Vorlage - VO/20/17263/51  

 
 
Betreff: Sicherheitsdienst und Sicherheitskonzept für das Menschen-in-Not-Schutzhaus im Bürgerstift St. Michael
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.10.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
18.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Im März 2019 ging im Bürgerstift St. Michael das „Menschen-in-Not-Schutzhaus“ in Betrieb. In den folgenden Monaten wurde das Haus mit verschiedenen Wohngruppen und Büronutzungen belegt. Von März 2019 bis heute existieren folgende Nutzergruppen/ Projekte:

 

Amt für Jugend und Familie

 

Abteilung „Spezialisierte Soziale Dienste“:

 

        Hausverwaltung

        Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlung

        Jugendschutzstelle

        stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe „Betreutes Jugendwohnen“

        stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe „Inobhutnahmestelle“

        stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe „Kinderschutzhaus“

 

Abteilung „Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle“:

 

        Außenstelle

 

Abteilung „Dezentrale Soziale Dienste“:

 

        Stadtteilprojekt West

        Beratungsstelle HAJDe

        Koordinierungsstelle Familienstützpunkte

        Fachstelle Gewaltprävention an Schulen

 

Amt für Tagesbetreuung von Kindern

 

OptiPrax

 

Amt für Schulen in Kooperation mit dem Don-Bosco-Zentrum

 

Jugendwohnen

 

Amt für kommunale Jugendarbeit in Kooperation mit dem Don-Bosco-Zentrum

 

Wohnprojekt „WellKom“

Projekt „offene Wohngruppe“

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

 

 

Insgesamt wohnen und arbeiten ca. 100 Menschen im Bürgerstift St. Michael. Die Bewohner*innenhlen überwiegend zu einer besonders schutzbedürftigen Klientel, da sie häufig gewaltbedingte Traumata erlitten und/ oder in ihren Verhaltensweisen nicht berechenbar sind (z. B. ehemalige Flüchtlinge, sog. „Systemsprenger“, misshandelte und/ oder vernachlässigte Kinder, junge Frauen).

 

 

 

 

Vor allem die Einheiten, in denen „Wohnen“ stattfindet stellen jeweils ganz spezielle Anforderungen an die Sicherheit ihrer Bewohner*innen und sind unter einem Dach in einem Gebäude zusammengeführt worden, das im gegebenen Belegungskonzept nicht die baulichen Voraussetzungen erfüllt, um diese Sicherheitsbedürfnisse vollumfänglich zu erfüllen.

 

Gerade in Bereichen des Amtes für Jugend und Familie, wie dem Kinderschutzhaus, der Inobhutnahmestelle oder dem Betreuten Jugendwohnen für junge Frauen leben Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig sind.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 09.05.2019 beschlossen, zunächst für die Dauer eines Jahres einen Sicherheitsdienst zu installieren (VO/19/15284/51).

 

Zum 25.11.2019 wurde nach Beschlüssen im Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und einer entsprechenden Ausschreibung der Sicherheitsdienst mit einer Laufzeit von einem Jahr installiert. Er ist in der Zeit von Montag-Donnerstag jeweils ab 17.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages und in der Zeit von Freitag 14.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr durchgehend eingesetzt. Zum 24.11.2020 wird der bestehende Vertrag auslaufen.

 

Nach einstimmiger Meinung der Fachkräfte und Verantwortlichen, die im Bürgerstift St. Michael tätig sind, muss der Sicherheitsdienst fortgesetzt werden. Dennoch wird in der aktuellen Haushaltslage im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eruiert, ob und unter welchen Voraussetzungen Art und Umfang der Sicherheitsdienstleistung reduziert werden kann.

 

 

Begründung zur Fortführung des Sicherheitsdienstes:

 

Folgende dokumentierte Vorfälle, die einen Einsatz der Sicherheitskräfte erforderlich machten, haben sich beispielsweise allein im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.09.2020 ereignet:

 

  • Aggressionen durch Elternteile, die sich Zugang zum Haus verschaffen wollten (2-mal)
  • Ruhestörung innerhalb des Hauses (12-mal, dabei einmal mit Platzverweis)
  • Ruhestörung von außerhalb des Hauses (2-mal)
  • Nachschau im und um das Gebäude aufgrund abgängiger Kinder/ Jugendlicher aus dem Kinderschutzhaus oder der Inobhutnahmestelle (11-mal, davon 2-mal mit Hinzuziehung der Polizei)
  • aggressive und/oder übergriffige Jugendliche (7-mal, davon 3-mal unter Hinzuziehung der Polizei und/oder des Rettungsdienstes)                                                                      
  • alkoholisierte Jugendliche oder Jugendliche unter Drogeneinfluss (2-mal, davon 1-mal unter Hinzuziehung von Rettungskräften)                        
  • selbstverletzende Jugendliche (1-mal unter Hinzuziehung von Rettungskräften)                                                                             
  • Einhaltung der Infektionsschutzverordnung (mehrfach, nicht immer dokumentiert)                                                        
  • Verletzte Person, die sich Zugang zum Haus verschaffen will (1-mal)                              
  • Platzverweis an Person, die in den Eingangsbereich uriniert (1-mal)                               
  • Bewohner, der akut medizinische Versorgung benötigt (1-mal)                                        

 

Darüber hinaus wurde das Gebäude in den baulichen Standards im Wesentlichen so übernommen wie es sich ursprünglich dargestellt hat. Aus Kosten- und Denkmalschutzgründen konnte das Gebäude nicht den Standards moderner und zweckmäßiger Wohngruppenbebauung und gestaltung entsprochen werden. Insofern müssen die Nutzer in dem Gebäude nun mit den spezifischen Gegebenheiten zurechtkommen.

Viele Treppenhäuser und Flure, mehrere Zugänge zum Gebäude und ganz viele nicht oder nur schwer einsehbare Ecken und Winkel machen es fast unmöglich, die Bewohner*innen ausreichend zu schützen. Insbesondere der Haupteingang des Gebäudes ist aufgrund der bautechnischen Voraussetzungen nicht sicher gestaltet (nutzungsbedingte Störungen der Eingangstüre, fehlende Schließbarkeit der Eingangstore). So lange es die technischen Voraussetzungen des Gebäudes nicht zulassen, ausreichende Sicherheit für Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen zu gewährleisten, bleibt die Fortführung des Sicherheitsdienstes in seiner jetzigen Form aus Sicht der Verwaltung notwendig.

 

 

Alternatives Sicherheitskonzept:

 

Ein alternatives Lösungskonzept zur regelhaften Präsenz eines Sicherheitsdienstes kann daher nur darin bestehen, das Haus - unter den gegebenen Voraussetzungen - bautechnisch so sicher wie möglich zu machen, um die „Sicherheit nach Außen“ bestmöglich zu gewährleisten. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte die Präsenz des Sicherheitsdienstes, im Sinne der Wirtschaftlichkeit, auf ein Mindestmaß reduziert werden. So ergibt sich langfristig ein deutliches Einsparpotential.

 

Dazu wären folgende Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung mindestens erforderlich:

 

      Bauliche Ertüchtigung der beiden Eingangstore, so dass der Zugang außerhalb der regulären Dienstzeiten nur für Bewohner*innen des Gebäudes mit entsprechend sicherer Schließvorrichtung möglich ist und ansonsten kein Zugang besteht (Kostenschätzung lt. Kostenvoranschlag: rund 2.000 Euro).

 

      Bauliche Ertüchtigung der Schließzylinder von zwei Türen innerhalb des Hauses und absperrbare Fenstergriffe im Erdgeschoss des sog. Michelbaus, Seite Gerbergasse sowie

     bauliche Ertüchtigung der Nebeneingänge, sodass die Schließung aller Nebeneingänge ständig gewährleistet werden kann. Hiervon sind aktuell drei Nebeneingänge betroffen. Hier müssen neue Schließzylinder verbaut und in einem Fall ein Fluchtwächter installiert werden (Kostenschätzung lt. Kostenvoranschlag: rund 3.500 Euro).

 

      Klingel mit Gegensprechanlage, Kamera und Tüffner am Nebeneingang des sog. Michelbaus, Seite Gerbergasse (Kostenschätzung lt. Kostenvoranschlag: rund 5.000 Euro).

 

      Videoüberwachung für alle Nebeneingänge. Aktuell sind zwei Nebeneingänge nicht von der Videoüberwachung erfasst. Hier müsste eine Kamera versetzt werden (Kostenschätzung lt. Kostenvoranschlag: rund 800 Euro)

 

      Austausch der Haupteingangstüre, gegen ein sicher abschließbares Modell, das den Richtlinien des Brandschutzes entspricht (Kostenschätzung lt. Kostenvoranschlag und Rücksprache mit Amt 60: rund 30.000 Euro).

 

Auf Grundlage der Einholung entsprechender Angebote in Zusammenwirken mit der Fachstelle (Amt für Gebäudeservice) und unter Einholung der Zustimmung für die erforderlichen Maßnahmen bei der Vermieterin des Gebäudes (Katholische Bruderhausstiftung), beläuft sich die Kostenschätzung für alle erforderlichen Maßnahmen in Summe auf rund 40.000 Euro, die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 bei der Haushaltsstelle 1.4681.9450 zur Verfügung stehen. Für die Investitionskosten muss lt. Mietvertrag die Mieterin aufkommen.

 

 

 

Nach Umsetzung der genannten Maßnahmen kann man die Präsenz des Sicherheitsdienstes auf Zeiten minimieren, in denen kaum anderes Personal im Haus ist. Dies betrifft im Wesentlichen den Zeitraum von Freitag 15.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr.

 

Eine Fortführung der Sicherheitsdienstleistungen erfordert unter diesen Voraussetzungen ein neues Ausschreibungsverfahren. Aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten können weder die genannten bautechnischen Maßnahmen, noch ein Ausschreibungsverfahren vor Beendigung des aktuellen Vertragsverhältnisses umgesetzt werden. Um keine Lücke entstehen zu lassen, ist der bestehende Vertrag bis zu einem Umfang von 20% des ursprünglichen Auftragswertes (37.801,28 Euro) zu verlängern 47 Abs. 2 UVgO). Damit wäre der Zeitraum bis zum 31.01.2021 noch durch Sicherheitsdienstleistungen in der aktuellen Form abgedeckt.

In der Zwischenzeit könnten, aller Voraussicht nach, die genannten bautechnischen Maßnahmen umgesetzt werden, die im Anschluss eine Reduzierung der Kosten für Sicherheitsdienstleistungen ermöglichen würden.

 

Kalkuliert man unter Berücksichtigung der bisherigen Stundensätze für den Sicherheitsdienst

die Kosten für eine Fortsetzung der Dienstleistungen für den Zeitraum von Freitag 15.00 Uhr

bis Montag 07.00 Uhr, entstehen ab dem 01.02.2021 im Haushaltsjahr 2021 Kosten i. H. v.

rund 75.000,00 €, die planmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

 

sung:

 

Der Sicherheitsdienst wird im Rahmen eines Nachtrags zum bestehenden Vertrag gem. § 47

Abs. 2 UVgO für den Zeitraum bis zum 31.01.2021 verlängert. Hierfür stehen Haushaltsmittel i. H. v. 37.801,28 Euro auf der Haushaltsstelle 0.4681.6360 zur Verfügung.

 

Innerhalb dieses Zeitraums wird angestrebt, die genannten bautechnischen Maßnahmen für ein alternatives Sicherheitskonzept umzusetzen. Hierfür sind für das Haushaltsjahr 2021 Mittel i.H.v. 40.000 € auf der Haushaltsstelle 1.4681.9450 eingeplant.

Im Anschluss wird die Präsenz des Sicherheitsdienstes auf die o.g. Präsenzzeiten am

Wochenende eingeschränkt. Für das Haushaltsjahr 2021 stehen Haushaltsmittel i. H. v. 75.000,00 € auf der Haushaltsstelle 0.4681.6360 zur Verfügung.

 


 

Die Ausschüsse beschließen:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verwaltung, vorbehaltlich der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel, mit der Umsetzung des beschriebenen Sicherheitskonzeptes inkl. aller genannten baulich-technischen Veränderungen und der Anpassungen hinsichtlich der Sicherheitsdienstleistungen im Bürgerstift St. Michael zu beauftragen.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt, für einen

Nachtrag gem. § 47 Abs. 2 UVgO zum bestehenden Vertrag mit der Firma Götz-

Sicherheitsdienst GmbH über Sicherheitsdienstleistungen im Bürgerstift St. Michael, Mittel i. H. v. 37.801,28 € (20% des ursprünglichen Auftragswertes) zusätzlich zu den bisher eingeplanten Mitteln für das Haushaltsjahr 2021 auf der HhSt. 0.4681.6360 bereitzustellen.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt die Durchführung von baulich-technischen Veränderungen im Menschen-in-Not-Schutzhaus gemäß des beschriebenen Sicherheitskonzeptes. Im Haushaltsjahr 2021 sind hierfür Haushaltsmittel i. H. v. 40.000 € auf der Haushaltsstelle 1.4681.9450 eingeplant.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt eine

Fortführung der Sicherheitsdienstleistungen in veränderter Form gem. des

beschriebenen Sicherheitskonzeptes. Im Haushaltsjahr 2021 stehen hierfür Haushaltsmittel i. H. v. 75.000,00 € auf der Haushaltsstelle 0.4681.6360 zur Verfügung.