Vorlage - VO/20/17378/RV  

 
 
Betreff: Beschaffung von Luftfiltern und CO2-Sensoren für alle öffentlichen Schulen im Stadtgebiet Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Vorberatung
11.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
18.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 22. September 2020 und 01. Oktober 2020 ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Millionen Euro die Träger von Schulen und anderer Bildungs-/Betreuungseinrichtungen bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutz vor COVID19 unterstützt.

 

Die Förderung umfasst zum einen den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion, zum anderen die Beschaffung von CO2-Sensoren.
Es besteht jedoch keine allgemeine Vorgabe oder dringende Empfehlung aus der Wissenschaft, alle Unterrichtsräume und Lehrerzimmer einer Schule mit Luftfiltern auszustatten. Deswegen sind sie primär für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können, gedacht. Dies ist insbesondere anzunehmen für

  • ume mit Oberlicht oder sehr kleinen Fensterflächen,
  • innenliegende Fachräume,
  • ume mit raumlufttechnischen Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können.

Die Beschaffung von CO2-Sensoren ist für grundtzlich jedes Klassenzimmer und für jeden Fachraum förderfähig. Die Sensoren sollen der Lehrkraft anzeigen, wann es Zeit wird zu lüften.

Die CO2-Sensoren sind für alle relevanten gut belüftbaren Räume gedacht, die Luftreinigungsgeräte für jene Zimmer, welche durch das Öffnen der Fenster nicht ausreichend durchgelüftet werden können.
Dass diese entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen, hat der Schulaufwandsträger im Zuwendungsantrag zu bestätigen.

Der Zeitraum für förderfähige Beschaffungen reicht vom 01. Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021. Als Beschaffung gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Somit

  • ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 1. Oktober zugelassen,
  • nnen Beschaffungen auch nach Antragstellung erfolgen und
  • hren etwaige verzögerte Lieferungen nicht zu Problemen im Hinblick auf die Förderung.

Stand 05. November 2020 haben alle 35 öffentlichen Regensburger Schulen insgesamt 115 Luftfilter und ca. 1.200 CO2-Sensoren beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Beschaffung der 115 Luftreinigungsgeräte gestaltet sich aufgrund der technischen Voraussetzungen, der engeren Förderrichtlinien und der detaillierten Abfragen (Raumgröße, Zimmernummer, Nutzungsart) deutlich aufwändiger als die Beschaffung der CO2-Sensoren. Besonders die technischen Voraussetzungen der Filter können nur wenige angebotene Modelle erfüllen, des Weiteren muss das passende Modell für die jeweilige Raumgröße gefunden werden. Die starke Auslastung des Marktes erschwert zusätzlich eine zeitnahe Beschaffung.
Bezüglich der Luftfilter wird mit Ausgaben in Höhe von 150.000 220.000 € gerechnet.

Die Kosten für die CO2-Sensoren belaufen sich auf insgesamt ca. 99.000,-- €.
In Absprache mit dem Vergabeamt und mit Zustimmung der Regierung der Oberpfalz wurde in diesem Fall eine Direktvergabe durchgeführt, um eine möglichst geringe Lieferzeit einhalten zu können.
Beauftragt wurde eine Firma, welche ab KW 47 wöchentlich 200 Stück an die betroffenen Schulen ausliefert.
Der Betrag in Höhe von ca. 99.000,-- wird zu 100% durch die Förderung der Regierung der Oberpfalz gedeckt.

r Art und Umfang der Förderung mit der Zielrichtung eines möglichst schlanken Verfahrens wurden vom Fördergeber zwei Ansätze kombiniert:

  • Die Zuwendung für mobile Luftreinigungsgeräte erfolgt auf Antrag als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag. Die Förderung wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500 Euro je Raum begrenzt.

 

  • Die Zuwendung für CO2-Sensoren erfolgt in Form eines Festbetrags i.H.v. 7,27 Euro je Schülerin und Schüler auf der Grundlage der Amtlichen Schülerzahlen des Schuljahres 2019/2020, höchstens jedoch in der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten. Die Festbetragsfinanzierung wird nach Abruf durch die Schulaufwandsträger als einmalige Zuwendung ausgezahlt.

Das heißt, die Stadt Regensburg als Schulaufwandsträger hat keinen Eigenanteil zu leisten.

Die Zwischenfinanzierung der CO2-Sensoren und Luftfilter muss bis zum Eingang der Fördergelder der Regierung der Oberpfalz seitens der Stadtverwaltung gesichert sein. Geschätzte Gesamtkosten: 250.000 320.000 €.

 

 


Der Bildungsausschuss empfiehlt / der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung der Luftfilter und CO2-Sensoren durchzuführen.