Vorlage - VO/20/17359/11  

 
 
Betreff: Coronabedingter Zuschuss für die städtische Kantine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
18.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Die Labora Regensburg gGmbH betreibt seit 2012 die städtische Kantine. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten läuft die Kantine inzwischen sehr gut. In den Jahren 2018 und 2019 wurden im Durchschnitt 152 bzw. 169 Essen pro Arbeitstag verkauft. Für das Jahr 2020 gilt dies nicht. Bedingt durch die Corona-Krise sind die Verkaufszahlen der städtischen Kantine stark zurückgegangen und belaufen sich nach derzeitigem Stand auf durchschnittlich 85 Essen pro Arbeitstag.

 

Dieser starke Umsatzrückgang ist auf verschiedene Gründe und Entwicklungen während der Corona-Pandemie zurückzuführen, vor allem zu Beginn der Pandemie sind die Verkaufszahlen der städtischen Kantine beachtlich gesunken.

Aufgrund des Infektionsschutzes mussten diverse Maßnahmen ergriffen werden, die für die Verkaufszahlen nicht förderlich, aber zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben und zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig waren. So mussten die Sitzplätze zur Einhaltung des Mindestabstandes reduziert, die Salatbar geschlossen und externe Besucher der Stadtverwaltung von der Nutzung der Kantine ausgeschlossen werden. Mitte März wurde die Anzahl der Kantinenbesucher dann auf 30 Personen beschränkt und Ende März durften Speisen sogar nur noch zum Mitnehmen ausgegeben werden.

Neben diesen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben haben sich sicherlich auch die städtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf die Besucherzahlen in der Kantine ausgewirkt. Die Erhöhung der Zahl der Telearbeitsplätze innerhalb der Stadtverwaltung, die Freistellung vom Dienst für Risikogruppen und der von einigen Dienststellen im Frühjahr eingeführte Schichtbetrieb blieb bei den Verkaufszahlen der Kantine nicht unbemerkt.

In der Summe hat das dazu geführt, dass im März die Essenszahlen auf ein Drittel des normalen Verkaufs zurückgegangen sind. Die Kantine konnte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Zur Vermeidung noch größerer Verluste wurde die städtische Kantine vom 01. April bis 26. Mai 2020 geschlossen und Labora hat für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt.

Da die meisten Vorgaben und Rahmenbedingungen nach wie vor Bestand haben, hat sich die wirtschaftliche Situation der Kantine auch nach der Wiedereröffnung Ende Mai nicht erholt. Zwar erreichen die Verkaufszahlen inzwischen immerhin die Hälfte des Vorjahresniveaus, aber dies ist nach wie vor im defizitären Bereich.

 

Im September 2020 hat die Katholische Jugendfürsorge als Gesellschafter der Labora gGmbH das Gespräch mit der Stadt gesucht und um einen Zuschuss für den Betrieb der städtischen Kantine gebeten. Gemäß der vorgelegten Übersicht der Kosten und Erlöse erwirtschaftete die Kantine bis August 2020 einen Verlust von 45.580 €. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Werte für September bis Dezember rechnet die Katholische Jugendfürsorge mit einem Verlust von 66.843 € im Jahr 2020.

 

Verschiedene Gründe sprechen dafür, die Labora gGmbH seitens der Stadt Regensburg mit einem Zuschuss zu unterstützen.

 

  1. Die schwierige wirtschaftliche Lage ist nicht von Labora verschuldet, sondern allein auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Pächter hat sich auf die stetig ändernden Rahmenbedingungen eingestellt und versucht die Verkaufszahlen zu erhöhen.
  2. Die Labora gemeinnützige GmbH ist eine „Inklusionsfirma“, die Menschen beschäftigt, die am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Bis zu 50 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine anerkannte Behinderung. Inklusionsfirmen nehmen auf die Besonderheiten leistungsgeminderter Menschen Rücksicht, die nicht, nicht mehr oder noch nicht außerhalb einer Inklusionsfirma auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können. Die Stadt Regensburg könnte dazu beitragen, diese wichtigen Arbeitsplätze zu sichern.
  3. Sollte Labora aufgrund der Verluste den Betrieb der städtischen Kantine einstellen, endet zunächst der Kantinenbetrieb für die städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es muss ein neuer Pächter gesucht werden. Ob ein neuer Pächter gefunden wird und dieser den Qualitätsstandard von Labora halten kann, kann nicht abgeschätzt werden. Es besteht die Gefahr, dass dies der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist. Ein neuer Pächter könnte zu Beginn weniger Nachfrage bekommen und dadurch gezwungen sein, kleinere Portionen oder schlechtere Qualität zu bieten oder das Personal und damit den Service zu reduzieren. Damit würde wiederum die Nachfrage sinken und dies würde weitere Verschlechterungen nach sich ziehen.

 

Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, der Labora gemeinnützige GmbH für das Jahr 2020 einen einmaligen Zuschuss von 22.500 € zu zahlen. Damit wird die Hälfte der bis August entstandenen Verluste abgedeckt. Sollten sich die für die Monate September bis Dezember prognostizierten Werte bestätigen, würde der Zuschuss ein Drittel des Verlustes ausgleichen.

 

Bei den Überlegungen zur Höhe des Zuschusses hat sich das Personalamt an der Bezuschussung während der Anfangsjahre der städtischen Kantine orientiert. Beginnend mit dem Jahr 2012 wurde seitens der Stadt über 4 Jahre hinweg ein degressiver Zuschuss in Form einer freiwilligen Leistung gewährt. Dieser sollte die Verluste ausgleichen, die aufgrund der damals innerhalb der Stadtverwaltung fehlenden „Kantinenkultur“ entstanden sind. So wurde im Jahr 2012 ein Zuschuss von 20.000 € gewährt, der in den folgenden drei Jahren jeweils um 5.000 € gemindert wurde. Der Zuschuss für das Jahr 2012 deckte ca. 37% der tatsächlich im Jahr 2012 entstandenen Verluste ab.

 

Aus kommunalrechtlicher Sicht kann der geplante Zuschuss in Höhe von 22.500 € aus allgemeinen wirtschaftlichen Überlegungen (Billigkeitsgedanke) gewährt werden. Dieser Rechtsgedanke liegt im Übrigen auch der Vorlage zum (teilweisen) Erlass von gewerblichen Mieten und Pachten zugrunde. In der gegenwärtigen Situation ist es nicht ausreichend wie ohnehin praktiziert - lediglich auf den Pachtzins (nahezu) zu verzichten. Vielmehr soll die „Labora Regensburg GmbH“ mit einem Zuschuss unterstützt werden, um eine pandemiebedingte Insolvenz oder Kündigung durch diese zu verhindern (siehe oben).

 

Die Prüfung der beihilferechtlichen Zulässigkeit dieser Bezuschussung hat ergeben, dass keine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV vorliegt. Angesichts der Lokalität fehlt es in der vorliegenden Konstellation am Tatbestandsmerkmal der „Handelsbeeinträchtigung“.

 

Die Auszahlung des Zuschusses kann aus haushaltsrechtlichen Gründen aber erst im Jahr 2021 erfolgen. Der Zuschuss an Labora wird nur dann in Höhe von 22.500 € gewährt, wenn aus dem abschließenden Jahresergebnis der Städtischen Kantine hervorgeht, dass ein Verlust in mindestens dieser Höhe entstanden ist.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Stadt Regensburg gewährt der Labora Regensburg gGmbH für die im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie nachweislich entstandenen Verluste der städtischen Kantine einen einmaligen Zuschuss von maximal 22.500 €.