Vorlage - VO/20/17424/52  

 
 
Betreff: Übernahme der Großtagespflege "Blumenkinder" ab 01.01.2021 in städtischer Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
10.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

 

Die „Blumenkinder“ sind eine beliebte und stark nachgefragte Großtagespflege. Sie befinden sich auf dem Gebäudekomplex der Continental AG und wurden vor ca. 10 Jahren in Kooperation mit der Continental AG gegründet als zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Mitarbeiterkinder. Die Nähe zum Arbeitsplatz ist u. A. ein Aspekt, den Familien und Arbeitgeber nutzen möchten.

 

Derzeit werden dort von drei Tagespflegepersonen acht Tagespflegekinder betreut. Durch eine personelle Veränderung kann der bisherige Betreuungsumfang nicht aufrecht erhalten werden. Trotz intensiver Bemühungen, auch mit Hilfe des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern, konnte kein Ersatzr die ausscheidende Tagespflegeperson gefunden werden.

 

Durch Umwandlung in eine Mini-KiTa kann die gesetzlich vorgeschriebene benötigte  dagogische Fachkraft in Festanstellung angestellt werden, die diesen Ausfall kompensiert und damit nicht nur die bisherige Betreuung sichergestellt, sondern sogar eine Aufstockung der Betreuungsplätze erreicht werden. Durch die Anstellung einer pädagogischen Fachkraft in TVöD-SuE S 8 a ist die Voraussetzung für eine Mini-KiTa erfüllt. Die beiden verbleibenden Tagespflegepersonen können weiterhin in der Mini-Kita tätig bleiben.

 

Im konkreten Fall der „Blumenkinder“ setzt sich die personelle Ausstattung aus drei Personen zusammen:

 

  • Zwei qualifizierte Tagespflegepersonen in TVöD-SuE S 2 (direkt vor Ort bei den Blumenkindern)
  • Eine pädagogische Fachkraft in TVöD-SuE S 8 a (direkt vor Ort bei den Blumenkindern)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bisherige jährliche Ausgaben

Neue geschätzte jährliche Ausgaben ab 2021

Platzfreihaltebetrag

14.850,00 €

0,00 €

Mietkostenzuschuss

7.450,00 €

7.450,00 €

Tagespflegegeld von der Stadt Regensburg an Tagespflegepersonen ausbezahlt

 

39.630,00 €

 

 

0,00 €

Personalkosten

0,00 €

188.750,00 €

Sachkosten Übernahme Inventar einmalig

0,00 €

4.000,00 €

Ausgaben gesamt jährlich

61.930,00 €

200.200,00 €

 

Es entstehen geschätzte Mehrausgaben ab 2021 i. H. v. 138.270,00 €.

 

 

Bisherige jährliche Einnahmen

Neue geschätzte jährliche Einnahmen ab 2021

Besuchsgebühren

0,00 €

34.100,00 €

Tagespflegegeld, das von Eltern an Stadt Regensburg gezahlt wurde

20.016,00 €

0,00 €

BayKiBiG-Zuschuss

13.000,00 €

42.000,00 €

Einnahmen gesamt jährlich

33.016,00 €

76.100,00 €

 

Es entstehen geschätzte Mehreinnahmen ab 2021 i. H. v. 43.084,00 €

 

Die Mehrbelastung ab 2021 für die Stadt Regensburg wird auf etwa 95.186,00 €hrlich beziffert.

 

 

 

 

 

 

Nach der Tabelle 5 zur DA 11.21 der Personaldurchschnittskosten und Kosten des Arbeitsplatzes entstehen o.g. Personalmehrkosten wie folgt:

 

TVöD-SuE S 2

39 Stunden

56.350,00 €

TVöD-SuE S 2

39 Stunden

56.350,00 €

TVöD-SuE S 8 a

39 Stunden

76.050,00 €

 

 

188.750,00 €

 

 

r 2021 wird die Personalmehrbelastung aus dem vorhandenen Personalkostenbudget von R V / Amt 52 finanziert, um eine zeitnahe Umsetzung sicherstellen zu können. Ab 2022 werden die o.g. benötigten Ausgaben in der regulären Haushaltsplanung berücksichtigt.

 


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Umwandlung der bestehenden Großtagespflege „Blumenkinder“ in eine städtische Mini-KiTa zum 01.01.2021 wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen.