Sachverhalt:
I. Ausgangssituation Der Freistaat Bayern erhöht das Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ und ermöglicht die Steigerung der Anzahl an mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Ausleihe für Phasen des häuslichen Lernens. Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein mobiles Endgerät zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Schülerinnen und Schüler, denen aufgrund unzureichender technischer Ausstattung der verlässliche Zugang zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen zuhause bisher nicht möglich ist. Der Freistaat Bayern erweitert daher das bisherige Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ und erhöht die Fördermittel um einen zugesicherten Betrag von 38,5482% (Sockelbetrag) der bisherigen Fördersumme (897.697,00€ für die Stadt Regensburg) dieses Programms. Durch anschließende Restmittelvergabe kann die Zuwendung der Fördermittel auch etwas höher ausfallen. Demnach ist das Antragsverfahren zum Erhalt der maximalen Fördermittel angepasst zu gestalten.
Der Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen vom 23.07.2020 zur „Beschaffung von Leihgeräten für Schulen im Rahmen des DigitalPakt Schule“ mit der Umsetzung des ersten Förderprogramms „Sonderbudget Leihgeräte“ befindet sich bereits in Realisierung. Der hier vorliegende Beschluss erweitert somit den Beschluss von 23.07.2020.
Über den in der Förderrichtlinie festgelegten Rechtsrahmen sind alle Voraussetzungen für die Erhöhung des Umfangs der beschafften mobilen Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Die Förderrichtlinie "Sonderbudget Leihgeräte" (SoLe) trat am 06. Oktober 2020 in Kraft und setzt damit die Richtlinie von 10. Juni 2020 außer Kraft. Die Zuwendungsanträge können seither durch die Schulaufwandsträger gestellt werden.
Die Erhöhung des Sonderprogramms beinhaltet folgende Punkte:
Das Konzept der Stadt Regensburg zur Umsetzung der Förderung „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) beinhaltet den Einsatz von Laptops und Tablets. Als primärer Verwendungszweck ist die Bereitstellung von mobilen Endgeräten zur Ausleihe für Schülerinnen und Schüler gedacht. Die Ausgabe der Geräte (Laptops oder Tablets) wird in Verantwortung der jeweiligen Schule durchgeführt. Jede Ausleihe soll von Seiten der Schule durch eine Leihvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder mit den Schülerinnen und Schülern geregelt werden. Eine Leihvereinbarung wurde von Seiten der Stadt Regensburg an alle Schulen im Sachaufwand der Stadt Regensburg als Vorlage bereits zur Verfügung gestellt.
Der sekundäre Verwendungszweck ist die Nutzung der mobilen Endgeräte an der Schule. Nach der Verteilung der Geräte an die Schulen bleiben diese auch zur dauerhaften Nutzung vor Ort.
Um die Erhöhung der zur Verfügung stehenden mobilen Endgeräte bedarfsgerecht an den Schulen zur Ausleihe zu verteilen, finden von Seiten des Referates für Bildung Abstimmungen mit den Schulleitungen statt. Die Bedarfsabfrage vom Referat für Bildung zur konkreten Ausleihe wird mit den Parametern von Schülerzahlen, der Schulart und dem bereits bestehenden Bestand an mobilen Endgeräten abgeglichen. Grundsätzlich ist die Zuteilung der Geräte und Gerätearten nach Schularten gestaltet. Im Wesentlichen erhalten alle weiterführenden Schulen Laptops und alle Grundschulen und auch Sonderpädagogische Förderzentren Tablets. Die technische Konfiguration der Geräte ist wie im ersten Beschluss gestaltet. Eine Installation von WLAN Router in den privaten Haushalten der Schülerinnen und Schüler ist nicht vorgesehen. Weiter wird festgelegt, dass diese Geräte vom planmäßigen Austausch (Ersatzbeschaffung) ausgenommen sind.
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Die Stadt Regensburg stellt für alle öffentlichen Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich einen gemeinsamen Antrag, der spätestens bis zum 31. Oktober 2020 beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen war. Der Antrag wurde bereits vorsorglich gestellt. Die Beschaffungen sind bis 31.03.2021 in Auftrag zu geben. Aufgrund des umfangreichen Beschaffungsprozesses, der zeitintensiven Konfiguration, der Dauer der Verteilung der Geräte an die Schulen und der anschließenden Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler, wird hierbei auf eine zeitliche Festlegung verzichtet. Die Verwendungsnachweise sind dem Fördergeber bis spätestens 30.09.2021 beizugeben. Diese Frist ist bei der Umsetzung einzuhalten.
III. Finanzielle Auswirkungen Die Förderung für die Stadt Regensburg beläuft sich auf voraussichtlich 450.000 €.
Der Ausschuss für Bildung empfiehlt: Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
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