Sachverhalt:
I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2020 bis 2024 - Entwurf -
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.
Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Die Aufstellung des Programmentwurfes 2020 bis 2024 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene auf Basis der Vorschläge des Referates für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen mit dem Planungs- und Baureferat und den weiteren Änderungen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse.
Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 zugesandt.
Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 wurde von den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 vom 30.10.2020 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
In der beiliegenden ‚Änderungsaufstellung’ sind die Abweichungen zwischen den in den Fachausschüssen vorberatenen und empfohlenen Teil-Verwaltungsentwürfen und dem endgültigen Verwaltungsentwurf vom 30.10.2020 aufgeführt und erläutert.
Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.
Hinweis:
Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 schließt bei den ‚Kosten’ sowie bei den ‚Zuwendungen und den Beiträgen u.ä.’ mit folgenden Werten:
Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen. - vgl. Anlagen II sowie III -
Zuzüglich sind ab dem Haushaltsjahr 2021 die Investitionen für die ‚Stadtbahn‘ – UA 7929 im Wirtschaftsplan 2021 mit Vermögens- und Investitionsplan 2021 - 2024 der eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ i.H.v. 5.620 T€ (teilw. netto) ausgewiesen.
Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 mit rd. 721,3 Mio. € weist das vorliegende Programm 2020 bis 2024 mit rd. 681,0 Mio. € (bzw. rd. 686,6 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) rd. 40,3 Mio. € (bzw. rd. 34,7 Mio. €) weniger aus. Das Investitionsvolumen liegt somit niedriger als in den beiden Vorjahren, allerdings weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Eine Reduzierung ist in fast allen Bereichen zu verzeichnen. Die deutlichsten Rückgänge weisen die Einzelpläne „Gesundheit, Sport, Erholung“ mit rd. 13,9 Mio. € und „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ mit rd. 12,9 Mio. € auf; der Einzelplan „Schulen“ steigt dagegen um rd. 11,5 Mio. €.
Die Anpassung des Investitionsprogramms berücksichtigt folgende Parameter: - niedrigere Steuereinnahmen - Einsatz der Allgemeinen Rücklage ausschließlich zum Abgleich des Verwaltungshaushalts und nicht zur Finanzierung von Investitionen - Anstieg der Netto-Neu-Verschuldung - Umsetzbarkeit - Priorisierung
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass mit den vorhandenen Kapazitäten durchschnittlich ein Volumen von rd. 500 Mio. € umgesetzt werden konnte; rechnet man kapazitätssteigernde Effekte (wie u.a. Besetzung von bereits geschaffenen Stellen (insb. beim Hochbauamt) und weitere vorhandene Projektstellen (insb. beim Direktoralbereich) sowie Kapazitäten bei den städtischen Töchtern, die Vorhaben im Auftrag der Stadt realisieren) hinzu, ist ein Volumen von etwa 685 Mio. € grundsätzlich umsetzbar.
Zusätzlich kommen jedoch auch noch die IP- Haushaltsausgabereste i. H. v. rd. 114,2 Mio. € hinzu, die bereits finanziert sind.
Zusammen mit dem laufenden IP der Stadt und der Stadtbahn, die durchschnittlich zu 75 % kreditfinanziert werden, sind im IP-Zeitraum insgesamt rd. 800 Mio. € an Mitteln für Investitionen vorgesehen, die es abzuarbeiten gilt. Unter der Annahme, dass etwa 685 Mio. € umsetzbar sein werden, würden auf 2025 neuerlich IP-Haushaltsausgabereste i.H.v. vsl. 115 Mio. € übertragen werden müssen.
Die tatsächliche IST-Verschuldung würde Ende 2024 382 Mio. € betragen. Allerdings müsste zugleich ein Haushaltseinnahmerest für Kreditaufnahmen mit 87 Mio. € zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste auf 2025 vorgetragen werden. Insgesamt ergäbe sich dann eine Soll-Verschuldung von 469 Mio. € (vgl. auch Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2024; Mittelfristige Finanzplanung“ - VO/20/17387/20).
Die vorgesehenen Investitionen leisten auch weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Aufwertung der Infrastruktur und zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des Standortes Regensburg.
Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ (nur in 2020) und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (nur in 2020) sowie den Einnahmen aus Krediten (ab 2021 ff).
Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = Ressortprinzip bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = Funktionalprinzip bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.
Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:
Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 2 sowie 6 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen - wie im Vorjahr - in etwa rd. zwei Drittel des Investitionsvolumens.
Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil unverändert mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.
Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 5, 7 und 2 sowie zum anderen bei den ‚Hoch- ‘ (Gr. 94) und ‚Tiefbaumaßnahmen‘ (Gr. 95) sowie bei den ‚Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen‘ (Gr. 98) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen:
Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. der graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen. - vgl. Anlagen II - II a sowie III - III a -
Die größeren Einzelprojekte (94 (d.s. ~ 22,5 %) von 418 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 umfassen im Planungszeitraum insgesamt etwa 60 % des Gesamtvolumens.
Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen ab 10,0 Mio. € im Planungszeitraum
III. Vergleich des Investitionsprogramms 2019 bis 2023
Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2019 bis 2023 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt. - vgl. Anlage II - III sowie IV -
Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:
Kosten
Zuwendungen und Beiträge u.ä.
Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „Kosten“ (= - 5,6 %) gesunken, allerdings die „Zuwendungen und Beiträge“ (= + 6,9 %) gestiegen.
Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2020 bis 2023, so ist jeweils eine Reduzierung ausgabenseitig um 52,6 Mio. € sowie einnahmeseitig um 11,4 Mio. € zu verzeichnen.
Finanzierungsquote 2020 bis 2023 (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen)
Die durchschnittliche Finanzierungsquote bleibt in diesem Zeitraum nahezu unverändert bei knapp 25 %.
Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 vom 30.10.2020 wird zugestimmt.
Anlagen:
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