Vorlage - VO/20/17277/65  

 
 
Betreff: Neubau des Holzgartenstegs zwischen Grieser Spitz und Maria-Beer-Platz
Aufhebung des Vergabeverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
01.12.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Bisherige Befassung des Stadtrats

Mit Beschluss vom 18.09.2018 (VO/18/14596/65) wurde die Lagevariante 3 (Maria-Beer-Platz Grieser Spitz) für den Holzgartensteg festgelegt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den Planungswettbewerb für den Neubau des Holzgartenstegs vorzubereiten und der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung Gelegenheit zu geben, Anregungen einzubringen. Die Eckpunkte der Wettbewerbsauslobung sollen dem Ausschuss vor Veröffentlichung vorgelegt werden.

Mit Beschluss vom 16.07.2019 (VO/19/15681/65) wurde die Lagevariante 3 nach einer vertieften Untersuchung von sechs Varianten (zum Teil mit Untervarianten) als Grundlage für die Planungen bestätigt. Auch die sog. „Null-Variante“, d.h. der Verzicht auf die Errichtung einer Fuß- und Radwegeverbindung in diesem Bereich, wurde ausführlich behandelt. Die Ergebnisse der Bürgerinformation vom 03.04.2019 wurden zur Kenntnis genommen. Der Auftrag zur Auslobung des Planungswettbewerbs mit Einbindung der Öffentlichkeit wurde erteilt.

Am 11.02.2020 (VO/20/16412/65) nahm der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen das Ergebnis des Planungswettbewerbs zur Kenntnis. Im Anschluss sollten die drei Wettbewerbssieger ihre Beiträge überarbeiten. Das Verhandlungsverfahren sollte durchgeführt werden.

1. Sachstand

Der Planungswettbewerb wurde mit dem Preisgericht am 21./22.01.2020 abgeschlossen. Drei gleichrangige Preisträger wurden bestimmt. Diese hatten bis 21.04.2020 Zeit, ihre Beiträge nach den Hinweisen aus Preisgericht, Öffentlichkeit und Verwaltung zu überarbeiten sowie ein Modell, eine Kostenschätzung und ein Honorarangebot abzugeben. Alle Preisträger haben ihre Unterlagen für das VgV-Verfahren eingereicht.

Die überarbeiteten Beiträge liegen dem Vergabeamt vor, wurden allerdings bislang nicht geöffnet, da es im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und den damit verbundenen fehlenden Gewerbesteuereinnahmen nicht klar war, wie das Projekt in absehbarer Zeit geplant und realisiert werden kann.

Auf Grund der plötzlich und unerwartet fehlenden Haushaltsmittel besteht auf absehbare Zeit keine Möglichkeit zur Realisierung in der veröffentlichten Form. So sind im Investitionsprogramm 2020 2024 für den Holzgartensteg weder Planungs- noch Baumittel eingestellt.

Das Vergabeverfahren soll wegen der derzeit fehlenden Finanzierbarkeit aufgehoben werden.

Alle für das VgV-Verfahren eingereichten Unterlagen werden ungeöffnet an die drei Preisträger zurück gesendet. Es entsteht dann, nach aktueller Rechtsprechung, kein weiterer Anspruch auf Entschädigung oder entgangenen Gewinn.

Die drei Preisträger erhalten neben ihren Preisgeldern eine Aufwandsentschädigung für die Überarbeitung ihrer Beiträge. Diese Mittel sind im Haushalt für 2020 berücksichtigt.

2. Dem Bau- und Vergabeausschuss wird empfohlen, das Vergabeverfahren aufzuheben

Wenn jetzt die Ausschreibung aufgehoben wird, aber in ein paar Jahren ein neues Vergabeverfahren mit gleichem Planungsinhalt starten sollte, ist zuerst zu prüfen, ob die drei Preisträger gegebenenfalls einen Anspruch auf Fortführung des Verfahrens haben. Vor der Vergabekammer könnten die drei Preisträger eine Rücknahme der Aufhebung erwirken. Dieses Verfahren vor der Vergabekammer kann nur von betroffenen Bewerbern oder Bietern beantragt werden.

Eine komplett neue Ausschreibung des Wettbewerbs und des VgV-Verfahrens wäre immer dann erforderlich, wenn sich der Planungsinhalt oder die Vorgaben entgegen der bisherigen Veröffentlichung ändern.

Es ist nicht zu empfehlen, die Angebote jetzt zu öffnen, auszuwerten und einen ersten Platz zu vergeben, und dann das Verfahren ruhen zulassen. Die zwei unterlegenen Bieter könnten diese Entscheidung rügen und hätten die Möglichkeit einen Antrag auf Nachprüfung zustellen. Der erstplatzierte Bieter hätte, bei ordnungsgemäßer Fortführung des Verfahrens, Anspruch auf den Auftrag und gegebenenfalls später einen Anspruch auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatz. Wäre das spätere Abrufen der Vertragsleistungen mit einer Änderung der Inhalte oder Planungsziele verbunden, müsste aber ohnehin ein neues Verfahren durchgeführt werden.

3. Weiteres Vorgehen

Eine Weiterführung des laufenden Vergabeverfahrens wäre in Anbetracht aller Optionen nicht zu empfehlen. Es entstünden Ansprüche auf den Auftrag und gegebenenfalls später ein Anspruch auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatz. Das zu beauftragende Büro müsste man dann über Jahre vertrösten, bis Planungsleistungen überhaupt wieder finanziert werden können.

Wenn sich während der Zeitspanne bis zur Wiederaufnahme der Planungen Änderungen in der Aufgabenstellung, der örtlichen Situation, der technischen Anforderungen ergeben, müsste ohnehin neu ausgeschrieben werden.

Aufgrund der beschriebenen Situation ist die Aufhebung des Vergabeverfahrens die beste Option. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist dem Bau- und Vergabeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Der Ausschuss beschließt:

  1. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation bei der Stadt Regensburg wird das Projekt Holzgartensteg auf absehbare Zeit nicht fortgesetzt.
  2. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist dem Bau- und Vergabeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.