Vorlage - VO/20/17331/52  

 
 
Betreff: Neubau des Kinderhauses St. Nikolaus Reinhausen mit 4 Gruppen;
Wieshuberstraße 6;
Bauherr Kath. Kirchenstiftung St. Josef Reinhausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt 

 

 

Antragsteller

 

Katholische Pfarrkirchenstiftung Sankt Josef, Reinhausen

 

Bauvorhaben

 

Ersatzneubau Kinderhaus Sankt Nikolaus mit einem 3-gruppigen Kindergarten und einer Kinderkrippe r insgesamt 96 Kinder

 

Konzept

 

Auf der Fl. Nr. 449/2 wird an der Wieshuberstraße 6 ein neuer 3-gruppiger Kindergarten mit einer 1-gruppigen Kinderkrippe errichtet.

Im Zuge der Voruntersuchung wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt um eine Sanierung des bestehenden Kindergartens und einen Ersatzneubau zu untersuchen. Das Ergebnis war, dass eine Sanierung des alten Kindergartens unwirtschaftlich ist und ein Neubau zu bevorzugen ist.

Gemäß dem vorgegebenen Raumprogramm wird der Kindergarten mit einer Hauptnutzfläche von 624 m² errichtet, inkl. der Flächen für die Therapieräume.

Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein bestehender Kindergarten. Dieser wird im Zuge der Baumaßnahme zum Teil zurückgebaut und provisorisch, während der Baumaßnahme, in Betrieb gehalten. Die Stadt Regensburg hat die prov. Nutzung bereits genehmigt. Nach dem Umzug in den neuen Kindergarten wird der bestehende Kindergarten abgebrochen und die Außenanlagen dementsprechend hergerichtet. Die Außenanlagen werden so modelliert, dass sowohl im Untergeschoß, als auch im Erdgeschoß ein barrierefreier Zugang zu den Außenanlagen möglich ist. Das Gebäude selbst erhält aber einen Aufzug und ist im Inneren des Gebäudes jeweils barrierefrei ausgestattet.

Im unteren Geschoss befindet sich die Kinderkrippe mit Gruppenraum, Gruppennebenraum, Sanitär- und Schlafbereich. Als Zwischengelenk zu dem Kindergarten-Gruppenraum dienen ein großer Spielflur und der Mehrzweckraum. Neben dem Gruppenraum ist hier auch der Therapieraum, sowie der Personalraum angedacht, da diese Bereiche im Vergleich zu den oberen Geschossen die ruhigeren Bereiche in diesem Kindergarten sind.

Im oberen Geschoss erfolgt die Haupterschließung des Kindergartens. Angrenzend zum Haupteingang befinden sich hier die Küche, der Speiseraum und das Leiterinnenzimmer. Danach öffnet sich ein großer Spielbereich. An diesen Spielbereich sind die beiden Gruppenräume, Gruppennebenräume, sowie die Sanitäranlagen angegliedert.

Die Erschließung zum Untergeschoss erfolgt über eine großgige Treppe mit einer Aufweitung des Luftraumes, um den darunterliegenden Spielflur natürlich zu belichten.

Im Dachgeschoss befinden sich lediglich zwei Räume, zum einen ein Lager- und Hausmeisterraum, sowie ein Technikraum. Erschlossen wird dieser von außen, damit die Handwerker für Wartungs- oder Reparaturzwecke nicht durch den Kindergarten in das Gebäude gelangen müssen.

Die Erschließung für den neuen Kindergarten erfolgt über eine langgezogene Piazza an der sich Plätze für Fahrräder, Kinderwägen und das Müllhäuschen angliedern.

Bezüglich des Lüftungskonzepts wurden alle Räume mit Fensterelementen die zum Öffnen sind, in ausreichender Größe ausgestattet. Der Küchen und WC Bereich erhält eine mechanische Lüftungsanlage.

Baukonstruktion

Das Gebäude wird komplett in Massivbauweise errichtet.

Das untere Sockelgeschoss erhält eine verputzte Fassade, bzw. werden die Wände im erdberührten Bereich in Stahlbetonbauweise ausgeführt.

Das Obergeschoss welches als Massivbauwerk ausgeführt wird erhält eine Holzfassade.

Die Außenschale wird als Holzfassade in unterschiedlichen Abständen ausgebildet. Die Fenster werden in Holz-Alu-Konstruktion mit 3-facher Verglasung ausgeführt. Das Dachgeschoss wird als konventioneller Pfetten-Dachstuhl mit darüber liegender Profilblechdeckung ausgeführt.

Das Gebäude selbst wird vollflächig mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die Gruppen- und Gruppennebenräumen und Flure erhalten einen Kautschukbelag.

Die Nassräume und der Eingangsbereich erhalten einen Fliesenboden, in den notwendigen Teilbereichen erhalten die Wände, z. B. Herren-WC und Nasszellen, Fliesen. Die Geländer bei der Galerie und Treppe werden als Stabgeländer ausgeführt und erhalten eine engmaschige Anordnung um den Unfallschutz für Kinder zu gewährleisten. Die Wandoberflächen werden als verputzte und gestrichene Wandoberflächen ausgebildet. Zum Teil werden die Wände durch Einbauschränke ergänzt. Die Türen werden als Stahl-Umfassungszargen mit beschichteten Türblättern ausgebildet. Die Decken werden als abgehängte Gipskartondecke, in Teilbereichen als Akustikdecken ausgebildet.

 

Haustechnik

Die Sanitärinstallation erfolgt in Unterputz mit Spülkästen und wassersparenden Armaturen. Die Warmwasserversorgung wird mit Untertisch-Durchlauferhitzer oder Boilern ausgeführt, incl. einem Verbrüh-Schutz für Kinder.

Die Heizungsanlage wird als Luftwärmepumpe ausgeführt - zusätzlich wird die Luftwärmepumpe, sollte das Budget dies noch ermöglichen, während der Bauphase bereits mit einer PV-Anlage unterstützt.

Die Lüftungsanlage wird für die notwendigen Räume mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet - dies sind WC, Nassräume und der Küchenbereich.

Die Elektroinstallation wird als konventionelle Elektroinstallation ausgeführt die Beleuchtung wird mit LED-Technik realisiert.

Kelheim, den 06.11.2020

ppa. Jonathan Schmidt

Architekt B.A. | Master of Arts M.A.

raith architekten gmbh

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Im Entwurf des Investitionsprogramm 2020 - 2024 ist die Maßnahme „Kinderhaus St. Nikolaus“ (IP-Maßnahme 4648/07) mit einem zu leistenden Baukostenzuschuss in Höhe von 2.750.000,- Euro eingeplant.

 

3. Zeitlicher Ablauf

r die Maßnahme werden gem. Art. 10 BayFAG Mittel bei der Regierung der Oberpfalz beantragt. Die Fertigstellung ist im 3. Quartal 2023 zu erwarten.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Kinderhauses St. Nikolaus Reinhausen mit 3 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe auf dem Grundstück der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Reinhausen.

 

  1. Die Kath. Kirchenstiftung St. Josef Reinhausen erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt FAG Zuschüsse.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 


Anlagen:

-          Grundrisse

-          Ansichten und Schnitt

-          Umgriff und Lageplan

-          dagogisches Konzept

-          Kostenberechnung

-          Bedarfsanerkennung Amt 66

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundrisse (14199 KB)    
Anlage 6 2 Ansichten und Schnitt (14549 KB)    
Anlage 5 3 Umgriff und Lageplan (14831 KB)    
Anlage 2 4 Pädagogisches Konzept (1809 KB)    
Anlage 4 5 Kostenberechnung (998 KB)    
Anlage 3 6 Bedarfsanerkennung Amt 66 (532 KB)