkostenbudgets kommen dann ab dem Jahr 2021 zur Anwendung.

 

Die neuen Personalkostenbasisbudgets bilden die aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten wieder wesentlich besser ab, z.B. was Stellenbewertung und Personalstruktur der jeweiligen Dienststellen betrifft. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Personalkostenbudgets ab dem Jahr 2021 für die Direktorien und Referate wieder knapper bemessen sind und die Sparanreize damit wieder wesentlich erhöht werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2020 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung (inklusive Corona-Sonderzahlung), für die vom Stadtrat beschlossenen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung (Arbeitsmarktzulage) und für Beamtinnen/Beamte im IT-Bereich sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.