Vorlage - VO/20/17386/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024;
Investitionsprogramm 2020 bis 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2020 bis 2024 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2020 bis 2024 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene auf Basis der Vorschläge des Referates für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen mit dem Planungs- und Baureferat und den weiteren Änderungen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 zugesandt.

 

Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 wurde von den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

01.10.2020

Ausschuss für Wirtschaft

07.10.2020

Kulturausschuss

14.10.2020

Bildungsausschuss

15.10.2020

Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz

20.10.2020

Sportausschuss

22.10.2020

Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen

27.10.2020

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen

28.10.2020

Jugendhilfeausschuss

 

Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 vom 30.10.2020 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

In der beiliegenden ‚Änderungsaufstellung’ sind die Abweichungen zwischen den in den Fachausschüssen vorberatenen und empfohlenen Teil-Verwaltungsentwürfen und dem endgültigen Verwaltungsentwurf vom 30.10.2020 aufgeführt und erläutert.

 

Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.

 

Hinweis:
Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen!

 

 


II. Volumen des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 - Entwurf -

 

Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 schließt bei den ‚Kosten’ sowie bei den ‚Zuwendungen und den Beiträgen u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2020 bis 2024

 

Gesamt

 

2020

einschl.

Nachtrag

 

2021

 

2022

 

2023

 

2024

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

680.960

127.863

157.745

126.910

134.921

133.521

136.192

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

184.373

30.431

40.536

30.567

35.019

47.820

36.875

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungs-saldo

- 496.587

- 97.432

- 117.209

- 96.343

- 99.902

- 85.701

- 99.317

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

 - vgl. Anlagen II sowie III -

 

Zuzüglich sind ab dem Haushaltsjahr 2021 die Investitionen für die ‚Stadtbahn‘ – UA 7929 im Wirtschaftsplan 2021 mit Vermögens- und Investitionsplan 2021 - 2024 der eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ i.H.v. 5.620 T€ (teilw. netto) ausgewiesen.

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 mit rd. 721,3 Mio. € weist das vorliegende Programm 2020 bis 2024 mit rd. 681,0 Mio. € (bzw. rd. 686,6 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) rd. 40,3 Mio. € (bzw. rd. 34,7 Mio. €) weniger aus. Das Investitionsvolumen liegt somit niedriger als in den beiden Vorjahren, allerdings weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

 

Eine Reduzierung ist in fast allen Bereichen zu verzeichnen. Die deutlichsten Rückgänge weisen die Einzelpläne „Gesundheit, Sport, Erholung“ mit rd. 13,9 Mio. € und „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ mit rd. 12,9 Mio. € auf; der Einzelplan „Schulen“ steigt dagegen um rd. 11,5 Mio. €.

 

Die Anpassung des Investitionsprogramms berücksichtigt folgende Parameter:

 - niedrigere Steuereinnahmen

 - Einsatz der Allgemeinen Rücklage ausschließlich zum Abgleich des Verwaltungshaushalts

   und nicht zur Finanzierung von Investitionen

 - Anstieg der Netto-Neu-Verschuldung

 - Umsetzbarkeit

 - Priorisierung

 

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass mit den vorhandenen Kapazitäten durchschnittlich ein Volumen von rd. 500 Mio. € umgesetzt werden konnte; rechnet man kapazitätssteigernde Effekte (wie u.a. Besetzung von bereits geschaffenen Stellen (insb. beim Hochbauamt) und weitere vorhandene Projektstellen (insb. beim Direktoralbereich) sowie Kapazitäten bei den städtischen Töchtern, die Vorhaben im Auftrag der Stadt realisieren) hinzu, ist ein Volumen von etwa 685 Mio. € grundsätzlich umsetzbar.

 

Zusätzlich kommen jedoch auch noch die IP- Haushaltsausgabereste i. H. v. rd. 114,2 Mio. € hinzu, die bereits finanziert sind.

 

Zusammen mit dem laufenden IP der Stadt und der Stadtbahn, die durchschnittlich zu 75 % kreditfinanziert werden, sind im IP-Zeitraum insgesamt rd. 800 Mio. € an Mitteln für Investitionen vorgesehen, die es abzuarbeiten gilt.

Unter der Annahme, dass etwa 685 Mio. € umsetzbar sein werden, würden auf 2025 neuerlich IP-Haushaltsausgabereste i.H.v. vsl. 115 Mio. € übertragen werden müssen.

 

Die tatsächliche IST-Verschuldung würde Ende 2024  382 Mio. € betragen. Allerdings müsste zugleich ein Haushaltseinnahmerest für Kreditaufnahmen mit 87 Mio. € zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste auf 2025 vorgetragen werden. Insgesamt ergäbe sich dann eine Soll-Verschuldung von 469 Mio. € (vgl. auch Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2024; Mittelfristige Finanzplanung“ - VO/20/17387/20).

 

 

Die vorgesehenen Investitionen leisten auch weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Aufwertung der Infrastruktur und zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des Standortes Regensburg.

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ (nur in 2020) und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (nur in 2020) sowie den Einnahmen aus Krediten (ab 2021 ff).

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = Ressortprinzip bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = Funktionalprinzip bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm 2020 bis 2024

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2019 bis 2023

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

2

Schulen

164.207,9

24,11 %

152.703,1

21,17 %

11.504,8

6

Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr

158.065,0

23,21 %

166.577,5

23,10 %

- 8.512,5

7

Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung

125.855,0

18,48 %

138.745,0

19,24 %

- 12.890,0

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

680.959,8

100,00 %

721.266,0

100,00 %

- 40.306,2

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 2 sowie 6 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen - wie im Vorjahr - in etwa rd. zwei Drittel des Investitionsvolumens.

 


Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm 2020 bis 2024

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2019 bis 2023

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

94

Hochbaumaßnahmen

 

311.026,9

45,67 %

291.157,6

40,37 %

19.869,3

95

Tiefbaumaßnahmen

167.922,4

24,66 %

195.395,7

27,09 %

- 27.473,3

93

Vermögenserwerb

113.533,5

16,67 %

117.895,0

16,35 %

- 4.361,5

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

48.269,0

7,09 %

65.342,0

9,06 %

- 17.073,0

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

680.959,8

100,00 %

721.266,0

100,00 %

- 40.306,2

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil unverändert mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.

 

Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 5, 7 und 2 sowie zum anderen bei den ‚Hoch- ‘ (Gr. 94) und ‚Tiefbaumaßnahmen‘ (Gr. 95) sowie bei den ‚Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen‘ (Gr. 98) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen:

  • ‚Leichtathletik-Trainingshalle‘ – Neubau - Kapitaleinlage zum Bau und Grunderwerb (UA 5606/00: - 17,4 Mio. € (UGr. 936))
  • ‚Wohnungspakt Bayern – Guerickestraße 35‘ - Neubau (UA 6200/05: + 17,0 Mio. € (Gr. 94))
  • ‚GS Kreuzschule (ehem. GS West)‘ – Neubau (UA 21106/00: - 12,8 Mio. € - u.a. Gr. 94:
    - 10,2 Mio. €)
  • ‚GS Sallerner Berg‘ – Neubau (UA 21111/00: + 11,6 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 10,0 Mio. €)
  • ‚Hallenbad - Ost‘ – Neubau - Kapitaleinlage zum Bau und Grunderwerb (UA 5700/00:
    + 11,4 Mio. € (UGr. 936))
  • ‚Zentraler Omnibusbahnhof einschl. Provisorium‘ – Neuerrichtung (UA 7920/01: + 11,2 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 11,0 Mio. €)
  • ‚Erwerb unbebauter Grundstücke – jährlicher Ansatz‘ (UA 8819/01: + 10,7 Mio. € (UGr. 932))
  • ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiet‘ (UA 6157/00:
    - 10,2 Mio. € (Gr. 95))
  • ‚Werner-von-Siemens-Gymnasium (Osttrakt)‘ – Generalsanierung und Erweiterung (UA 2355/03: + 9,7 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 8,4 Mio. €)
  • ‚Dultplatz – Technische Anlagen‘ – Neuordnung und Erneuerung (UA 7311/01: - 7,9 Mio. € - u.a. Gr. 96: - 4,8 Mio. €
  • ‚Parkierungsanlage Gräßlschleife‘ - Errichtung (UA 6815/52: - 7,3 Mio. € - u.a. UGr. 936:
    - 3,2 Mio. €, Gr. 98: - 3,0 Mio. €)
  • ‚Frankenstraße einschl. Frankenbrücke‘ – Ausbau bzw. Neubau (UA 6608/00: + 7,0 Mio. € (Gr. 95))
  • ‚Otto-Schwerdt (MS)‘ – Erweiterung des Schulgebäudes (UA 21301/01: + 6,7 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 6,0 Mio. €)
  • ‚Hauptfeuerwache‘ – Neubau (UA 1313/01: - 5,1 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 3,7 Mio. €)
  • ‚Mobilitätstreff Unterer Wöhrd‘ - Errichtung (UA 6815/51: - 5,1 Mio. € - u.a. Gr. 95: - 2,3 Mio. €, Gr. 98: - 2,5 Mio. €)

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. der graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen.

 - vgl. Anlagen II - II a sowie III - III a -

 

Die größeren Einzelprojekte (94 (d.s. ~ 22,5 %) von 418 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 umfassen im Planungszeitraum insgesamt etwa 60 % des Gesamtvolumens.

 

Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen ab 10,0 Mio. € im Planungszeitraum

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

 

 

 

 

in T€

 

 

 

 

 

 

21111

u.a.

XX

Schulzentrum Sallerner Berg

- Neubau -

(4 Einzelvorhaben)

40.414,0

 

(Gesamtkosten 80.333,4)

 

2402

09

Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner

Städtische Berufsschule II

Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche

31.088,0

 

(Gesamtkosten 33.762,2)

 

7920

01

Zentraler Omnibusbahnhof
am Hauptbahnhof
einschl. Interims-ZOB als Provisorium
- Neuerrichtung -

24.700,0

 

(Gesamtkosten 71.600,0)

 

4641

XX

diverse städtische Kindertagesstätten und -häuser

(13 Einzelvorhaben)

23.525,70

 

(Gesamtkosten 37.443,0)

 

3102

18

Zentraldepot und Archiv für die Museen und Archiv der Stadt Regensburg

- Neubau -

22.985,0

 

(Gesamtkosten 28.690,0)

 

7009

XX

diverse Gebiete
Selektive Kanalerneuerungen

(28 Einzelvorhaben)

22.630,0

 

(Gesamtkosten 74.480,0)

 

2355

03

Werner-von-Siemens-Gymnasium

- Ersatzneubau Osttrakt
mit Erweiterung für G 9 -

22.350,0

 

(Gesamtkosten 54.379,4)

 

6200

05

"Wohnungspakt 'Bayern"
"Kommunales Wohnraumförderprogramm"
'Guerickestraße 35'

- Neubau -

22.000,0

 

(Gesamtkosten 24.400,0)

 

5700

00

Hallenbad Ost
- Errichtung -

21.840,0€

 

(Gesamtkosten 23.770,0)

 

4648

XX

Errichtung von diversen Kinderbetreuungseinrichtungen

- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -
- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse - (19 Einzelvorhaben sowie 1 Pauschalveranschlagung)

20.965,0

 

(Gesamtkosten 29.483,0)

 

1313

01

Berufsfeuerwehr

Neubau der Hauptfeuerwache

19.419,0

 

(Gesamtkosten 49.928,3)

 

8819

01

Erwerb unbebauter Grundstücke

- jährlicher Ansatz -

18.650,0

 

0699

09

'Neues Rathaus'

diverse Instandsetzungen und Sanierungen

15.830,5

 

1192

00

Notwohnanlage Aussiger Str. 23 - 29a

- Ersatzneubau -

14.280,0

 

(Gesamtkosten 23.420,0)

 

21502

01

Konradschule (GS und MS)

- Erweiterung und Umbau -

13.248,0

 

(Gesamtkosten 15.048,0)

 

8809

u.a.

88

ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne und Pionierkaserne mit neuem technischen Bereich

- Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung -
(4 Einzelvorhaben)

12.200,0

 

(Gesamtkosten 29.490,0)

 

4645

XX

diverse städtische Kinderhorte

(9 Einzelvorhaben)

11.283,0

 

(Gesamtkosten 17.157,0)

 

6900

01

Hochwasserfreilegung'Regensburg'an Donau und Regen

- Hochwasserschutz-Planung-Hochwasserschutz-Umsetzung -

11.050,0

 

(Gesamtkosten 65.250,0)

 

21105

02

Grundschule Königswiesen

- Aufstockung und Sanierung des Schulgebäudes -

10.739,0

 

(Gesamtkosten 18.254,9)

 

0601

00

Beschaffungen für städtische Dienststellen im Rahmen der Realisierung von DV-Maßnahmen

10.677,0

 

(Gesamtkosten 31.082,9)

 

21301

01

Otto-Schwerdt (MS)

- Erweiterung des Schulgebäudes -

10.285,0

 

(Gesamtkosten 10.785,0)

 

7920

00

Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
- jährlicher Ansatz -

10.000,0

 

 

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’ insgesamt

410.159,2

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2019 bis 2023
     mit dem Investitionsprogramm 2020 bis 2024 - Entwurf -

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2019 bis 2023 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

 - vgl. Anlage II - III sowie IV -

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2019)

2020

2021

2022

2023

(2024)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2019 bis 2023

721.266

(121.259)

167.520

156.881

142.154

133.452

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2020 bis 2024

680.960

-

127.863

157.745

126.910

134.921

(133.521)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

- 40.306

-

- 39.657

864

- 15.244

1.469

-

 

 

 

- 52.568

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

 

 

Gesamt

(2019)

2020

2021

2022

2023

(2024)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2019 bis 2023

172.533

(24.555)

38.866

39.124

33.159

36.829

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2020 bis 2024

184.373

-

30.431

40.536

30.567

35.019

(47.820)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

11.840

-

- 8.435

1.412

- 2.592

- 1.810

-

 

 

 

- 11.425

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „Kosten“ (= - 5,6 %) gesunken, allerdings die „Zuwendungen und Beiträge“ (= + 6,9 %) gestiegen.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2020 bis 2023, so ist jeweils eine Reduzierung ausgabenseitig um 52,6 Mio. € sowie einnahmeseitig um 11,4 Mio. € zu verzeichnen.

 

Finanzierungsquote 2020 bis 2023

(Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen)

 

 

 

(2019)

 

2020

 

2021

 

2022

 

2023

 

(2024)

nachrichtlich

Durchschnitt
2020 bis 2023

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2019 bis 2023

(20,25 %)

23,20 %

24,94 %

23,33 %

27,60 %

-

24,77 %

aus Investitionsprogramm

2020 bis 2024

-

23,80 %

25,70 %

24,09 %

25,96 %

(35,81 %)

24,88 %

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote bleibt in diesem Zeitraum nahezu unverändert bei knapp 25 %.

 

Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

  

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 vom 30.10.2020 wird zugestimmt.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

  • Änderungsaufstellungen des Verwaltungsentwurfes des Investitionsprogramms 2020 bis 2024
    -> Abweichung des endgültigen Verwaltungsentwurfs vom 30.10.2020 gegenüber den in den Fachausschüssen vorberatenen und empfohlenen Teil-Verwaltungsentwürfen
    - Anlage I –
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage II und II a -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage III und III a -
  • Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2019 bis 2023
    - Anlage IV -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2021 - Investitionsprogramm 2020 - 2024 - Anlagen-I (83 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2021 - Investitionsprogramm 2020 - 2024 - Anlagen-II-III (683 KB)    
Anlage 3 3 HAUSHALT 2021 - Investitionsprogramm 2020 - 2024 - Anlagen-IV (114 KB)