Sachverhalt:
1. Budgetfortschreibung 2020:
Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese so genannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2019 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 21.11.2019, Drucksachennummer VO/19/16037/11). Ferner wurden die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und -minderungen) in die Budgets eingearbeitet. Für die Direktorien und Referate standen zum Stand 2019 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:
Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung
Für das Jahr 2020 sind diese Entscheidungen im Hinblick auf die im Folgenden aufgeführten Sachverhalte erforderlich.
- Änderung der Stufenzuordnung, - Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, - Beförderungen, - Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien), - leistungsbezogene Stufenaufstiege, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, - Änderung der Stellenbewertung.
Um diese strukturellen Kostensteigerungen auszugleichen, sind nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre im Beamtenbereich pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Im Tarifbereich ist ein derartiger Ausgleich seit Einführung des TVöD nicht mehr notwendig, da hier kaum noch entsprechende Sachverhalte auftreten können. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2020 würde dies ca. 170.000 Euro in Anspruch nehmen.
Für die Besoldungs- und Tariferhöhung inklusive der Arbeitsmarktzulage und der Corona-Sonderzahlung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich ergibt sich in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt gut 6 Millionen Euro.
Weiterhin werden die Budgets auch im Jahr 2020 um die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Direktorien und Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 4 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.
2. Erstellung neuer Basisbudgets auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2019:
Die vorliegenden Personalkostenbudgets basieren – wie oben beschrieben – auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007. Diese Personalkostenbasisbudgets wurden seitdem zwar um pauschale Sachverhalte fortgeschrieben, sie sind aufgrund veränderter Rahmenbedingungen aber dennoch regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
In Zusammenarbeit mit der AKDB wurden von der Verwaltung seit einiger Zeit Überlegungen angestellt, die Systematik der Personalkostenbudgetierung zu ändern, sowohl was die sehr aufwändige Erstellung der Personalkostenbasisbudgets als auch was die Fortschreibung und die laufende Überwachung der Personalkostenbudgets betrifft. Eine Überlegung war dabei, die Personalkostenbudgets jährlich neu mittels Vollkraftzahlen zu erstellen, diese dann mit Hilfe eines Soll-Ist-Vergleichs während des Jahres zu überwachen und am Ende unter Zugrundlegung des Rechnungsergebnisses das Budgetergebnis zu ermitteln.
Die Stadt hat als Pilotanwender an den erforderlichen Entwicklungen der AKDB mitgewirkt. Bedauerlicherweise konnten die EDV-technischen Voraussetzungen für den Umstieg auf Vollkraftzahlen nicht realisiert werden. Aus diesem Grund werden die neuen Basisbudgets (wieder) auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2019 ermittelt. Diese neuen Personalkostenbudgets kommen dann ab dem Jahr 2021 zur Anwendung.
Die neuen Personalkostenbasisbudgets bilden die aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten wieder wesentlich besser ab, z.B. was Stellenbewertung und Personalstruktur der jeweiligen Dienststellen betrifft. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Personalkostenbudgets ab dem Jahr 2021 für die Direktorien und Referate wieder knapper bemessen sind und die Sparanreize damit wieder wesentlich erhöht werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2020 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung (inklusive Corona-Sonderzahlung), für die vom Stadtrat beschlossenen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung (Arbeitsmarktzulage) und für Beamtinnen/Beamte im IT-Bereich sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
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