Vorlage - VO/20/17381/51  

 
 
Betreff: Aktualisierung der Richtlinien zum Pflegekinderwesen zum 01.01.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Den vorliegenden Richtlinien zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII liegen die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags, gültig ab 01. Januar 2021, zugrunde.
     
  2. Die Pauschalen für den Unterhalt für die Pflegekinder (Unterhaltsbeitrag) orientieren sich gemäß den o. g. Empfehlungen am Mindestunterhalt. Dieser richtet sich seit 01.01.2016 gemäß § 1612a Absatz 1 Satz 2 BGB als Bezugsgröße unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Zur Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor (Existenzminimumbericht). Ausgehend von diesem Bericht wird der konkrete Betrag des Mindestunterhalts gemäß

§ 1612 a Absatz 4 BGB alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung festgelegt (Mindestunterhaltsverordnung).
Zum 01.01.2020 trat die neue Unterhaltsverordnung in Kraft. Die dort festgelegten Beträge sind Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsbedarfes im vorliegenden Entwurf der Pflegekinderrichtlinien ab 01.01.2021.

 

  1. Für die Stadt Regensburg errechnen sich aufgrund der Änderung der Richtlinien für die Vollzeitpflege mit Wirkung ab 01.01.2021 kassenwirksam für das Haushaltsjahr 2021 Mehrausgaben in Höhe von rd. 7.000 € (Steigerung der Pflegepauschalen zwischen 0,45 % und 0,7 %, Haushaltsansatz 2021: 1.144.000,00 € davon 0,6 % = 6.864,00 €). Eine Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch den Zweckbindungsring 5017.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII laut anhängendem Entwurf vom 09.11.2020 werden beschlossen. Sie treten mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft.

 


Anlagen:

 

-          Richtlinien der Stadt Regensburg zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII (Entwurf vom 09.11.2020)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Vollzeitpflege ab 01.01.2021 Entwurf vom 09.11.2020 (463 KB)